Sinnvoller Stundenlohn WEG Verwaltung?
Wenn ein Eigentümer Verwaltungsaufgaben auf Stundenbasis übernimmt. Welcher Stundensatz wäre hier angemessen? Tätigkeiten wären z.B. Nebenkostenabrechnungen, Gartenpflege etc. Die Beschäftigung ist nicht sozialversicherungspflichtig.
5 Antworten
In wessen Auftrag würde das gemacht? Im Auftrag einer Eigentümergemeinschaft?
Besteht keine berufliche Verbindung, also dass man selbst GaLa-Bauer oder Gärtner ist oder kein Installateur oder kein Immobilienkaufmann etc., also ist man gewissermaßen in jeder der Tätigkeiten allenfalls erfahrener Laie und würden diese Einnahmen auch der Einkommenssteuer unterworfen, würde ich von mindestens 25 € je Stunde, eher noch 30 € je Stunde ausgehen.
Man könnte es auch aufteilen: Gartenpflege und Hausmeistertätigkeiten für etwa 20 € und büromäßige Verwaltungsaufgaben eher 30 € je Stunde.
Danke für die Auszeichnung.
Die Verwaltung, zu der auch die Abrechnung gehört wird in der Regel pauschal abgegolten. Ca 25€ pro Wohneinheit und Monat.
Für Gartenpflege schätze ich das der Lohn sogesehen Ortsüblich sein sollte, aber nicht bezogen auch den teuersten Fachmann, bistbdi ja wahrscheinlich selbst nicht.
Wenn du es genauer wissen möchtest warte auf einen Albatros.
LG
Wenn ein Eigentümer Verwaltungsaufgaben auf Stundenbasis übernimmt. Welcher Stundensatz wäre hier angemessen?
Na derjenige, auf den sich WEG und Eigentümer einigen können.
Die Beschäftigung ist nicht sozialversicherungspflichtig.
Als Minijob ist der Höchstsatz doch ohnehin gesetzlich vorgegeben. Wozu dann die Frage?
Na derjenige, auf den sich WEG und Eigentümer einigen können.
Es geht nicht um eine Einigung. Die Parteien würden jeden Betrag akzeptieren, wenn er realistisch ist. Deshalb die Frage, was da ein sinnvoller Wert wäre.
Als Minijob ist der Höchstsatz doch ohnehin gesetzlich vorgegeben. Wozu dann die Frage?
Es ist weder ein Minijob noch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Dann kann nur angesetzt werden, was ein Angelernter auch als Stundenlohn verlangen würde. Im Gartenbereich wohl kaum mehr als € 15.--/h, denn selbst ein Landschaftgärtner verlangt dafür nur zwischen € 20.-- und € 45.--/h, je nach Schweregrad. Im Verwaltungsbereich hielte ich maximal € 25.--/h für angemessen, sofern der Eigentümer kein entsprechendes Fachwissen nachweisen kann.
Das kommt wie immer darauf an.
Gibt es denn schon die Arbeitserlaubnis und die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung?
Zumindest die Kosten dafür sollten reinkommen.
Profis, wie z.B. Makler oder Haus- und Grund benötigen und bekommen bei uns rd. 50 EUR/Einheit für die WEG und rd. 25 für die Sondereigentumsverwaltung jweilt zzgl. Märchensteuer.
Gute Geschäfte.
Achso, Stundenlohn. Mein Autoschrauber benötigt rd. 120 EUR, hat allerdings etwas mehr Werkzeug. Also sollten 100 EUR möglich sein.
Gute Geschäfte.
Bei uns sind das zwei verschiedene Posten.
Der Verwalter bekommt 30€ pro Monat und Wohnung
Und der Gärtner/ Hausmeister ( eine Person) 50€ pro Wohnung/ Monat
OK danke so zwischen 20 und 30 Euro hätte ich auch gedacht