Ladendiebstahl (kleidung)

7 Antworten

Mal abgesehen davon, dass die nicht mit dir mitgehen dürfen und deine Sachen durchsuchen dürfen. Ist es nicht wirklich erlaubt zu behaupten, dass es geklaut ist ohne beweise....

freejack75  02.07.2011, 17:30

wenn die lieb bitten, und man lädt die darauf hin ein, dann dürfen die sehr wohl reinkommen!

albertinka 
Beitragsersteller
 02.07.2011, 17:36
@freejack75

ja manche sachen habe ich ja wirklich geklaut und ich dachte ich gebe es lieber sofort zu und gebe die sachen zurück...ist besser wenn sie das später rausfinden und ich habe es nicht gesagt

freejack75  02.07.2011, 17:42
@albertinka

ja. ist besser. weil sich nicht zur Sache äußern ist dein gutes Recht, und darf dir nicht negativ ausgelegt werden. Du musst dich nicht selbst belasten.

Und daher ist es fraglich, ob und was im nachinein noch herauszufinden gewesen wäre. Man erinnert sich ja auch so schlecht...

Das gleiche ist mir auch passiert bei CA kannst du mir villt sagen was danach daraus geworden ist??!!!

ohne durchsuchungsbeschluss hättest du die polizei garnicht reinlassen sollen.

albertinka 
Beitragsersteller
 02.07.2011, 17:29

sie haben gesagt sie werden sowieso reinkommen,das ist nur die Frage der Zeit.Jetzt waren sie ja bei mir zu Hause. Die frage ist was mich jetzt erwarten kann?

Possi  02.07.2011, 17:30
@albertinka

außerdem Bei gefahr im Vollzug schon

rantt  02.07.2011, 17:34
@Possi

gefahr ist vollzug bedeutet, dass eine gefahr für leib und leben besteht, wenn nicht sofort gehandelt wird. das war hier eindeutig nicht der fall.

Possi  02.07.2011, 17:40
@rantt

stimmt auch wieder

54321ztrewq  02.07.2011, 17:42
@rantt

Klaro sagen die immer, dass sie sowieso reinkommen, dass das alles nur noch schlimmer wird wenn man nichts sagt, blablabla... lasst euch von denen nicht einschüchtern. Klappe halten, Anwalt anrufen. Nur unter 4 Augen mit dem Anwalt drüber reden und auch nur in dessen Kanzlei - nicht auf der Wache oder am Telefon !

albertinka 
Beitragsersteller
 02.07.2011, 18:03
@54321ztrewq

Ich will nur wissen was mich jetzt ERWARTET?Welche STRAFE ich kriegn konnte und WANN?

Karl10  02.07.2011, 17:29

Das ist keine Antwort auf die Frage...

Die Geldstrafe könnte bei ca. 40 - 90 Tagessätzen liegen. Ich gehe davon aus, dass die 90 Tagessätze (dann würde ein eintrag ins Führungszeungis erfolgen) nicht überschritten werden. Die Höhe des Tagessatzes bemisst sich nach deinem monatlichen Einkommen.

albertinka 
Beitragsersteller
 02.07.2011, 17:32

bekomme ich nur geldstrafe oder wie geht das/ muss ich vors Gericht? werde ich verhaftet?

Possi  02.07.2011, 17:39
@albertinka

Du wirst warscheinlich nicht verhaftet aber wenn du Wiederspruch einlegst würde es vors Gerich gehen aber es kann auch so vors Gerich gehen Kommt auf C&A an

jaja, aus Sicht der Polizei hast Du alles richtig gemacht. Aus Sicht einer effektiven Strafverteidugung hättest Du dich am besten gar nicht geäußert, und erst mit deinem Anwalt besprochen.

Hatten die einen Durchsuchungsbeschluss, oder haben Gefahr im Verzuge geltend gemacht? Oder hast Du die freiwillig auf ein Kaffekränzchen hereingebeten?