Sonderrechte
Hi ich habe eine Frage hat ein Bundeswehrsoldat eigendlich sonderrechte?
4 Antworten
Ein Soldat im Wachdienst hat das Recht,z.B. Personen, die gegen die Wachvorschriften verstoßen und/oder von denen eine Gefahr für andere Soldaten oder militärische Objekte ausgeht, eventl. festzusetzen.
Ein Vorgesetzter kann bei der Verweigerung eines klaren Befehls, so fern dieser z.B. nicht gegen die Menschenwürde oder Ähnliches verstößt, entsprechende Maßnahmen einleiten.
Feldjäger können bei Bedarf Sonderrechte im Straßenverkehr( z.B. militärische Fahrzeugkolonnen) wahrnehmen.
Selbstverständlich nicht, er ist ein Bürger dieses Landes und muss sich an dessen Gesetze halten wie jeder andere auch.
Welche Sonderrechte meinst du? Die im Sinn des Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie zivile Wachpersonen (UZwGBw) http://www.gesetze-im-internet.de/uzwbwg/BJNR007960965.html Oder Sonderrechte im Sinn des § 35 der StVO?
In wie weit der einzelne Soldat Sonderrecht für sich in Anspruch nimmt sollte er genau überlegen, da ist man meist auf sehr dünnem Eis.
Was meinst du mit Sonderrechten?