Sondergenehmigung Führerschein Arbeit
Ich habe ein Vorstellungsgespräch Ich habe mit meinem Chef geredet und er will mich zum kunden schicken. Mein Schein musste ich an die FSS abgeben. Muss ich im Vorstellungsgespräch sagen das ich keinen Schein mehr habe? wenn ich das mache, habe ich angst das ich den Arbeitsplatz nicht bekomme gibt es sonderregelungen das ich z.b. den schein nur Arbeitstechnisch nutzen darf, privat nicht?
4 Antworten
Hallo
gibt es sonderregelungen das ich z.b. den schein nur Arbeitstechnisch nutzen darf, privat nicht?
wenn die Fahrerlaubnis entzogen wurde (gerichtlich oder durch die Fsst) gibt es diese Ausnahme nicht.
es gibt Sondergenehmigungen wenn man ohne Begleitung zur Arbeit fahren will (bei B17) oder wenn man mit 17 schon Auto fahren muss damit man zur Arbeit kommt (absehen vom Mindestalter)
der Richter kann auch eine Führerscheinklasse vom Entzug ausschließen, dann hättest du das aber vor dem Entzug schon regeln müssen und du hättest mehrere Führerscheinklassen besitzen müssen
jetzt im Nachhinein geht das nicht mehr
Wenn du deinen FÜ für die Ausübung deiner Tätigkeit brauchst,musst du deinen Arbeitgeber darüber informieren.
Sollte der fs relevant für die stelle sein und du lügst, falschaussage und damit ein kündigungsgrund. Der lappen ist futsch, warum verlieren so viele aus dem grund die stelle? lass dich fahren, kosten obliegen dir.
Wenn du ohne Führerschein den Job nicht erfüllen kannst, dann natürlich. Kannst du die Kundenbesuche aber z.B. (rein hypothetisch) auch mit dem Fahrrad erledigen, dann ist es wiederum wurscht.
Wenn der Schein weg ist, dann ist er normalerweise weg. Nur arbeitstechnisch nutzen o.ä. gibt es nicht.