Opa gestorben und arbeiten?
Hallo, mein Opa ist heute nacht leider verstorben u8nd jetzt möchte ich mit meiner Schwester zu meinem Vater und meinem Opa ins KH fahren. Allerdings bin ich noch in der Ausbildung und müsste gleich arbeiten. Kann ich mich "krankschreiben" lassen oder muss ich Sonderurlaub beantragen? Wie ist das genau.
Danke
10 Antworten
Mein Beileid. "krank schreiben" lassen ist eine schlechte Variante. Ruf beim Chef an, sage ihm was passiert ist und dass Du einen normalen Urlaubstag benötigst. Sonderurlaub kannst Du dann beantragen für z.B. die Beisetzung, wenn der Vertrag das so vorsieht
Was steht denn zum "Sonderurlaub" im Ausbildungsvertrag? Gibt es eine betriebliche Regelung oder greift ein Tarifvertrag?
Grundsätzlich hast Du Anspruch auf Freistellung beim Tod eines nahen Angehörigen. Großeltern zählen hier dazu. Ob der Sonderurlaub bezahlt wird oder Du nur freigestellt wirst, ergibt sich aus den oben erfragten Regelungen.
Wenn es in Deinem Vertrag keine Regelung gibt, kommt der § 616 BGB ins Spiel. Danach bezahlt der AG Dir diesen Tag auch wenn es sonst keine Vereinbarung gibt. Ist im Arbeits-/Ausbildungsvertrag allerdings eine Regelung, dass der § 616 abgedungen ist, hast Du zwar ein Recht auf die Freistellung der AG muss aber nicht bezahlen.
Ruf im Betrieb an und teil Deinem Ausbilder mit, warum Du heute nicht zur Arbeit kannst. Man wird (hoffentlich) Verständnis dafür haben. Mein herzliches Beileid und alles Gute.
P.S. "Krankschreiben" ist immer die schlechteste Lösung. Das solltest Du nur dann tun, wenn es Dir aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist zur Arbeit zu gehen.
Nur Verwandte des erstens Grades bekommen in dieser Situation frei . Ein Sonderurlaub wird dir vermutlich NICHT Genehmigt . Eine Krankenmeldung fällt dem Arbeitgeber sofort auf um was es sich handelt . Bei der Beerdigung bekommst du von den Überstunden frei ( falls du Arbeiten musst um die Beerdigung Uhrzeit. mfg
Du meldest dich in der firma und bittest um ein paar Stunden Urlaub, Überstunden aus persönlich schwerwiegenden Gründen. Dein chef, der zuständige für dich, wird hoffentlich so freundlich sein, dass er dich freistellt. Einen todesfall zu erleben, erschüttert. du brauchst jetzt viel zeit dafür. Da kannst du dich jetzt nicht auf Arbeit konzentrieren, du brauchst diesen abschied und ich wünsche dir liebe Menschen, die dich mittragen und zu verstehen versuchen.
Das mit Deinem Opa tut mir sehr leid! Du hast Anspruch auf Freistellung beim Tod eines nahen Angehörigen. Natürlich würde Dich Dein Hausarzt mit Sicherheit auch ein paar Tage krankschreiben. Denn in Trauer bzw. evtl. noch im Schock bist Du auch medizinisch betrachtet psychisch nicht arbeitsfähig...
Das gilt nur bei Verwandten 1. Grades, das sind GE nicht.