Wie gebe ich die Fahrtkosten als Werkstudent sowohl zur Uni als auch zur Arbeit an, wenn ich an dem gleichen Tag von der Arbeit zur Uni gefahren bin (<->)?
Hallo allerseits,
Ich arbeite seit Januar 2015 als Werkstudent und seit Juli samstags auf Honorarbasis. Ich werde zum ersten Mal eine Steuererklärung machen (müssen, wegen der Freiberuflichen Tätigkeit, die ich samstags ausübe). Ich möchte gerne die Fahrtkosten so gut wie möglich angeben. Ich habe ca. 125 Tage in meinem Werkstudentenjob gearbeitet (16 KM Entfernung von Zuhause), Es gibt dabei auch Tage wo ich zuerst bei der Arbeit war für 5 stunden, und danach zur Uni gefahren bin oder andersherum (Distanz Arbeit-Uni: 15KM). Kann ich an diesen Tagen die komplette 31 KM Fahrtkosten ansetzen? Wenn Ja, Wo und wie gebe ich das an, wenn ich die Steuererklärung mit Elster mache?
3 Antworten
Die Fahrten zur Arbeit können mit einfacher Entfernung angesetzt werden. Die Fahrten zur Uni können mit der tatsächlichen Entfernung (egal ob von der Arbeit oder von zu Hause) als Reisekosten angesetzt werden.
Geht es um die Fahrten zur Uni oder um die Fahrten zur Arbeit?
Wo haben sie was gelesen?
Benennen Sie bitte die gesetzliche Grundlage!
Du kannst nur den einfachen Weg zur Arbeit ansetzen.
Beispiel: 10km Fahrtweg zur Arbeit (Uni ist irrelevant) *30 Cent * ZB 100 Tage Arbeit = zu versteuerndes Einkommen wird um 300 Euro gemindert (heißt nicht, dass man 300 Euro wiederbekommt!!)
Alles unter 1000 Euro lohnt sich eh nicht anzugeben. Weil 1000 Euro werden eh pauschal als Werbungskostenpauschale angesetzt.
Naja bei 13.800 Euro werde ich sicherlich nichts zurückbekommen sondern drauf bezahlen, solange ich nicht dasmaximale an Kosten absetzen kann.
Hä? Kann es sein ,dass du nicht ganz verstanden hast, wann Lohnsteuer in welcher Höhe anfällt und welche Auswirkung eine sog. Steuererklärung hat?
Wieso ist die Uni irrelevant? Ich bin im Masterstudium und darf die Fahrkosten auch für die Uni ansetzen, da es sich um eine "Fortbildung" handelt. Genauso kann ich die bezahlten Semesterbeiträge als Ausbildungskosten absetzen. Zusätzlich kommen Fahrtkosten zu den Lerngruppen. Mir geht es hier nur darum zu wissen wie es an den Tagen wo ich beide Institute besucht habe, gehandhabt wird.
Das würde ich über den Verlustvortrag für die kommenden Jahre laufen lassen. Aber ich bin auch kein Steuerberater.
Fakt ist: Es geht bei dir nur um 200 EUR Steuer, da wirst du auch ohne Klein-Klein alles zurückbekommen. Und ob du die Kosten für das Studium angibst, würde ich im Zweifelsfall mit einem Experten besprechen, weil das für die Folgejahre ggf. sinnvoller sein kann
Jetzt mal langsam. Wenn man keine Ahnung hat, dann sollte man hier auch keine (unnützen) Ratschläge geben (Stichwort Verlustvortrag). Natürlich können die Fahrtkosten zur Uni (hin und zurück) als Reisekosten geltend gemacht werden.
In deinem Fall also 600 Euro. Lohnt sich also nicht anzugeben so genau, weil unter 1000 Euro. Außer du hast weitere Kosten die du für deine freiberufliche Tätigkeit benötigst, zB einen gekauften Laptop oder sowas.
Zahlst du überhaupt Lohnsteuer? Wieviel verdienst du denn mit deinem Nebenjob pro Jahr und wieviel Mit deiner freiberuflichen Tätigkeit?
Ich habe in 2015 ein Bruttoeinkommen von 13.800 € gehabt (davon waren 500-600 Euro aus der freiberuflichen Tätigkeit). Es wurden 418 € Lohnsteuer einbehalten, wovon ich 216 € am Jahresende mit meinem Dezemberlohn zurückbekommen habe, da das Buchungssystem es korrigiert hat.
Soso - das Buchungssystem hat es korrigiert. Ist ja mal interessant, das Buchungssystem. Sie wissen nicht wirklich, wovon Sie da schreiben, oder?
Danke für die Antwort. Ich habe gelesen dass es eine gesetzliche Änderung bzgl. der Angabe der tatsächlichen Entferung (hin und rückfahrt) im Jahre 2013 gab. Gilt das nicht mehr?