Bafög: Mein Vater hat gemeinsames Sorgerecht, weigert sich aber immer irgendwie aktiv zu werden (trotz Gericht) was tun?

4 Antworten

Das Sorgerecht deiner Eltern hat an deinem 18. Geburtstag geendet - seitdem bist du für alles selbst verantwortlich, musst dich um alles selbst kümmern.... Also auch darum, deine Unterhaltsansprüche an deine Eltern durchzusetzen.

Bei der Beantragung von BAföG- Leistungen sind deine Eltern auskunftspflichtig bezüglich ihrer Einkommen. Verweigern sie die Auskunft oder verzögern diese.... kannst du Vorausleistungen nach §§ 36.37 BAföG beantragen...

http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vorausleistung.php?seite=2

Es gibt für solche Fälle doch eine Vorausleistung beim Bafög.

(und immer schön den Unterhalt einklagen)


Äh, gemeinsames Sorgerecht? Bist du noch keine 18?

Wenn jemand sich nicht kümmern will, kann auch das alleinige Sorgerecht beantragt werden. Das hat aber mit Unterhalt nichts zu tun.

Problemhilfe 
Beitragsersteller
 27.08.2015, 17:38

Ich werde 20, muss ich da jetzt was anderes beachten? 0.o

Ich habe das gemeinsame Sorgerecht angegeben, weil er darauf immer so pocht um seinen willen durchzusetzen. 

Im Scheidungsurteil hieß, er muss mir bis 27 Unterhalt zahlen, außer ich beginne eine Ausbildung. Als ich 18 war hat er auch so getan, als ob er nicht mehr zahlen muss, obwohl ich in der Schule war. Nach 11 Monaten musste er nur noch einen Unterhalt unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestunterhalt zahlen. Bei meinem Bruder wird das nicht so leicht gehen, der ist eben auch geistig behindert. 

Unterhalt einklagen kann ich gut, habe da ja Erfahrung. *müde lach*

Danke für den Link, dass hilft mir schon Mal viel weiter. 

ellaluise  27.08.2015, 17:42
@Problemhilfe

Ok, du bist 20 d.h. du musst dich also selber kümmern.

Das Sorgerecht zählt jetzt nicht mehr.

Dein Vater ist dir bis zum Abschluß deiner (Erst-)Ausbildung zum Unterhalt verpflichtet. Wenn du also den Bachlor machst und anschließend den Master und dann 28 wirst, gibt es immer noch Unterhalt.

Viel Glück und halte durch.

Problemhilfe 
Beitragsersteller
 27.08.2015, 17:46
@ellaluise

Aber das Formblatt was meine Eltern verdienen bleibt weiterhin wichtiger Bestandteil des Bafög oder? 

Danke, ich werde mein bestes geben. :)

schleudermaxe  28.08.2015, 21:08
@Problemhilfe

... aber Du wirst doch wohl neben dem Studium nicht klagen? Es gibt doch vom Studentenwerk den vollen Bedarf! ... zudem ist ein Studium eine Ausbildung und wenn Vater da gar nicht leisten muß?

schleudermaxe  28.08.2015, 21:09
@Problemhilfe

... aber doch nur, wenn sie auch leisten!!

Problemhilfe 
Beitragsersteller
 11.09.2015, 16:00
@schleudermaxe

Beim Studium ist er wie bei der Oberstufe Unterhaltspflichtig. So hieß es im Gerichtsurteil bei der Scheidung. Den Bedarf muss man ja erst Mal bekommen. :/

... das verstehe ich nicht. Für genau solche Vorfälle gibt es doch die elternunabhängigen Vorausleistungen. Warum bitte werden die denn mit dem Formblatt 8 nicht beantragt? Das Kind bekommt seinen vollen Bedarf und das Land Sachsen-Anhalt kümmert sich oder auch nicht. Je nachdem wie die Damen und Herren Zeit haben. Viel Glück.

Du kannst beim BafoegAmt einen vorschuss beantragen, wenn dein Vater nicht in die Gaenge kommt, du dich aber nachweislich drum kuemmerst (Einschreiben als Nachweis). Dann holt das Amt es sich zurueck, wenn dein Vater endlich zahlt.

schleudermaxe  28.08.2015, 21:06

... das Studentenwerk holt sich gar nichts, wenn denn die Eltern nicht können oder nicht wollen. Das Land macht es, und dann aber nicht nach dem BAföG mit seinen läppischen Paúschalen, sondern nach dem deutlich bessern BGB., wenn sie denn überhauüt Zeit haben, die Damen und Herren.