Sind Kinder von Aussiedlern automatisch Mehrstaater?
Geehrte Community,
ich bin 1996 als Kind von Aussiedlern, Mutter 1990 und Vater 1992 eingereist, in Deutschland geboren. Laut meinem Verständnis sind meine Eltern automatisch nach Einreise Mehrstaater. Nach dem Abstammungsprinzip sollte ich ebenfalls Mehrstaater sein.
Sind diese Annahmen richtig? Oder hätten meine Eltern selbst aktiv werden müssen, damit ich Mehrstaater werde? Welche Unterlagen könnten eine weitere Staatsangehörigkeit belegen, ohne direkt die ausländische Botschaft um Auskunft zu bitten ?
Grund der Frage ist, dass das Bürgerbüro um Klärung der weiteren Staatsangehörigkeit bittet, meine Familie aber keine Informationen dazu hat.
1 Antwort
Hallo,
ob du eine zweite Staatsangehörigkeit besitzt hängt von verschiedenen Faktoren ab. 1. Welche Staatsangehörigkeit besitzen deine Eltern? Es ist je nach Land unterschiedlich was den Erwerb der Staatsangehörigkeit durch die Geburt angeht. Bei russischen z.B. müssen beider Elternteile Russen sein damit ihr Kind automatisch die russische Staatsbürgerschaft bekommt. Bei Ukrainer reicht dagegen nur ein Elternteil. 2. Du musst sicherstellen, dass deine Eltern die zweite Staatsbürgerschaft bei Erwerb der deutschen nicht abgestoßen haben. Wenn ja, dann hast du höchstwahrscheinlich keine zweite Staatsbürgerschaft.
Klarheit könnten die letzten Pässe deiner Eltern der jeweiligen Staaten bringen. Dort wird alles vermerkt. Die Staatsangehörigkeit und ob diese noch besteht, das Konsulat in dem man registriert ist usw. Die Pässe, auch wenn abgelaufen und die Geburtsurkunde könnten ein Nachweis für das Vorhanden der zweiten Staatsangehörigkeit sein. Wenn es noch die alten UdSSR Pässe sind, auf Stempel wie Citizen of Russian Federation o.Ä Ausschau halten.