Bei Bauarbeiten in Wohnung: Loch wurde falsche gebohrt - muss man das dulden?

4 Antworten

Nicht dein Problem :).

Die Wand ist nicht dein Eigentum. Sie ist Eigentum des Vermieters.

Wenn da rumgepfuscht wird, solltest du deinen Vermieter darüber informieren.

Nun, es ist nicht eure sondern des Vermieters Wand, ihr seid lediglich Besitzer der Wohnung. Einen Anspruch auf Schadenersatz (wofür??) allein des Loches wegen gibt es deshalb natürlich nicht. Ihr habt aber Anspruch auf Beseitigung evtl. Schäden, die durch das Bohren des Loches entstanden sind (Tapete . Verunreinigungen etc.).

Ihr habt natürlich den Anspruch, dass dieses Loch FACHGERECHT wieder beseitigt wird. Dafür hat die ausführende Firma ja eine Betriebshaftpflichzversicherung.

Mach Dir nicht gleich in die Hose deswegen.Das sind Fachleute,die wissen wie ein Loch wieder geschlossen wird.Wichtig ist daß wieder der alte Zustand wieder hergestellt wird.Du wirst es also kaum selbst wieder überstreichen oder tapezieren müssen.