Soll man vor Gericht etwas zugeben (lügen) was man nicht getan hat, nur um eine Mildere Strafe zu be

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Die Frage ist völliger Nonsens: Warum sollte man etwas zugeben, was man nicht getan hat? So einen selten dämlichen Bockmist habe ich ja noch nie gehört. Wenn ich etwas nicht getan habe, streite ich es ab und gebe es nicht zu. Meine Meinung ist, dass es das schlimmste ist, was man tun kann, wenn man etwas zugibt, was man nicht getan hat, und ich würde es auch nicht machen, auch wenn alles gegen mich spricht.

Sie hat sich noch in der Wohnung geschminkt und Parfüm getragen und ist gegangen. Der Junge ist ihr bis zu Tür gelaufen und hat nach ihre gerufen er solle ihr sagen was sie in der Toilette mit dem Mann gemacht hat? Sie hat zu ihm gesagt sie hat noch eine Verabredung und war weg. Am nächsten Tag wurde der Junge wegen Vergewaltigung Festgenohmen. Diese Mädchen hat Ihn wegen versuchter Vergewaltigung angezeigt.
Das Mädchen hat angegeben, dass der Junge ihr die Finger in die Scheide mehr als 30 Sekunden rein gesteckt haben soll und sei am Hals gepackt haben soll und die an den Armen fest gehalten haben soll. Man hat ihr Verletzungen am Vagina gefunden an den Armen und Hals gab es keine spuren. Es wurde auch kein DANN des Jungen in ihr gefunden. Das Mädchen hat drei Zeugen. Eine Zeugen ist, als sie wohl von den Jungen raus gegangen ist gesehen hat wie sie mit jemanden Telefoniert hat und dabei geweint haben soll und am Telefon gesagt hat, dass sie beinah Vergewaltigt worden sei. Dieses Zeugin hat diese Angebliche Opfern entgegen genommen und einen weitern Zeugen (älteren Herren) als Zeugen wie Verstört das Mächten in dem Augenblick war zu Ihre Seite geholt. Das Mädchen hat wohl alles sehr glaubwürdig rüber gebracht, dass sie wohl beinah Vergewaltigt worden sei. Und einen weiteren Zeugen soll sie haben, und dass soll der Mann mit dem sie in den Lokal in der Toilette waren. Der soll ein Freund gewesen sein mit dem sie nur gesprochen hat und er ihr davon abgeraten hat mit ihn in seine Wohnung zu gehen. So ist die ganze Geschichte wohl gewesen. Der Junge ist seit sechs Wochen in U-haft und die Verteidigung rät ihn dazu es zu zugeben das er ihr die Finger in die Scheide rein gesteckt hat und sich bei Ihre entschuldigen. Er bedeutet immer wider, dass das nicht war ist. Er hat wohl bei der Festnahme gesagt das die Police in den Lokal evtl. Zeugen, Überwachungskameras befragen soll die etwas mitbekommen haben wie sie Sex mit den Mann in der Toilette hatte. Doch das hat wohl die Police nicht gemacht. So das jetzt alles gegen ihn spricht und um er frei zu kommen und eine mildere Strafe zu bekommen soll alles zugeben. Die Frage ist was soll man in dem Fall tun? Soll man es wirklich etwas zugeben was man nicht getan hat nur um Frei zukommen? Er junge will es zugeben nur um frei zubekommen damit sein Ruf nicht noch weiter beschädigt wird.

Auf gar keinen Fall was zugeben, sondern Anwalt nehmen; wenn's zum Prozess kommt, gibt es einen Pflichtverteidiger! Der kann auch was zur Finanzierung sagen. Das ist eine zu schwere Sache, die man auf keinen Fall einfach so zugeben sollte! Und der Nachweis bzw. das Unterschieben von Vergewaltigung bei einvernehmlichem Tun ist auch nicht einfach, siehe Kachelmann-Fall.

Einen Anwalt müsste ggf. jemand von draußen suchen.

Allerdings erscheint mir die Story auch merkwürdig, dass die Frau da angeblich beim Treffen mit einem anderen Kerl ins Klo geht. Wenn sie aber anderes Sperma drin hat, ist er entlastet...

Bei polizeilichen Vorladungen gar nichts sagen (außer Namen und Adresse), ist man nicht zu verpflichtet! Man muss auch nicht hingehen

whiteTree  19.06.2014, 13:35

ah, sorry,sehe ich richtig: das Gerichtsverfahren hat schon begonnen und es ist wirklich der eigene Anwalt, der dazu rät? Nicht der Staatsanwalt, Polizei oder Gegenseite?

Vergewaltigung/sex. Nötigung ist eine schwere Straftat, da ist es fraglich, ob es überhaupt eine geringere Strafe gibt oder wenn, ob das wirklich relevant ist. Wenn es allerdings keinen Verkehr gab und auch keine Drohungen oder schutzlose Lage, ist es zumindest keine Vergewaltigung (§177 StGB).

Er hat einen Anwältin und sie hat ihn gestern dazu geraten. Er will das tun nur ich habe mein Freund Gesagt er soll das nicht machen. Er will das machen weil er es keine andre Chance sieht daraus zukommen.

Er ist so verzweifelt und die Hauptbelastungszeugin ist wohl die die das Mädchenhosen beim Telefonieren gesehen hat wie verzweifelt sie war.

whiteTree  19.06.2014, 13:38

Ich kenne leider den Sachverhalt nicht genau, will auch nicht gegen die Anwältin sprechen.

Das ganze hat nicht dazu gepasst so, dass ich es in Zwei teilen annehngen musste!

Bitte Um Antworten und um Rat.

Gruß

Anne