Soll ich mich zwischen Abitur und Studium arbeitslos melden?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Übergangszeiten zwischen zwei Ausbildungen, in Deine Fall zwischen Schulausbildung und Studium, die nicht mehr als 4 Monate betragen, gelten als Anrechungszeiten wegen Schulausbildung. Ein reguläres Studium beginnt am 1. Oktober eines Jahres. Somit wäre die Zeit zwischen dem 19.06.2010 und dem 30.09.2010 nicht größer als 4 Monate und damit Anrechnungszeit wegen Schulausbildung. Insofern entstehen keine Lücken in Deinem Versicherungskonto. Eine Meldung bei der Agentur für Arbeit wäre insofern nicht erforderlich, es sei denn, Du hättest für die Übergangszeit Anspruch auf Arbeitslosengeld II.

Melde Dich erst mal beim Arbeitsamt an. Wegen der Rentenpunkte. Und dann bist Du über das Amt sozialversichert. Oder sollen Deine Eltern dafür extra zahlen? Wenn kein Amt zahlt, dan hängst Du da in der "Luft". Und breche Dir nur mal ein Bein, zahlen das auch Mama und Papa?

Sei gewiss, vom Amt bekommst Du keine Arbeit. Also melde Dich dort an.

In der Zeit, in der du nichts tust, hast Du Anspruch auf Grundsicherung (AlG II). Antrag stellen bei der ARGE. Gleichzeitig wird von denen dein Krankenkassen Beitrag gezahlt, und auch die Minimum Beitragszahlung an die Rentenkasse. Und wenn Du Deinem Fallmanager erklärst, das Du Dich auf Dein Studium vorbereiten willst, in dieser Zwischenzeit, wird er das wohl verstehen, und dir keinen 1€ Job aufs Auge drücken. Gruß Louis

Wenn du dich bei der Agentur für Arbeit meldest, dann wirst du als Nichtleistungsempfänger und Ausbildungssuchend geführt. In diesem Fall kannst du dir das bei der Rentenversicherung anrechnen lassen. Die sogenannten MAZ-Melden.

Anrechnungszeiten sind beitragsfreie Zeiten. Sie sollen rentenrechtliche Nachteile ausgleichen, die dadurch entstanden sind, dass Versicherte zeitweise unverschuldet an der Beitragszahlung zur Rentenversicherung gehindert waren.

Krankenversichert bist du weiterhin über deine Eltern. Die Agentur zahlt keine Beiträge.