Ladendiebstahl Kontrolle von alten Überwachungen?

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alte Videoaufzeichnung werden sicherlich nicht abgeglichen, da solche Firmen höchstens 14 tage lang die Aufzeichnungen speichern und dann wird es meist überschrieben oder gelöscht. Die Kopie des personalausweises diehnt dazu, das man deine personalien hat. um dir hausverbot zu erteilen und um dir eine Rechnung ( über die geklaute Ware) und vllt gegebenfall noch einer Starfe zuzuschicken. Sie können den Diebstahl auch anzeigen und du bekommst dann Post von der polizei. Das muss aber nicht sein. Es kanna uch sein das du hier um eine Anzeige herum kommst. Das liegt im ermessen des Geschäftes. Aber wenn es dir so wichtig ist ,dass sie ja nicht die alten videos abgleichen , dann hast du das vieleicht schon öfters getan und dann wäre es auch sicher nicht verkehrt wenn du dafür eine anzeige bekommen würdest

pollycracker 
Beitragsersteller
 26.10.2014, 11:30

Nein, das ist nicht der Fall, es stellte sich nur die Frage, da ein Foto des Ausweises gemacht wurde und nicht gesagt wurde warum. Es sollte also nur dazu dienen, was mit dem Foto passiert. Es wurde auch gesagt, dass eine Anzeige gestellt wird. Darum ging es nicht.

Aber danke für die Erklärung.

Kaufhausdetektive dürfen den Personalausweis zur Einsicht verlangen, um die Identität des mutmaßlichen Diebes festzustellen. Es ist ihnen aber verboten, die Person oder deren Taschen nach dem Ausweis oder nach Diebesgut zu durchsuchen. Dieses Recht steht nämlich allein der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zu, es sei denn, dass der Verdächtige dem Detektiv die Durchsuchung gestattet.

Der Kaufhausdetektiv darf den Verdächtigen bitten, mit ins Büro zu kommen. Weigert sich dieser, muß er die Polizei zum Zwecke der weiteren Sachbehandlung rufen. Körperlichen Zwang darf er nur anwenden, wenn der Verdächtige zu fliehen versucht. Der Zwang muß jedoch verhältnismäßig sein. Wendet der Detektiv unangemessene Gewalt an, macht er sich, wie jeder andere Bürger auch, strafbar.

Quelle: http://www.rab-friedrich-ramm.de/beitrag4.html

Wichtig: Nicht zulässig ist ohne Zustimmung den Personalausweis zu fotokopieren oder einzuscannen!

nun hat man dich einmal gefangen und schon hast du angst... Ja es ist möglich....

nein, denn selbst wenn man das Bild des Ausweißinhabers auf einem alten Video finden würde, wäre das kein Beweiß für den Diebstahl...

Die Daten werden einfach nur aufgenommen um eine Anzeige zu erstatten, oder um eventuelle Hausverbote durchsetzen zu können