Dürfte ein Polizist der seinen Führerschein verloren hat, eine Einsatzfahrt (MIT SONDERRECHTEN) übernehmen?

10 Antworten

Hallo,

ich geh mal davon aus, du meinst, dass einem Polizisten die Fahrerlaubnis entzogen wurde?

Ohne Fahrerlaubnis dürfen wir überhaupt nicht das Dienstfahrzeug fahren, daher auch keine Einsatzfahrt übernehmen...

Die einzigen zwei Paragraphen, die uns im Straßenverkehr von anderen Verkehrsteilnehmern unterscheiden sind §§35 und 38 StVO

§ 35 StVO
Sonderrechte

(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.



Das heißt, wir sind u.U. von der StVO ausgenommen, nicht aber von der Fahrerlaubnisverordnung.


Wenn er einfach nur den Führerschein verloren hat, darf der Kollege natürlich schon noch fahren...

Verloren im Sinne von verschwunden? Dann darf er natürlich fahren.....

Verloren im Sinne von abgeben müssen,  dann hat ein Polizist ein ganz anderes Problem,  da wird ihm vorerst ziemlich egal sein ob er dienstlich fahren darf oder nicht....  Da geht es zunächst mal um ein Dienstaufsichtsverfahren und darum ob er für den Polizeidienst überhaupt weiterhin tragbar ist oder ob er damit seine Existenz ruiniert hat. Bevor das nicht geklärt ist darf er nicht einmal eine Uniform,  Waffe oder seinen Dienstanweis tragen. 

Hallo 3451531,

wenn

  • ein Polizeibeamter mit einem Fahrverbot belegt wird oder
  • ihm die Fahrerlaubnis entzogen wird

wird ihm auch die dienstliche Fahrerlaubnis entzogen. Ohne dienstliche Fahrerlaubnis, darf er selber nicht mehr am Steuer sitzen, aber er darf als verantwortlicher Streifenführer natürlich die Einsatzfahrt vom Beifahrersitz aus führen.

Schöne Grüße
TheGrow

Im Falle eines sg. übergesetzlichen Notstandes könnte er sich an Steuer setzen und hoffen, dafür nicht bestraft zu werden. Das ist aber sehr theoretisch!

warum sollte er das nicht können, er hat doch nur den FS verloren; du schreibst nicht von entzogen das ist ein großer Unterschied