Ich darf mein Trinkgeld nicht behalten

15 Antworten

Hallo Daniela,

verweigere in Zukunft das Trinkgeld und sage dem Gast, das Dir Dein Trinkgeld von Deinem Chef zurück gefordert wird.

Bedienen ohne Trinkgeld ist wie Sex ohne Höhepunkt!

Jeder, der im Service arbeitet, weiß, welche Bedeutung Trinkgeld hat – vor allem für Jene, die sich ihr Studium mit Kellnern verdienen.

Das Trinkgeld ist häufig schon im Arbeitsvertrag mit berücksichtigt und schmälert von vorn herein den Verdienst.

Spreche mit Deinem Chef über Dein Vorgehen und erkläre ihm, was Du den Gästen sagen wirst.

Melde Dich bei der Gewerkschaft "Nahrung-Genuss-Gaststätten" und berichte über die ungesetzliche Vorgehensweise Deines Arbeitgebers, die kümmern sich dann um dieses Problem!

Hier kannst Du Dich informieren...:

http://www.ngg.net/unsere_ngg/vor_ort/

An Deiner Stelle würde ich mich schon mal um eine andere Arbeitstelle kümmern...!

Viel Erfolg und liebe Grüße,

Gerd

Der Arbeitgeber hat kein Recht, das Trinkgeld an sich zu nehmen. Laut Gewerbeordnung ist "Trinkgeld" die Zahlung des Gastes an den Arbeitnehmer zusätzlich zur Leistung aus dem Vertrag. Eine solche Definition braucht es aber gar nicht, weil der Gast in der Regel konkludent oder explizit bestimmt hat, wem er wofür Geld gibt. Der Preis auf der Karte ist Vertragsbestandteil. Somit bestimmt der Gast jeden darüber hinausgehenden Betrag konkludent als Trinkgeld und richtet ihn direkt an einen Arbeitnehmer. Der Chef kann daher nicht mehr aus dem Gesamtbetrag, den der Gast zurücklässt, aufschlüsseln, was er für Trinkgeld hält oder nicht.

Gewerbeordnung Gliederung § 107 - Berechnung und Zahlung des Arbeitsentgelts

(3) Die Zahlung eines regelmäßigen Arbeitsentgelts kann nicht für die Fälle ausgeschlossen werden, in denen der Arbeitnehmer für seine Tätigkeit von Dritten ein Trinkgeld erhält. Trinkgeld ist ein Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt.

Sehr unüblich, dass du dein Trinkgeld nicht behalten darfst.

Ich kenne nur noch die Version, dass es eine gemeinsame Trinkgeldkasse gibt, die dann aufgeteilt wird, so dass der Schankkellner/Barist auch etwas von dem Trinkgeld abbekommt.

Trinkgeld gehört nicht in die Kasse, es sind keine Einnahmen deines Chefs.

Es gibt wohl Regelungen, dass alle Bedienungen das Trinkeld in einen Pott werfen und es so gleichmässig an alle Bedienungen verteilt wird, aber zum Umsatz des Chefs gehört das nicht.

Du solltest dich mit den anderen Bedienungen absprechen und mit denen gemeinsam deinen Chef auf den Misstand hinweisen. Oder dir einen neuen Job suchen...

Das das Trinkgeld mit der Küche Geteilt wird ist eine Anerkennung für ihre Leistung. Schlechte Küche weniger Trinkgeld. Ich gehe in ein Restaurant nicht  für die Bedingung  aber weil das Essen OK. Ist. Natürlich ein Guter Service muss sein, und ein guter Koch bist du auch nichts im Service. Das ist der Ewiger Krieg zwischen Schwartz Weiß Das du nichts bekommst ist nicht Korrekt such dir einer anderen stelle