Steht dem Vater ein Teil des Kindergeldes zu
Meine Freundin hat einen dreijährigen Sohn der bei ihr lebt. Die Eltern haben das beidige Sorgerecht. Das Kindergeld bezieht die Mutter. Muß die Mutter einen Teil des Geldes an den Kindsvater abgeben wenn er das Kind zu sich holt (alle 14 Tage an den Wochenenden, also tageweise Abrechnung). Und wie ist das beispielsweise in den Ferien wenn das KInd zwei Wochen am Stück beim Vater ist.
17 Antworten
Kindergeld bekommt das Elternteil, bei dem das Kind lebt.
Sollte der andere Elternteil Unterhalt zahlen (was er ja hoffentlich tut) so wird bei der Berechnung das halbe Kindergeld schon berücksichtigt!!! Also zahlt er weniger!
Die hin und her Rechnerei wäre wohl keinem zuzumuten...:-(((
na wenn er nich mal Unterhalt zahlt, dann bekommt er auch kein Kindergeld!
kann er nicht zahlen oder will er nicht zahlen? Die Mutter zahlt somit nichts an den Vater!
liebe auchmama, danke für die information! der vater ist in einer privatinsolvenz, kann (so sagt er) keinen unterhalt bezahlen. da er die mutter gar 11 monate am stück alleine gelassen hat mit allem, würde ich ihm unterstellen dass er nicht zahlen will
dann sofort ans Jugendamt wenden! Wenn das Kind noch unter 12 Jahren ist, bekommt es Unterhaltsvorschuß und um weitere Unterhaltszahlungen kümmert sich auch das Jugendamt. Hierzu kann die Mutter dort eine Beistandschaft fürs Kind beantragen. Diese Leistungen sind alle kostenlos...alles Gute
oh, danke fürs Sternchen...;-)
Wenn der Vater Unterhalt zahlt, dann ist dieser schon um das hälftige Kindergeld bereinigt! Also er hat schon monatlich 92 Euro!!!!
Wenn der Vater unterhaltspflichtig ist, kann er von dem Unterhalt, den er dir zahlt, die Hälfte des Kindergelds abziehen. Das bedeutet auch, dass ihm die Hälfte zusteht. Wenn er diese Hälfte vom Unterhalt, den er dir zahlt, abzieht, kann er aber kein Geld mehr beanspruchen.
Kindergeld steht dem zu, bei dem das Kind lebt. Wenn das Kind beim Vater nur mal zu Besuch ist, hat er keinen Anspruch auf anteiliges Unterhaltsgeld - auch nicht bei einem Urlaub (hat ein Gericht etnschieden)!
Sofern der Vater anstandslos vollen Unterhalt zahlt und nicht reich ist, würde ich ihm bei längerem Aufeinhalt (mindestens 1 Woche) freiwillig etwas Kostgeld zurückgeben. Alles andre: Miete fürs Kinderzimmer, Kleidung etc. bleiben ja trotzdem an der Mutter hängen.
Wenn der Vater nicht regelmäßig zahlt, sofort zum Jugendamt gehen! Und vor allem keine Zugeständnisse machen. Ein Vater, der sich für sein Kind verantwortlich fühlt, wird jeden Job annehmen, um seine Existenz zu sichern!
schaue da mal rein www.väternotruf.de
Der Vater zahlt keinen Unterhalt