Darf einfach das Wasser abgestellt werden?

5 Antworten

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Nach Paragraph 555a II BGB müssen Erhaltungsmaßnahmen dem Mieter rechtzeitig mitgeteilt werden. Eine Ausnahme besteht, wenn eine sofortige Durchführung zwingend erforderlich ist - dann hat der Mieter das zu dulden.

In der Regel sollte das aber nicht länger als 3 Stunden andauern. Ruf doch mal beim Vermieter an und frag nach, was die Ursache dafür ist und wann die Wasserversorgung wieder fortgeführt werden kann.

juicybae69 
Beitragsersteller
 25.02.2021, 12:04

Ich glaube halt der Vermieter weiß das nicht, weil jede Wohnung gehört hier jemand anderem und unserem Vermieter gehört nur diese Wohnung

Dede004  25.02.2021, 12:08
@juicybae69

Fragen kannst du den Vermieter trotzdem mal, vielleicht weiß er ja was. Sonst frag am besten den zuständigen WEG-Verwalter.

schelm1  25.02.2021, 12:32
@juicybae69

In solchen Fällen kann Ihnen der Verwalter weiterhelfen.

Wenn Arbeiten an den Leitungen erforderlich sind, wird man vorab informiert, sei es mit einem Zettel im Briefkasten oder Info übers Lokalradio.

Im Störungsfall geht das natürlich nicht.

Ruf dein Wasserwerk an und frag nach ob die das abgestellt haben. Oder halt den Vermieter ob es Arbeiten im Haus gibt.

Bevor du dich aufregst, kläre erstmal wer "die" sind, die dir den Hahn zugedreht haben.

In Notfällen kann man das Wasser ohne Vorankündigung abstellen.

eine Havarie kündigt sich nicht Tage vorher an.

Also denke nicht dass es unerlaubt ist nur weil es bissi assi ist von den Klempnern.

Gerhart  25.02.2021, 12:04

Das bissi assi ist wohl eher der Vermieter !

bwhoch2  25.02.2021, 13:56
@Gerhart

...der in diesem Fall wohl am wenigsten dafür kann, wenn es sich um eine Eigentümergemeinschaft mit vielen verschiedenen Eigentümern handelt. Da ist die Hausverwaltung zuständig und ob diese assimäßig gehandelt hat, weiß man auch erst, wenn man den Grund für die Sperre erfahren hat.