Darf der Ladendetektiv mich bzgl. "keine Anzeige" anlügen, und wie wahrscheinlich ist es, dass er lügt?

10 Antworten

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Mit seriös arbeitenden Dedektiven und sonstigen Privatpersonen kannst Du durchaus auch mündlich oder schriftlich einvernehmlich eine vereinfachte "Anerkennungserklärung" vereinbaren .

Das bedeutet dann grob in etwa so , daß sich zwei Parteien einvernehmlich darauf einbaren , im Rahmen einer privatrechtlichen Schuldanerkennung oder Vereinbarung freiwillig auf weitere Maßnahmen den "großen / behördlichen Dienstweges" mit Anzeige und sonstiger Nebeninstanzen zu verzichten .

Eine sogenannte "Verwaltungspauschale" kann da auch in einem Kaufhaus durchaus statthaft sein , wenn sie ganz klar sichtbar für jeden Kunden im Ladenzutrittsbereich als Teil der AGB / Hausrechtsvereinbarungen kenntlich gemacht wird , und in der "Pauschale" dazu nicht sittlich zulässige Rahmenbedingungen überschreiten würde zu Kosten und Arbeitsaufwand in solchen Situationen .

Darf der Ladendetektiv mich bzgl. "keine Anzeige" anlügen

Dich anzulügen ist nicht verboten.

Viele Geschäfte und Märkte weisen in ihren Geschäftsbedingungen* darauf hin, dass jeder Diebstahl angezeigt wird, wurscht, was der Detektiv dazu sagt.

*) die du in dem Moment akzeptierst, in dem du den Laden betrittst.

Es kann also noch etwas kommen.

Bei Ergreifung von Landendieben ist es üblich eine Bearbeitungsgebühr zu verlangen, meistens ist sie geringer als 100,- Euro.

Einige Geschäften praktizieren es tatsächlich so, dass sie bei geringen Verstößen und kooperierenden Tätern nur eine Verwaltungsgebühr erheben und ein Hausverbot aussprechen; auf eine Anzeige wird dann verzichtet.

Für eine Anzeige ist deine Unterschrift natürlich nicht notwendig; es reicht dein Name. Dies ist auch der Grund für das Anfertigen der Ablichtung deines Passes.

gzuz4lovegzuz 
Beitragsersteller
 02.02.2022, 15:13

Weißt du, wie sich das in einem Münchner Mediamarkt verhält?

ChristianMay270  02.02.2022, 18:33
@gzuz4lovegzuz

Nein, das weiß ich nicht. Wenn man Dir gesagt hat, dass man auf eine Anzeige verzichtet, dann wird das auch so sein.

Hast du eine Quittung über die 100 Euro und die damit verbundene "Garantie", der nicht stattfindenden Strafverfolgung erhalten?

Das Verhalten des Detektiven ist zumindest umethisch, kann aber sogar als Erpressung ausgelegt werden.

gzuz4lovegzuz 
Beitragsersteller
 02.02.2022, 15:08

Ich habe eine Quittung wo "Diebstahlgebühr" draufsteht, jedoch nichts von einem Unterlassen einer Anzeige.