Haben Richter Dienstausweise, oder Amtsausweise?
Also ich weiß, dass die Bundeswehrsoldaten wie auch die Polizei Dienstausweise hat... Aber hat ein Richter auch nur einen Dienstausweis?
4 Antworten
Das ist Bundeslandabhängig. In Brandenburg gilt die Allgemeine Verfügung des Ministers der Justiz. (31.März 1995, JMBL S.75 (2000.I.25)
Demnach ist einem Richter ein dienstausweis auszuhändigen. Er gilt für die Dauer von 3 Jahren und kann zweimal jeweils um drei Jahre verlängert werden.
Ahnliches dürfte aber auch in anderen Bundesländern gelten.
thx ^^ das wollte ich wissen.
Ein Richter ist ein öffentlicher Beamter und hat daher einen Ausweis, dass es sich bei ihm um einen Beamten handelt.
Nicht in einem jeden Bundeland wird eingetragen, welches Amt er genau ausführt, das erkennt man dann letztendlich nur an seiner Robe.
Allerdings muss er in der Lage sein auf Verlangen zu belegen, dass es sich bei ihm um einen Bundesbeamten des Justizwesens handelt.
Ansonsten könnte ja ein jeder Mensch behaupten, dass es sich um einen Richter handeln würde.
Vorsicht: Es gibt aber auch noch Schöffen, die nur für eine Verhandlung bestellt werden und folglicherweise keinen Ausweis besitzen.
Ein Richter ist ein öffentlicher Beamter
Richter sind keine Beamten, Wie die Bezeichnung schon sagt, sind Richter eben Richter.
Allerdings muss er in der Lage sein auf Verlangen zu belegen, dass es sich bei ihm um einen Bundesbeamten des Justizwesens handelt.
Die meisten Richter sind für die Bundesländer tätig.
Das ist unterschiedlich und hängt vom Bundesland / OLG-Bezirk ab.
Es wird immer mal wieder vorgeschlagen, Dienstausweise flächendeckend einzuführen, nicht nur damit Richter nicht durch den Metalldetektor müssen, wenn sie mal bei einem fremdem Gericht sind, sondern auch damit sie bei Ortsterminen etc. sich ausweisen können. Wie gesagt, da gibt es aber keine einheitlichen und flächendeckenden Regeln.
Richter haben Dienstausweise, die sie aber nicht automatisch bei der Ernennung bekommen, sondern erst beantragen müssen. Hinten steht dann drauf, das dem Besitzer dieses Dienstausweises Amtshilfe zu leisten ist, usw.
Das ist auch der Grund für Dienstausweise : Amtshilfe und bei außergerichtlichen Terminen, z.B. Hausbesichtigungen.