Welche Staatsangehörigkeit hat jemand, der in Dubai geboren wurde?
Hallo. Eine Freundin von meiner besten Freundin wurde in Dubai geboren (Eltern waren im Urlaub dort, als sie geboren wurde) und es interessiert mich, welche staatsangehörigkeit sie nun hat. Normalerweise hat man ja als Kind dann diese und kann sich mit dem Erwachsenwerden dann entscheiden. Aber dubai liegt ja, meines Wissens, in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Ist sie dann Araberin? Vielen Dank im voraus.
9 Antworten
Den sogennanten Ius soli, also die Staatsbürgerschaft nach Geburtsland, gibt es m.E. in seiner Reinstform nur in den USA. Im Rest der Welt gilt die Lex saguinis, also die Staatsbürgerschaft, die dir von deinen Eltern vererbt wird.
Die Emiratis vergeben ihre Staatsbürgerschaft übrigens so gut wie gar nicht. Was ich nebenbei erwähnt, für eine ziemlich kluge Strategie halte. In Zeiten von Massenmigration haben sie so jederzeit die Kontrolle über ihr Land und können die unnötigen Arbeitskräfte wieder nach Hause schicken, wenn sie nicht mehr benötigt werden. Auch verhindern sie dadurch, dass durch einwandernde neue Populationen neue Mehrheiten entstehen, die sich ggf. langfristig gegen die Interessen der einheimischen Bevölkerung richten.
Weiß ich jetzt nicht genau. Ich glaube da gilt es wohl ähnlich wie in den USA.
Zitat:...Nach deutschem Recht hängt die Staatsangehörigkeit des Kindes von der Staatsangehörigkeit der Eltern beziehungsweise von deren Aufenthaltsstatus der Eltern ab, unabhängig vom Ort, wo sie geboren sind. Im Paragraph 4 des Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) heißt es: "Durch die Geburt erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt."...
Im Paragraph 4 des Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) heißt es: "Durch die Geburt erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt."
Nicht immer!
Für deutsche Staatsangehörige, die ab dem 01.01.2000 bereits im Ausland geboren wurden, gilt: Deren Kinder erwerben bei Geburt im Ausland die deutsche Staatsangehörigkeit nur, wenn die Eltern die Geburt des Kindes binnen eines Jahres bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung anzeigen.
Im selben §4 (4) StAG ist alles nachzulesen.
Sie hat die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern.
Ein kurzes Googlen hätte deine Frage beantwortet: (aus dem ersten Suchergebnis....Wikipedia):
Die Gesetze der VAE sehen in der Regel keine Einbürgerung vor. Kinder, die im Land geboren werden, erhalten die Staatsbürgerschaft der VAE nur, wenn der Vater Staatsangehöriger der VAE ist. Im Emirat Dubai ist eine Einbürgerung für dort geborene Personen ab dem 30. Lebensjahr unter bestimmten Bedingungen möglich.
Araberin ist sie dann so oder so nicht, das ist ja keine Staatsangehörigkeit, sondern eine ethnische Zugehörigkeit.
https://www.justlanded.de/deutsch/Dubai/Landesfuehrer/Visa-Papiere/Staatsbuergerschaft
die Staatsbürgerschaft könnte das Neugeborene nur erlangen wenn auch ein Elternteil (Vater) dessen Staatsbürger ist,
ansonsten nur das welches die Eltern innehaben.
Deutsche Eltern, also deutsche Staatsbürgerschaft. Egal, wo sie geboren wurde.
Eventuell hat sie auch zusätzlich die Staatsbürgerschaft der VAE. Aber das halte ich für unwahrscheinlich. Die VAE werden mit der Staatsbürgerschaft restriktiv umgehen und sie wiederum nur Kindern ihrer Staatsbürger gewähren.
Die USA haben als Einwandererland eine andere Tradition. Sonst gäbe es ja nur Indianer als Staatsbürger:-)
Deutsche Eltern, also deutsche Staatsbürgerschaft. Egal, wo sie geboren wurde.
Das ist nur zum teil Richtig. Im Falle der Fragestellerin trifft das zwar zu, es gibt in anderen Fällen jedoch auch Ausnahmen.
Und was ist mit Kanada?