Darf einfach das Wasser abgestellt werden?
Hi, ich bin echt sauer! Ich bin gerade nach Hause gekommen, weil ich bei einem Freund übernachtet hab und bin müde, hungrig und ungewaschen.
Wollte mir einen Kaffee machen, was zu essen machen und duschen, weil ich später Termine habe.
Aber das Wasser in der ganzen Wohnung geht nicht, vermutlich muss irgendein Mieter was reparieren lassen.
Aber es kann doch nicht sein, dass man das nirgends hinschreiben muss?? Das war jetzt in letzter Zeit häufiger so, dass das Wasser einfach nicht geht für eine Weile, aber nirgends hing ein Zettel oder irgendwas!
Die Leute müssen doch kochen (es ist gerade Mittagszeit) bzw brauchen so Wasser, ich habe zb nichts zu trinken zu Hause weil ich nur Leitungswasser trinke und sehe es jetzt echt nicht ein, einkaufen zu gehen um Flaschenwasser zum kochen und für Kaffee zu kaufen!
Ist es erlaubt einfach so das Wasser abzustellen ohne Vorwarnung und wie lange?
5 Antworten
Nach Paragraph 555a II BGB müssen Erhaltungsmaßnahmen dem Mieter rechtzeitig mitgeteilt werden. Eine Ausnahme besteht, wenn eine sofortige Durchführung zwingend erforderlich ist - dann hat der Mieter das zu dulden.
In der Regel sollte das aber nicht länger als 3 Stunden andauern. Ruf doch mal beim Vermieter an und frag nach, was die Ursache dafür ist und wann die Wasserversorgung wieder fortgeführt werden kann.
Fragen kannst du den Vermieter trotzdem mal, vielleicht weiß er ja was. Sonst frag am besten den zuständigen WEG-Verwalter.
In solchen Fällen kann Ihnen der Verwalter weiterhelfen.
Wenn Arbeiten an den Leitungen erforderlich sind, wird man vorab informiert, sei es mit einem Zettel im Briefkasten oder Info übers Lokalradio.
Im Störungsfall geht das natürlich nicht.
Ruf dein Wasserwerk an und frag nach ob die das abgestellt haben. Oder halt den Vermieter ob es Arbeiten im Haus gibt.
Bevor du dich aufregst, kläre erstmal wer "die" sind, die dir den Hahn zugedreht haben.
In Notfällen kann man das Wasser ohne Vorankündigung abstellen.
eine Havarie kündigt sich nicht Tage vorher an.
Also denke nicht dass es unerlaubt ist nur weil es bissi assi ist von den Klempnern.
Das bissi assi ist wohl eher der Vermieter !
...der in diesem Fall wohl am wenigsten dafür kann, wenn es sich um eine Eigentümergemeinschaft mit vielen verschiedenen Eigentümern handelt. Da ist die Hausverwaltung zuständig und ob diese assimäßig gehandelt hat, weiß man auch erst, wenn man den Grund für die Sperre erfahren hat.
Ich glaube halt der Vermieter weiß das nicht, weil jede Wohnung gehört hier jemand anderem und unserem Vermieter gehört nur diese Wohnung