Wohnungsübergabe: Vormieterin hat Wohnung nicht gereinigt/ geputzt, soll ich als neue Mieterin dies dem Vermieterbürmitteilen?
Ich bin umgezogen und die Wohnung wurde von der Vormieterin nicht geputzt: Flecken auf und in Einbauschränken, Bad verschmutzt, etc. Übergabe fand z.B. im innenliegenden Bad ohne Beleuchtung (keine Lampen) statt und Maklerin hatte selbst nur eine Taschenlampe. Die Verschmutzungen in und an der Toilette, dem Waschbecken, Dusche waren erst mit Licht zu sehen. Übergabeprotokoll ist unterschrieben und den Schmutz kann man wegputzen, aber ist es ok, dass eine Vormieterin die Wohnung einfach nicht putzt? Soll oder kann ich das dem Vermietungsbüro mitteilen?
7 Antworten
aber ist es ok, dass eine Vormieterin die Wohnung einfach nicht putzt?
Ob die Vormieterin das macht, kann dir eigentlich völlig egal sein, da du keinen Vertrag mit der Vormieterin eingegangen bist, sondern mit deinem Vermieter. Es ist also eigentlich eine Sauerei vom Vermieter, dir die Wohnung so zu übergeben.
Soll oder kann ich das dem Vermietungsbüro mitteilen?
Klar, das solltest du sogar. Je nachdem, wie die reagieren, weißt du gleich, woran du mit deinem Vermieter bist.
wo, bei der Maklerin? Die ist gewiss nicht für schmutzige WCs verantwortlich...
Doch,denn sie hat die Wohnung übergeben.
Das hätte man ins Übergabeprotokoll eintragen können und wenn Ihr die Übergabe in Dunkelheit macht und keine ausreichende Lampe habt, ist das auch Euer versäumen, wenn Ihr das Protokoll dann auch noch entsprechend unterschreibt.
Normalerweise wird besenrein übergeben.
Normalerweise wird besenrein übergeben.
Nee, eher häufig aufgrund von unwirksamen Klauseln und ansonsten nur wenn besenrein vereinbart ist oder wenn man in eine unrenovierte Wohnung gezogen ist.
Das ist Schmutz und kein Mangel der in einem Protokoll festgehalten werden muss.
Nein, das stimmt nicht.
Im Übergabeprotokoll wird der Zustand der Wohnung bei Übergabe festgehalten. Dazu kann es auch gehören, eine starke Verschmutzung zu dokumentieren.
Je nach Vertrag des Vormieters, kann evtl eine Grundreinigung vom Vermieter per Kaution einbehalten werden u Du hättest evtl eine Firma zur Reinigung beauftragen können.
Außerdem könntest Du Dich bei einem Auszug auf den damaligen Übergabezustand berufen, sollte Deinem Vermieter etwas missfallen.
Deshalb hättest Du darauf bestehen sollen, den Zustand zu dokumentieren!
Kennst Du den Mietvertrag des Vormieters und weißt Du ob da unwirksame Klauseln zu Schönheitsreparaturen sind?
Für den Fall von unwirksamer Klausel oder wenn das steht besenrein hinterlassen, dann bedeutet es, das man nur grob reinigen muss.
Eine Übergabe sollte nicht mit dem Vormieter sondern Vermieter erfolgen!
Bei den Schönheitsrenovierungen geht es ausschließlich um das Streichen bzw. Tapezieren, also um die Beseitigung der Abnutzungsspuren an den Wänden. Die Sauberkeit von Bad, Fliesen, Boden etc hat damit gar nichts zu tun, das ist ein separates Thema.
Eine Wohnung muss nicht auf Hochglanz geputzt werden zur Übergabe. Einen gewissen Schmutz muss man akzeptieren. Aber wir können ohne Bilder nicht erkennen, ob man es noch als besenrein bezeichnen kann. Daher gebe ich keine eigene Antwort und schreibe dies nur hier.
Na es war ja eine Maklerin dabei, die nach Bestellerprinzip sicher den Vermieter vertreten hat. Einfach Fotos machen und bei Auszug auch vorlegen, falls es Beschwerden zum Putzen gibt. Aber egal wer wie geputzt hat, man macht das doch hoffentlich noch mal selbst bevor man seine privaten Dinge einbringt, oder?
Sollte man.
Zu spät wenn das Protokoll schon unterschrieben ist. Davor hätt es eine Mängelliste gebraucht.
Es sind ja keine Mängel nur einfach eine komplett verdreckte Wohnung. Ich kann das wegputzen, aber darf man wirklich eine schmutzige Wohnung übergeben?
Nein, aber Dreck und Schmutz fällt auch unter Mängel.
Darf man, aber du hättest die Annahme verzögern können und somit etwas weniger Miete im 1. Monat bezahlt.
Darf man. Unter besenrein ist nur so etwas wie staubfrei zu verstehen.
natürlich darf man... Sie hätten doch die übergabe verweigern können und darauf bestehen, dass die Wohnung sauber ist. Was Sie hier gar nicht von sich geben ist; was war denn vereinbart, mit Maklerin oder Eigentümer? Da gibt es sicher ein Protokoll vom Einzug der Vormieter. Wenn diese die Wohnung auch ungeputzt bekommen haben, dann haben sie vielleicht extra im gleichen Zustand zurück gegeben. Sie müssen sich als Mieter auch mal ein wenig gründlicher im Vorfeld damit beschäftigen; hinterher ist es zu spät. Da Sie keinen Makler mehr zahlen, ist von den meisten auch nicht zu erwarten dass sie für Sie arbeiten und Sie dementsprechend beraten. Ich mache das, weil nur so beide Parteien zufrieden sind und der Eigentümer einen akzeptablen Nachmieter bekommt. Aber so macht es nicht jeder.
Putzen muss man auch nicht. Es heißt besenrein. Solange keine schäden irgendwo sind......was will man da bemängeln?
Besenrein nur bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel oder wenn besenrein im Mietvertrag vereinbart ist. Leider kennen wir den Mietvertrag nicht und können daher nicht einfach sagen das man nur besenrein hinterlassen muss.
Das ist schon korrekt aber sie kann ja schlecht wissen was im Vertrag vom Vormieter steht oder
Und deswegen kann man eben auch nicht schreiben das man nur besenrein hinterlassen muss, aber das hast Du geschrieben.
Die Wohnung wurde durch die Maklerin? herausgegeben. da sollte nach der Verantwortlichkeit noch zu suchen sein.