Sorgerecht abgeben an Oma?
Hallo, Mein Sohn wird 3 Jahre alt und lebt seither bei meiner Mutter. Da ich mitten in der Ausbildung bin, kümmert sie sich um ihn und versorgt ihn und von ihr wegreißen kann man ihn mittlerweile auch nicht mehr, da er ein totales Oma - Kind ist. Der „Erzeuger” hatte nie wirklich Interesse an ihm und kommt plötzlich mit einem Anwalt und will ihn am Wochenende.
Meine Frage ist, wenn ich das Sorgerecht an meine Mutter abgebe, welche Rechte bleiben dem Vater noch?
6 Antworten
Dein Sorgerecht hat nix mit dem Umgangsrecht des Vaters zu tun - also wenn du das Sorgerecht abgeben magst, nur zu. Aber der Vater hat nach wie vor die gleichen Rechte.
natürlich hat er auch pflichten. nimmt er die nicht wahr hat das aber keine auswirklungen auf seine rechte und die rechte des kindes.
Meine Frage ist, wenn ich das Sorgerecht an meine Mutter abgebe, welche Rechte bleiben dem Vater noch?
er kann das gemeinsame sorgerecht beantragen und wird es auch bekommen. wenn du dein sorgerecht abgeben willst kann das dann auch so ausgelegt werden das du nicht für das kind sorgen willst oder kannst. damit wäre der kindesvater dann gefordert das zu tun. die oma kommt da erst wenn beide elternteile ausfallen
Der leibliche Vater hat die Möglichkeit das halbe Sorgerecht gerichtlich zu beantragen egal ob dein Sohn bei dir oder bei der Oma lebt.Er ist und bleibt der leibliche Vater und hat deshalb auch bestimmte Rechte.Es ist natürlich katastropal,dass er bis jetzt seine Vaterpflichten vernachlässigt hat aber wenn er jetzt zur Vernunft gekommen ist solltest du ihm keine zusätzlichen Steine in den Weg legen.
Das habe ich nicht vor, aber er hatte 3 Jahre lang die Chance sich bei seinem Kind zu melden und hat es nicht mal annähernd versucht und plötzlich kommt so etwas? Er ist drei Jahre alt und wie ich finde, sollte man da schon einen bestimmten Bezug zu ihm haben, den er sich lang genug hätte aufbauen können,.
Ich gebe dir vollkommen Recht und habe das auch in meiner Antwort zum Ausdruck gebracht aber die Rechte eines leiblichen Vaters lassen sich nicht wegdiskutieren und wenn sie erst verspätet einsetzen.
Das Sorgerecht müsste durch das Jugendamt längst geregelt sein. Wenn du das alleinig Sorgerecht hast, dann bleibt das auch so. Doch Besuchsrecht etc. ist davon nicht betroffen und kann auch per Klage wieder geändert werden.
Geht es hier um das komplette Sorgerecht oder nur um die Aufenthaltsbestimmung?
Rechne damit, dass der Dreijährig spätestens in der Pubertät Fragen stellen wird. Dann ist Deine Mutter wieder 10 Jahre älter und er pubertierender und auch fordernder. Schafft dass Deine Oma dann auch noch?
Es war nicht fair von Deiner Mutter aus ihm ein Oma-Kind zu machen. Ich persönlich würde auf meine Mutter-Rechte bestehen, es sei denn mir läge nichts an dem Kind- oder ich wäre dem nicht gewachsen. Oma ist Oma - Mutter ist Mutter und Vater ist Vater. Wer sich reif genug fühlt für Sex, der sollte sich auch verantworlich für die Folgen fühlen. Die einen entdecken dies früher andere später.
Ein Mensch sollte immer genug Menschen um sich haben die ihn lieben. Lasse Dich nicht von alten Gefühlen bestimmen. Trenne Dein Verhältnis zum Vater von dem des Kindes zum Vater. Das Schlimmste, was passieren kann ist, dass er wieder abhaut. Dann kannst Du später dem Kind immer sagen: "Ich habe nie den Kontakt zum Vater verhindert." Vielleicht ist er eine Bereicherung für das Leben des Kindes. Ich würde mich erst aufregen, wenn es sich als echte Katastrophe herausstellt.
Ich persönlich finde es gut wenn Jungs auch männliche Bezugspersonen haben, nicht nur Omi und Mutti.
Das Sorgerecht müsste durch das Jugendamt längst geregelt sein. Wenn du das alleinig Sorgerecht hast, dann bleibt das auch so.
das bleibt nur so bis der kindesvater das gemeinsame beim familiengericht beantragt. da wird dann geprüft ob es für das kind erhebliche nachteile bringen würde. - diese gibt es zum glück kaum. und dann wird es das gemeinsame sorgerecht geben
Wir haben nie wirklich Regeln aufgestellt, mein Sohn hatte trotzdem Kontakt mit seinen Grosseltern, väterlicher Seite, was auch seither super funktioniert hat. Meine Mutter hat den Kleinen, weil ich mitten in der Ausbildung bin und ich das nicht einfach so abbrechen kann, da ich ihm eigentlich auch mal etwas bieten will und am Wochenende und Abends habe ich ihn selbst.
und natürlich braucht er eine männliche Bezugsperson, die er mittlerweile auch hat, da ich seit einem Jahr mit meinem Freund zusammen bin und die zwei verstehen sich super.
deswegen gibt es da den leiblichen vater trotzdem. den kann dein derzeitiger freund nicht ersetzen. der vater hat ein recht auf umgang und das gemeinsame sorgerecht und "euer" kind hat ein recht auf seinen "leiblichen" vater
Rein theoretisch besteht Umgangsrecht. Rein praktisch würde ich es im Falle von "nie Interesse gezeigt und plötzlich fällt es ihm ein" nicht einfach so durchgehen lassen.
Wer gleich mit Anwalt kommt, sowieso nicht. Denn solche Dinge bespricht man erst auf dem Jugendamt. Wahrscheinlich weiß er aber, dass er gefragt würde, woher sein plötzliches Interesse herrührt und da wird er meinen, einem Anwalt ist sowas wurscht, solange man ihn bezahlt.
Das Kind ist 3 Jahre und hat seine festen Bezugspersonen. Ein plötzlicher "Daddy" kann nicht mit Tür ins Haus fallen präsentiert werden. Von daher die Sache deinerseits auf dem Jugendamt besprechen.
Aber Pflichten hat er doch auch, oder? Die er seit der Geburt nicht nachgeht