BF17 Ab 00:00 Uhr am 18ten Geburtstag Alleine Fahren mit dem BF17 Schein?

5 Antworten

Hallo Marvin

dazu schauen wir mal in die FeV, da steht:

(3) Über die Fahrerlaubnis ist eine Prüfungsbescheinigung nach dem Muster der Anlage 8a auszustellen, die bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient.

http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV/FeV48a.htm

du darfst heute Nacht ab 00.00 Uhr ohne Begleitung in Deutschland also fahren, es ist auch egal um wieviel Uhr du geboren wurdest;-)

Leon97531  06.01.2013, 16:06

Als Ergänzung Absatz 2 bezüglich alleine Fahren:

(2) Die Fahrerlaubnis ist mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn der Fahrerlaubnisinhaber während des Führens des Kraftfahrzeugs von mindestens einer namentlich benannten Person, die den Anforderungen der Absätze 5 und 6 genügt, begleitet wird (begleitende Person). Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das Mindestalter nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 erreicht hat.

MarvinDilan 
Beitragsersteller
 06.01.2013, 16:06

Juhu :) Vielen Dank jetz bin ich beruhigt das heißt ich werde heute nacht ( morgen früh) endlich die erste Runde alleine ohne meine Eltern fahren :) und dnan sofort um 07 :30 meinen richtigen Schein Abholen :) danke danke danke :)

Ab 18 darfst Du ohne eingetragene Begleitperson fahren, diese Auflage mit Begleitperson gilt nur bis zu Deinem 18. Geburtstag.

Die Prüfbescheinigung ist bis 3 Monate nach Deinem 18. Geburtstag als Nachweis der Fahrerlaubnis gültig.

MarvinDilan 
Beitragsersteller
 06.01.2013, 16:03

Vielen Dank, Das ist momentan das Hilfreicheste Kommentar :) Also darf ich heute nacht um 00:01 los fahren :P ohne Schwierigkeiten zu bekommen :)

der rosa schein ist nach dem 18 geburtstag 3 monate gültig, zusammen mit personalausweis.

ich weiss nicht , ob man zusätzlcih noch einen prüfung achen muss, das müsstest du wissen, aber an sich kannst du allein mit der bescheinigung zur kfzstelle fahren und dann den richtigen führerschein abholen.

Die Prüfbescheinigung ist nach Deinem 18.Geburtstag weitere 3 Monate gültig, dann darfst Du auch ohne Begleiperson fahren da ab Deinem 18.Geburtstag die Auflage zu BF17 entfällt.

Nachzulesen in der Fahrerlaubnisverordnung:

§ 48a Voraussetzungen

(1) Nach Maßgabe der folgenden Vorschriften beträgt abweichend von § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 das Mindestalter für die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE 17 Jahre. § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 findet keine Anwendung. § 74 Abs. 2 findet entsprechend Anwendung.

(2) Die Fahrerlaubnis ist mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn der Fahrerlaubnisinhaber während des Führens des Kraftfahrzeuges von mindestens einer namentlich benannten Person, die den Anforderungen der Absätze 5 und 6 genügt, begleitet wird (begleitende Person). Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das Mindestalter nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 erreicht hat.

(3) Über die Fahrerlaubnis ist eine Prüfungsbescheinigung nach dem Muster der Anlage 8a auszustellen, die bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient. Die Bescheinigung ist im Fahrzeug mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen namentlich aufzuführen. Auf Antrag können weitere begleitende Personen namentlich auf der Prüfungsbescheinigung nachträglich eingetragen werden.

Mit dem rosa Zettel darfst du nur fahren, wenn ein Erwachsener daneben sitzt, auch wenn du 18 bist. Du kannst das Ding aber (morgen früh schon was vor?) beim Straßenverkehrsamt umtauschen! :) Sei früh da, ist immer voll da.

ginatilan  06.01.2013, 15:58

Mit dem rosa Zettel darfst du nur fahren, wenn ein Erwachsener daneben sitzt, auch wenn du 18 bist.

FALSCH

Eichbaum1963  06.01.2013, 16:01
@ginatilan

Jap, die Antwort von KoenigMF ist falsch.

KoenigMF  06.01.2013, 16:01
@ginatilan

Haben die mir zumindest damals so gesagt! :)

KoenigMF  06.01.2013, 16:10
@Eichbaum1963

Ist mir egal, ich hab meinen Führerschein trotzdem bestanden! :D

Eichbaum1963  06.01.2013, 16:11
@KoenigMF

Ist ja mithin auch das Wichtigste. :D

MarvinDilan 
Beitragsersteller
 06.01.2013, 15:57

Auf der Seite Bf17.de stand nur das wenn man mit 18 Jahren den führerschein noch nicht abgeholt hat dass man diesen Rosa Schein bis 3 Monate nach dem 18ten Geburtstag als richtigen Führerschein benutzen kann aber um sicher zu gehen wollte ich hier nocheinmal Fragen.

KoenigMF  06.01.2013, 15:58
@MarvinDilan

Kann auch sein. Du weißt sicher dass das kein Führerschein, sondern nur eine Prüfbescheinigung ist?

MarvinDilan 
Beitragsersteller
 06.01.2013, 15:59
@KoenigMF

Jap es ist nur der Rosa BF17 Schein.