Wohnsitz nicht gemeldet. Fahrtkosten Steuererklärung?
Hallo, folgende Situation:
Ich habe jahrelang (ca. 6) in einer Stadt B gewohnt und hier studiert, während ich noch bei meinen Eltern in Stadt A gemeldet war. Leider habe ich es komplett versäumt, mich umzumelden.
Jetzt habe ich aber auch einen Job in der Nähe von Stadt B und würde mich gern anmelden, fürchte allerdings, dass die Strafe hoch ausfallen kann. Da ich in meinem Job 45 km pendeln muss und ich die Fahrtkosten von Stadt B zu meiner Arbeit gern absetzen möchte, muss ich hierfür ja auch in dieser Stadt gemeldet sein, richtig?
Mein Vermieter stellt mir auf jeden Fall keine Wohnungsgeberbestätigung mit einem falschen Einzugstermin aus. Da ich in einer WG wohne: Kann einer meiner Mitbewohner theoretisch auch als Hauptmieter unterschreiben? Es kann mir ja niemand tatsächlich nachweisen, dass ich auch tatsächlich in Stadt B gewohnt habe während der Zeit. Theoretisch hätte ich ja auch nur die Wohnung mieten können bzw. hauptsächlich in Stadt A gewohnt haben. Aber in dem Fall hätte ich dann einen Zweitwohnsitz anmelden müssen?
Komme ich irgendwie drum herum, eine saftige Strafe zahlen zu müssen? Ich überlege schon, innerhalb der Stadt B bald umzuziehen. Dann hätte sich das mit einer neuen Adresse ja eh erledigt.
Möchte meine Erklärung bald einreichen. Welche Adresse als Startpunkt zur Fahrt zum Arbeitgeber soll ich angeben? Vom Hauptwohnsitz (gemeldet) wäre ein Weg ca 200 km.
Vom eigentlichen Wohnsitz im WG Zimmer (nicht gemeldet) sind es 45 km.
Die Steuererklärung wird vom zuständigen Finanzamt des gemeldeten Hauptwohnsitzes bearbeitet, da diese Adresse auch noch auf meinem Personalausweis steht.
3 Antworten
Für die Berücksichtigung von Fahrtkosten in einer Steuererklärung ist es keine Voraussetzung, daß man beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.
Man muß sich in der Wohnung überwiegend aufhalten - das kann man durch Mietvertrag oder Rechnungen mit der Adresse nachweisen - solange es für das Finanzamt keinen Verdacht auf Betrug/Steuerhinterziehung/Steuerverkürzung gibt, wird die Adresse, die man angibt auch nicht angezweifelt.
Okay, danke für die Info.
Wo wir beim Thema sind. Kann ich mir ein Tablet, welches ich mir privat gekauft habe, von der Steuer absetzen? (Als Berufseinsteiger)
- Selbstverständlich gleichen Meldebehörde und FA Daten ab.
- Je nach Job / Beruf gibt es Möglichkeiten ein Tablet anteilig abzusetzen.
Wenn das Tablet beruflich genutzt wird, kann man es auch absetzen - das ist aber je nach Job zu beurteilen - da es aber i. d. R. auch nicht ausschließlich beruflich genutzt wird, geht das nur anteilmäßig - i. d. R. werden 50% der Kosten anerkannt, wenn die berufliche Nutzung halbwegs plausibel ist.
Das beißt sich nun aber mit der Aussage von "DerSchopenhauer". Wie genau wird das denn abgeglichen bzw. wird das immer gemacht?
Z.B. bei der ersten Steuererklärung sowieso und auch beim absetzen von "Fahrtkosten".
Die Idee "weiter weg" zu wohnen haben viele.
Das Finanzamt führt keine standardmäßigen Datenabfragen mit dem Einwohnermeldeamt im Hinblick auf die Adresse durch - nur bei konkretem Verdacht, daß Angaben nicht stimmen könnten, wird dort ggf. angefragt.
Aber selbst, wenn sie vom Einwohnermeldeamt die angegebene Adresse nicht bestätigt bekämen, ist das irrelvant, da eine Meldung keine Voraussetzung dafür ist, die Fahrtkosten steuerlich zu berücksichtigen - eine Bestätigung des Einwohnermeldeamtes ist lediglich ein Indiz, daß man sich unter der Meldeadresse tatsächlich aufhalten könnte - aber man ist in Deutschland nicht verpflichtet in seiner gemeldeten Wohnung auch tatsächlich anwesend zu sein - nur die überweigende Anwesenheit (Lebensmittelpunkt) an einem bestimmten Ort, ist die entscheidende Voraussetzung für die steuerliche Berücksichtigung - und dieser Ort kann überall sein - auch ohne Anmeldung.
Was gilt denn hier als halbwegs plausibel?
Arbeite als Ingenieur und mache mir dann manchmal zu Hause damit auch Notizen zu Projekten, beantworte Mails etc.. Im Büro selbst haben wir nämlich nur einen festen Rechner.
Das Finanzamt nicht; aber es findet einen Datenabgleich zwischen Bundeszentralamt für Steuern und den Meldebehörden statt.
Die Datensätze der Meldebehörden werden an das BZSt übermittelt und dort unter der Steuer-ID-Nummer zusammengeführt.
In mir nicht genau bekannten Rechenläufen werden die Daten es BZSt mit den Datenbeständen der Landesverwaltungen abgeglichen. Passen die gespeicherten Adressen nicht zusammen erhält das Finanzamt einen Hinweis.
Zunächst werden die Fahrtkosten von deinem gemeldeten Wohnsitz berechnet.
Bist du in die WG mit eingezogen, als diese schon bestanden hat, oder habt ihr diese alle zusammen erst gegründet?
Bist du nur mit eingezogen hat der Hauptmieter dir eine Wohnungsgeberbescheinigung auszustellen. Hat ihr die WG zusammen gegründet, der Vermieter.
Steuererklärung: 1. Seite = persönliche Daten u. a. Adresse ( da wo du angemeldet bist)
Fahrtkosten: Andresse des Betrieblichen Einsatzortes , bzw. Uni
wenn du da trickst, fällt es auf ( Plausibilitätsprüfungen = führt Kontrollsystem automatisch durch)
alles andere erklärt sich daraus
Was genau meinst du mit „wenn du da trickst“?
was erklärt sich daraus?
also ich gebe wahrheitsgemäß bei den persönlichen Daten meine gemeldete Adresse an (wo ich nicht mehr wirklich wohne) bzw. manchmal meine Eltern besuche (200 km zum Arbeitgeber)
und bei den Fahrtkosten als Startweg das WG Zimmer in der Nähe vom Arbeitsort (45km pro weg) .
ist ja an sich auch plausibel?
Aber nicht, dass die dann kommen mit „wieso haben sie dort keinen Wohnsitz angemeldet“?!
Erstmal danke! :)
Aber das muss doch irgendwie berücksichtigt werden? Sonst könnte man ja einfach behaupten, man habe einen Arbeitsweg von z.B. 100 km (statt 40) und würde somit mehr erstattet bekommen. Wird das nicht geprüft?