Freitstellung vom Arbeitsamt bei Todesfall im Ausland
Hallo,
meine Oma in Spanien ist gestorben und ich möchte meine Mutter die hier in Deutschland lebt, nach Spanien zur Beerdigung begleiten. Ich bin allderings Arbeitslos gemeldet. Steht mir Sonderurlaub bei Tod meiner Großmutter, wieviel und dann noch im Ausland zu? oder wie lange werde ich gesperrt wenn ich einfach eine Woche nach Spanien fahre.
7 Antworten
Frag mal beim Amt nach, wie es aussieht. Du bist Verwandte 2. Grades. Da könnten die sich etwas anstellen. Aber mach nicht den Fehler es nicht zu melden. Du verlierst sämtliche´n Versicherungsschutz wenn du ohne es zu melden machst.
dir stehen 3 Wochen zu (wenn du keine Termine oder Vorstellungsgespräche hast), aber in dem Fall werden die von der Agentur wohl nichts dagegen haben. Du kannst auch länger als 3 Wochen wegbleiben, aber dann bekommst du für die Tage in denen du Weg bist, kein Arbeitslosengeld. Ganz wichtig ist natürlich auch dich wieder zu melden wenn du in Deutschland bist. Einfach anrufen das reicht, am ersten Tag wo du wieder hier bist.
Und mein Beileid.
E infach losfahren ist ein Risiko. Weil du nach schriftlicher Aufforderung innerhalb von 24 Stunden zu einem Termin erscheinen musst. Urlaub im engeren Sinn steht einem Arbeitslosen nicht zu. Man kann eine dreiwöchige Abwesenheit nach Absprache mit dem Amt beantragen. Für diese Zeit wird das AlG 1 ohne weiteres weiter gezahlt. Die Abwesenheit kann auf 6 Wochen ausgedehnt werden, dann werden aber keine Leistungen gezahlt. Am ersten Tag nach der Rückkehr hat man sich unaufgefordert wieder bei der Dienststelle persönlich zu melden.
du kannst dich für 3 Wochen pro Jahr nach Rücksprache "abmelden" (meistens als "Urlaub" bezeichnet, aber die 3 Wochen können ja auch einen anderen Sinn haben). Hast du diese Möglichkeit schon voll genutzt?
Frag beim Amt nach. Du hast allerdings Anspruch auf 21 Tage Urlaub (inklusive Samstage, Sonntage und Feiertage).