Warum dürfen Minderjährige nicht mal ein BayernLos ziehen?
Ich war gestern mit meinem kleinen Cousin unterwegs und wir wollten uns ein paar Lose kaufen. Ich bin schon über 18, hab die Lose also bezahlt und habe eins gezogen und mein Cousin auch eins, was er mir daraufhin gegeben hat. Er ist 16 Jahre. Ich weiß, dass Glücksspiel unter 18 Jahren nicht erlaubt ist und die Verkäuferin sich ja strafbar machen würde, wenn sie ihm jetzt Lose oder einen Lottoschein verkaufen würde. Aber als sie gesehen hat, dass er ein Los rausgezogen hat, ist sie total unfreundlich geworden und meinte, dass das überhaupt nicht geht und dass er das Los, was ja jetzt ich in der Hand hatte zurücklegen sollte. Das haben wir dann auch getan und ich hab einfach nochmal eins gezogen. Besser gesagt hab genau das gleiche wieder genommen.
Warum ist auch das Ziehen von Losen unter 18 verboten? Er hat das Los ja auch gar nicht aufgemacht sondern dann gleich mir in die Hand gedrückt.
4 Antworten
Die Verkäuferin hat eben ein bisschen überreagiert, wahrscheinlich aus Angst, selber Ärger zu kriegen. Das Herausnehmen eines Loses ist nicht verboten, aber kaufen darf er es unter 18 nicht. Glücksspiel ist wie eben Alkohol oder Zigaretten ein Produkt, das nur für Erwachsene erhältlich ist, da es das Potenzial hat, süchtig zu machen.
Ich weiß nicht, ob die jetzt wirklich so unfreundlich hätte reagieren müssen. Vermutlich war das auch dieser plötzliche Moment, als er in den Lostopf gegriffen hat, womit sie einfach nicht gerechnet hat. Und um zu unterbinden, daß die Lose gleich aufgerissen werden, wurde sie halt schnell Barsch. Du mußt jetzt auch unterscheiden, was für Lose es sind. Auf dem Jahrmarkt bei einer Tombola, wird keiner etwas dagegen sagen. Aber beim Bayernlos handelt es sich ja quasi um eine Lotterie. Und bei so etwas gibt es oftmals rechtliche Probleme, wem nun der Gewinn zusteht, wenn andere beteiligt waren. Das kannst du dir so vorstellen, wie wenn ich dich bitte, mir sechs Zahlen von 1 bis 49 zu nennen. Wenn ich damit im Lotto gewinne, könnte es sein, daß du auf einmal ansprüche geltend machst, weil ich ja deine Zahlen verwendet habe. Gut das ist jetzt ein Beispiel, damit würdest du rechtlich jetzt nicht durchkommen, weil es ja immer noch meine eigene Entscheidung war, diese Zahlen zu tippen und du das ja hättest auch machen können. Aber in dem Moment, wo dein Cousin in den Lostopf greift, entscheidet er ja, welches Los er greift. Und nun mal verschiedene Beispiele: Sagen wir, das ist ein Gewinn. Dann hast du ja nichts dazu beigetragen. Er hat sich allein für das Los entschieden. Und dabei darf er gar nicht mitspielen. Genauso aber auch umgekehrt. Auf einmal ist es eine Niete, dann wäre es ja für dich auch ein leichtes, das Los zurückzugeben und das Geld zurück zu verlangen, weil dein Cousin ja noch minderjährig war. Und das wäre nun ein Ärgernis für den Losverkäufer.
Deshalb ist es absolut richtig, daß die Ausführung des Loseziehens unterbunden wurde, aber ob man das nicht hätte im freundlicheren Ton sagen können oder wenigstens danach ein paar versönliche erklärende Worte finden, ist natürlich ein Punkt, bei dem ich dir recht gebe.
Der Verkäufer hat überreagiert, den heraus ziehen darf er es aber kaufen darf er es nicht weil ab dann die Teilnahme beginnt und die ist ja erst ab 18 Jahren erlaubt.
Sie hat wohl ein wenig überreagiert.