Sollte die Polizei/Staatsanwaltschaft die Herausgabe von Passwörtern erzwingen dürfen?
Zur Zeit kann man in Deutschland bei einer Durchsuchung von der Polizei/Staatsanwaltschaft nicht zur Herausgabe von Passwörtern bzw. Verschlüsselungskeys für Computer/Smartphone und Online-Accounts, z.B. Gmail-Konto gezwungen werden. Nach geltendem Recht würde dies gegen den Nemo-Tenetur Grundsatz (Recht sich nicht selbst belasten zu müssen) verstoßen.
Dies ist in anderen Ländern anders, z.B. Frankreich, Niederlande, Belgien, Irland, Kanada, Großbritannien. Da kann zur Herausgabe gezwungen werden. Wer die Passwörter/Keys nicht rausgibt, erhält dort eine hohe Geldstrafe oder mehrere Jahre Haft. Die Nicht-Herausgabe gilt als Verbrechen.
Wäre ein entsprechendes Gesetz nicht auch hier nötig, um Kriminalität effektiver zu bekämpfen?
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9 Antworten
Wer sich darauf nicht verlassen will, dass es so bleibt, legt einen Doppel-Verschlüsselten Vera-Crypt-Container an. Dann rückt er das Passwort für die äußere Verschlüsselung heraus und niemand kann nachweisen, dass sich darin ein zweiter Container befindet. Das System wurde für Menschen erfunden, die in einer Diktatur leben und/oder von Folter bedroht sind.
Ich wundere mich darüber, dass eine Inhaftierung bei Verweigerung eines Passworts möglich ist. Ich habe schon mehrfach in meinem Leben Passwörter vergessen. Könnte man mir im Ernstfall wirklich nachweisen, dass ich es noch weiß?!
Deutschland ist nicht Belgien.
Wenn das soweit kommt, fällt auch noch das Recht zur Aussageverweigerung oder das Recht auf einen Anwalt. Das fällt nämlich unter denselben Rechtsgrundsatz.
Dann ist der Rechtsstaat zuende und die Hexenjustiz da.
Wie die Gesetze in anderen Ländern sind, bedarf des genaueren Hinsehens.
Niemand wird gezwungen, sich selber zu belasten. Das gibt kein Gesetz her und ein solches Gesetz wird es auch nicht geben.
ich glaube man muss nicht gegen sich selbst beweisen lieferund es darf schweigen in dem gesetzt oder? aber ich denke bei den terrorismus oder so es gibts dann schon ausnahmen waterbording guantamao
Da gehen die Meinungen und das Empfinden auseinander.
Und das von Land zu Land. In den USA ist z.B. die Flucht aus dem Knast strafbar, hier nicht. Andere Länder, andere Sitten.
Ich glaube es sollte so bleiben wie es ist, ist mir sympathischer.
Danke, der Tipp ist gut. Die Inhaftierung ist möglich: hier z.B. das belgische Gesetz: Loi du 28 novembre 2000 relative à la criminalité informatique, Artikel 9, § 3: