Sind einmalige Befördungskosten (Taxi) zum Kindergarten als Betreungskosten steuerlich absetzbar?
Hallo, wir hatten in 2015 3 Monate eine besondere Situation:
Unsere 2 jährige Tochter (und ihr Bruder 6 Jahre) wurden von mir auf dem Weg zur Arbeit in die KiTa gebracht. Nachmittags wurde Sie von einem Taxiunternehmen abgeholt!
Grund der Aktion:
- Wir hatten ein Neugeborenes (2 Monate) und zusätzlich 1 Schulkind (7 Jahre) welches Nachmittags nach Hause kam.
- Kindergarten war in der Stadt ( ca. 6 km), da dort ein Platz frei war und die großen Geschwister bereits dort waren
- Mein Frau konnte in dieser Zeit die Kleine nicht holen, a) war Sie Betreuungsperson unserer Schülerin und b) gab es noch kein Schlaf-Wach Ryhthmus des Baybs
- Oma und Opa sind nicht verfügbar
- Ich selbst Berufstätig - konnte die Kleine auch nicht holen
- Der Zeitraum war begrenzt, bis wir nach den Sommerferien einen KiTa Plat im Ort hatten
Frage: 1. Können die 304 EUR für die Beförderung als "Betreuungskosten" steuerlich angegeben werden (auf der Fahrt wurden Sie ja betreut, dies war extra mit dem Personal zuvor abgesprochen und mit dem KiTa welche Fahrer sie befördern dürfen)? (Für Oma & Opa wären ja Fahrtkosten ansetzbar) 2. Sollten diese lieber als "Haushaltsnahe Dienstleistung" angegeben werden? (Beides wirkt sich vom Betrag gleich aus) 3. Sollte dazu extra ein Antrag geschrieben werden, oder nur auf Nachfrage (Steuererklärung mit Elster/ TaX 2016)
vielen Dank!!!
2 Antworten
Fahrtkosten sind keine Betreuungskosten. Bei der Fahrt steht die "Fahrt" im Vordergrund und nicht die "Betreuung". In deiner Steuererklärung würde ich die Fahrtkosten streichen und nicht als Betreuungskosten anerkennen.
Diese Kosten sind durch den Erhalt des Kindergeldes abgegolten! Sage nicht ich, sondern das Finanzamt!