Zählen Mieteinnahmen als Nebentätigkeit bei Beamten?
Muss man sie melden und sind sie genehmigungspflichtig?
10 Antworten
Nein, es besteht keine Meldepflicht. Es ist ja keine Nebentätigkeit, die da ausgeübt wird. Und eine Ablieferungspflicht besteht auch nicht, da derartige Einnahmen ja in keinerlei Beziehung zu der Tätigkeit des Beamten stehen.
Du musst sie dem Finanzamt melden. Die sagen dir dann ob sie steuerpflichtig sind. Bis zu einem bestimmten Betrag ist es steuerfrei.
Zählen Mieteinnahmen als Nebentätigkeit bei Beamten?
Nein zählen sie nicht.
Muss man sie melden und sind sie genehmigungspflichtig?
Das geht die nichts an.
Man muss s nur bei der Steuer angeben in der Anlage:
Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.
Eine Nebentätigkeit ist es genau genommen nicht und melden muß man es auch nicht. Jedenfalls nicht dem Arbeitgeber.
Angeben muß man die Einkünfte aus Vermietung aber in der Steuererklärung.
Ob man nun Beamter ist oder nicht ist völlig unwichtig.
Nein, natürlich nicht! Keinerlei Einnahmen sind melde- bzw. angabepflichtig. Wie sollte dies auch gehen? Um was für eine Miete geht es denn hier überhaupt? Einige Antworten sprechen von Wohnraummiete und das kann ich aus der Frage gar nicht ersehen.