Sonderkündigung wegen Drogenkonsum darf er das?

Das ist der Brief - (Recht, Drogen, Vermieter)

5 Antworten

Du bist Untermieter bei Deinem Vermieter, der Dir ein möbliertes Zimmer vermietet hat und in der selben Wohnung wohnt. Stimmts?

Dann ist die Kündigung berechtigt und braucht noch nicht einmal begründet zu werden.

Dass der Vermieter keine illegalen Drogen in seiner Wohnung duldet, kann ich sehr gut nachvollziehen. Womöglich wird er wegen so einem Blödsinn, wenn es sich wiederholt, auch noch selbst gekündigt.

Das war jetzt meine Hellseherei. Trifft es zu? Wenn nicht, dann komm doch mal mit etwas mehr Informationen rüber.

Nein, so einfach läuft das sicher nicht.
Da müsste ersteinmal ein Verschulden deinerseits nachgewiesen werden und selbst dann ist der Fall meines Erachtens nicht eindeutig.

Nein, nur weil Du in der Wohnung Drogen konsumierst, darf man Dich nicht kündigen. Somit sehe ich das Schreiben als Unwirksam.

Allerdings könnte man Dich wegen Mietrückständen kündigen.

Da hier aber Unklar ist, was ihr Telefonisch besprochen habt, kann ich nichts genaueres sagen.

Da fehlen noch die obligatorischen Handschellen, die "die Bullen" dem armen unschuldigen Opfer angelegt haben.

Wegen Störung des Hausfriedens kann er dir kündigen (Auch wenn dein "Besuch" den Hausfrieden stört)

  1. Kündigung ist nicht rechtens. 
  2. Dich am besten gleich Morgen mal beim Mieterschutzbund meldest und dich dort fachkundig beraten lässt. 
  3. Deinem Vermieter gar nichts zurück schicken. Erst recht keine Bestätigung! 


Statt auf Konfrontation das Gespräch suchen solltest. Aber auf keinem Fall die Kündigung so hinnehmen oder etwas ohne Beratung unterschreiben. Aber wie es scheint ja noch andere Dinge in der Luft liegen. Richtig? 

So nebenbei - dein Kumpel die Finger von Sachen lassen soll, mit denen er nicht richtig umgehen kann. Heißt nicht umsonst Set und Setting. Aber das nur so am Rande erwähne. 
bwhoch2  06.01.2017, 11:14

zu 1.: Hellseher oder was?