Wohnsitz nicht gemeldet. Fahrtkosten Steuererklärung?


04.02.2020, 23:37

Möchte meine Erklärung bald einreichen. Welche Adresse als Startpunkt zur Fahrt zum Arbeitgeber soll ich angeben?  Vom Hauptwohnsitz (gemeldet) wäre ein Weg ca 200 km. 

Vom eigentlichen Wohnsitz im WG Zimmer (nicht gemeldet) sind es 45 km.

Die Steuererklärung wird vom zuständigen Finanzamt des gemeldeten Hauptwohnsitzes bearbeitet, da diese Adresse auch noch auf meinem Personalausweis steht.

3 Antworten

Für die Berücksichtigung von Fahrtkosten in einer Steuererklärung ist es keine Voraussetzung, daß man beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.

chezzter 
Beitragsersteller
 08.11.2019, 08:01

Erstmal danke! :)

Aber das muss doch irgendwie berücksichtigt werden? Sonst könnte man ja einfach behaupten, man habe einen Arbeitsweg von z.B. 100 km (statt 40) und würde somit mehr erstattet bekommen. Wird das nicht geprüft?

DerSchopenhauer  08.11.2019, 08:05
@chezzter

Man muß sich in der Wohnung überwiegend aufhalten - das kann man durch Mietvertrag oder Rechnungen mit der Adresse nachweisen - solange es für das Finanzamt keinen Verdacht auf Betrug/Steuerhinterziehung/Steuerverkürzung gibt, wird die Adresse, die man angibt auch nicht angezweifelt.

chezzter 
Beitragsersteller
 08.11.2019, 08:17
@DerSchopenhauer

Okay, danke für die Info.

Wo wir beim Thema sind. Kann ich mir ein Tablet, welches ich mir privat gekauft habe, von der Steuer absetzen? (Als Berufseinsteiger)

LouPing  08.11.2019, 08:36
@chezzter
  1. Selbstverständlich gleichen Meldebehörde und FA Daten ab.
  2. Je nach Job / Beruf gibt es Möglichkeiten ein Tablet anteilig abzusetzen.
DerSchopenhauer  08.11.2019, 08:44
@chezzter

Wenn das Tablet beruflich genutzt wird, kann man es auch absetzen - das ist aber je nach Job zu beurteilen - da es aber i. d. R. auch nicht ausschließlich beruflich genutzt wird, geht das nur anteilmäßig - i. d. R. werden 50% der Kosten anerkannt, wenn die berufliche Nutzung halbwegs plausibel ist.

chezzter 
Beitragsersteller
 08.11.2019, 08:54
@LouPing

Das beißt sich nun aber mit der Aussage von "DerSchopenhauer". Wie genau wird das denn abgeglichen bzw. wird das immer gemacht?

LouPing  08.11.2019, 09:02
@chezzter

Z.B. bei der ersten Steuererklärung sowieso und auch beim absetzen von "Fahrtkosten".
Die Idee "weiter weg" zu wohnen haben viele.

DerSchopenhauer  08.11.2019, 09:06
@chezzter

Das Finanzamt führt keine standardmäßigen Datenabfragen mit dem Einwohnermeldeamt im Hinblick auf die Adresse durch - nur bei konkretem Verdacht, daß Angaben nicht stimmen könnten, wird dort ggf. angefragt.

Aber selbst, wenn sie vom Einwohnermeldeamt die angegebene Adresse nicht bestätigt bekämen, ist das irrelvant, da eine Meldung keine Voraussetzung dafür ist, die Fahrtkosten steuerlich zu berücksichtigen - eine Bestätigung des Einwohnermeldeamtes ist lediglich ein Indiz, daß man sich unter der Meldeadresse tatsächlich aufhalten könnte - aber man ist in Deutschland nicht verpflichtet in seiner gemeldeten Wohnung auch tatsächlich anwesend zu sein - nur die überweigende Anwesenheit (Lebensmittelpunkt) an einem bestimmten Ort, ist die entscheidende Voraussetzung für die steuerliche Berücksichtigung - und dieser Ort kann überall sein - auch ohne Anmeldung.

chezzter 
Beitragsersteller
 08.11.2019, 10:07
@DerSchopenhauer

Was gilt denn hier als halbwegs plausibel?

Arbeite als Ingenieur und mache mir dann manchmal zu Hause damit auch Notizen zu Projekten, beantworte Mails etc.. Im Büro selbst haben wir nämlich nur einen festen Rechner.

Meandor  08.11.2019, 22:12
@DerSchopenhauer

Das Finanzamt nicht; aber es findet einen Datenabgleich zwischen Bundeszentralamt für Steuern und den Meldebehörden statt.

Die Datensätze der Meldebehörden werden an das BZSt übermittelt und dort unter der Steuer-ID-Nummer zusammengeführt.

In mir nicht genau bekannten Rechenläufen werden die Daten es BZSt mit den Datenbeständen der Landesverwaltungen abgeglichen. Passen die gespeicherten Adressen nicht zusammen erhält das Finanzamt einen Hinweis.

Zunächst werden die Fahrtkosten von deinem gemeldeten Wohnsitz berechnet.

Bist du in die WG mit eingezogen, als diese schon bestanden hat, oder habt ihr diese alle zusammen erst gegründet?

Bist du nur mit eingezogen hat der Hauptmieter dir eine Wohnungsgeberbescheinigung auszustellen. Hat ihr die WG zusammen gegründet, der Vermieter.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Steuererklärung: 1. Seite = persönliche Daten u. a. Adresse ( da wo du angemeldet bist)

Fahrtkosten: Andresse des Betrieblichen Einsatzortes , bzw. Uni

wenn du da trickst, fällt es auf ( Plausibilitätsprüfungen = führt Kontrollsystem automatisch durch)

alles andere erklärt sich daraus

chezzter 
Beitragsersteller
 05.02.2020, 00:09

Was genau meinst du mit „wenn du da trickst“?

was erklärt sich daraus?

also ich gebe wahrheitsgemäß bei den persönlichen Daten meine gemeldete Adresse an (wo ich nicht mehr wirklich wohne) bzw. manchmal meine Eltern besuche (200 km zum Arbeitgeber)

und bei den Fahrtkosten als Startweg das WG Zimmer in der Nähe vom Arbeitsort (45km pro weg) .
ist ja an sich auch plausibel?

Aber nicht, dass die dann kommen mit „wieso haben sie dort keinen Wohnsitz angemeldet“?!