Sonderurlaub bei Tod des Bruders...

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Anspruch auf Sonderurlaub besteht bei einem Todesfall in der Familie aus § 616 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), denn die Arbeitsleistung ist dem Arbeitnehmer unverschuldet aus einem in seiner Person liegenden Grund unmöglich oder unzumutbar.

Icepresso  11.02.2010, 12:22

find ich ne frechheit, wenn ein enges familienmitglied stirbt sollte es mindestens eine woche geben wenn das überhaupt reicht

DonRamon  11.02.2010, 13:53
@Icepresso

Wieso Frechheit, ihm /ihr steht doch Urlaub zu... Allerdings fallen unter diese Regelung in den meisten Fällen nur Angehörige ersten Grades, also Eltern, Geschwister, Kinder oder Ehepartner. Der Sonderurlaub kann dabei zwischen einem und drei Tagen, teils sogar bis zu einer Woche betragen. Die Regelung findet sich in den meisten Fällen in einer gesonderten Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag, so dass sie von Unternehmen zu Unternehmen variieren kann.

Bei Verwandten ersten Grades ist ein Tag Urlaub drin, ich hatte eine ganze Woche.....:-(

peanuts00 
Beitragsersteller
 11.02.2010, 12:22

oh .. mein Beileid.. :(

Beim Tod der Ehefrau, des Ehemannes, der Lebensgefährtin, des Lebensgefährten, eines Kindes oder eines Elternteils muss der Arbeitgeber zwei Tage Sonderurlaub genehmigen. Bei Verwandten zweiten Grades, z.B. bei den Großeltern liegt es im Ermessen des Chefs, ob er Urlaub gewährt.

Nach BGB 616 bei Tod eines Ehegatten, Kindes oder Elternteils 2 Tage. Bei dem Bruder am besten Tarifurlaub nehmen. Mein Beileid