Aktien im BAföG-Antrag?
Wie soll man den Wert der Aktien in einem BAföG-Antrag angeben? Zu dem Preis, für den man die gekauft hat oder den aktuellen Wert?
Und bis zu welcher Summe hat das Vermögen/ Aktienvermögen keine Auswirkung auf den BAföG-Betrag den man erhält?
3 Antworten
Das ist ein weites Land und es gibt sehr viele Regel dazu: Das Niederstwertprinzip, das Anschaffungsprinzip, das Höchstwertprinzip...
Bei Aktien ist es oft so, dass es nur "zählt", was realisiert / binnen eines Jahres realisiert wird.
Daher: Bitte anrufen und fragen und den Namen von demjenigen notieren, der die Auskunft erteilt hat. Aktienvermerk anlegen und abheften.
Es geht hier aber nur um BAföG, nicht um Buchhaltung im Allgemeinen. Wenn die Aktien normal an der Börse gehandelt werden, ist es ganz einfach...
Die Bewertung ist zu den aktuellen Börsenkursen zum Zeitpunkt der Antragstellung. Bei Online-Banken kannst du ja automatisch so eine Depotübersicht machen. Heb die einfach auf, falls Nachfragen kommen.
Bis 7500 Euro Vermögen sind ok, inklusive dieser Aktien, und wenn es darüber liegt, muss man schauen, ob und welche Abzüge es gibt.
Hier nochmal der gesetzliche Hintergrund zur Bewertung:
"§ 28 BAföG - Wertbestimmung des Vermögens
- (1) Der Wert eines Gegenstandes ist zu bestimmen
- bei Wertpapieren auf die Höhe des Kurswertes,
- bei sonstigen Gegenständen auf die Höhe des Zeitwertes.
- (2) Maßgebend ist der Wert im Zeitpunkt der Antragstellung."
Du hast in der Praxis bis zu 14 Tage Spielraum, es muss also nicht genau der Tag der Unterschrift sein.
Vermögensfreibetrag kannst du doch selbst googlen. Und es gilt dein Einstandspreis. Verlust und Gewinn fällt ja nur an, wenn du VERKAUFST.
Wieso gilt der Einstandspreis?
Wird nicht der aktuelle Börsenwert heran gezogen?
Wenn ich mir eine aktuelle Vermögensaufstellung von der Bank geben lasse, dann spiegelt der Wert den aktuellen Börsenwert dar.
Was interessiert mich der Einstandspreis?
Wer vor 20 Jahren Amazon gekauft hat hat heute das 1000 fache.