Darf der Ladendetektiv mich bzgl. "keine Anzeige" anlügen, und wie wahrscheinlich ist es, dass er lügt?
Hallo zusammen. Bevor ich darauf hingewiesen werde, mir ist bewusst, wie dumm das war, und ich würde es auch nie wieder tun.
Ich wurde heute Abend bei einem Ladendiebstahl im Mediamarkt in Höhe von 25€ erwischt. Ich bin 18, und Ersttäter.
Mir wurde gesagt, dass ich nicht angezeigt werde, wenn ich 100€ in bar an den Laden zahle. Dies habe ich am selben Abend getan. Der Mann hat vertrauenswürdig gewirkt, jedoch habe ich schon von Täuschungsfällen gehört.
Mir wurde beim "Verhör" nur meine Adresse und mein Name bzw. meine Versicherungskarte entnommen. Ich habe beobachtet, wie mein Pass, wo meine veraltete Unterschrift drauf war, gescannt wurde. Der Passt ist tatsächlich seit einer Woche abgelaufen gewesen.
Dann wurde ich gehen gelassen, mit dem Bescheid, dass ich ein Jahr Hausverbot habe.
Nun ist meine Frage: Bin ich da wirklich noch rausgekommen? Oder war das eine Täuschung vom Detektiv und ich werde irgendwie trotzdem angezeigt?
Ich bedanke mich im Voraus bei allen, die antworten.
10 Antworten
Mit seriös arbeitenden Dedektiven und sonstigen Privatpersonen kannst Du durchaus auch mündlich oder schriftlich einvernehmlich eine vereinfachte "Anerkennungserklärung" vereinbaren .
Das bedeutet dann grob in etwa so , daß sich zwei Parteien einvernehmlich darauf einbaren , im Rahmen einer privatrechtlichen Schuldanerkennung oder Vereinbarung freiwillig auf weitere Maßnahmen den "großen / behördlichen Dienstweges" mit Anzeige und sonstiger Nebeninstanzen zu verzichten .
Eine sogenannte "Verwaltungspauschale" kann da auch in einem Kaufhaus durchaus statthaft sein , wenn sie ganz klar sichtbar für jeden Kunden im Ladenzutrittsbereich als Teil der AGB / Hausrechtsvereinbarungen kenntlich gemacht wird , und in der "Pauschale" dazu nicht sittlich zulässige Rahmenbedingungen überschreiten würde zu Kosten und Arbeitsaufwand in solchen Situationen .
Darf der Ladendetektiv mich bzgl. "keine Anzeige" anlügen
Dich anzulügen ist nicht verboten.
Viele Geschäfte und Märkte weisen in ihren Geschäftsbedingungen* darauf hin, dass jeder Diebstahl angezeigt wird, wurscht, was der Detektiv dazu sagt.
*) die du in dem Moment akzeptierst, in dem du den Laden betrittst.
Es kann also noch etwas kommen.
Bei Ergreifung von Landendieben ist es üblich eine Bearbeitungsgebühr zu verlangen, meistens ist sie geringer als 100,- Euro.
Einige Geschäften praktizieren es tatsächlich so, dass sie bei geringen Verstößen und kooperierenden Tätern nur eine Verwaltungsgebühr erheben und ein Hausverbot aussprechen; auf eine Anzeige wird dann verzichtet.
Für eine Anzeige ist deine Unterschrift natürlich nicht notwendig; es reicht dein Name. Dies ist auch der Grund für das Anfertigen der Ablichtung deines Passes.
Nein, das weiß ich nicht. Wenn man Dir gesagt hat, dass man auf eine Anzeige verzichtet, dann wird das auch so sein.
Hast du eine Quittung über die 100 Euro und die damit verbundene "Garantie", der nicht stattfindenden Strafverfolgung erhalten?
Das Verhalten des Detektiven ist zumindest umethisch, kann aber sogar als Erpressung ausgelegt werden.
Ich habe eine Quittung wo "Diebstahlgebühr" draufsteht, jedoch nichts von einem Unterlassen einer Anzeige.
Weißt du, wie sich das in einem Münchner Mediamarkt verhält?