Sind die Großeltern unterhaltspflichtig, wenn der Kindsvater des Enkels verstorben ist?
6 Antworten
Ja.
Es können aber nur alle 4 Großelternteile verklagt werden.
D.h. Unterhalt müssen seine und ihre Eltern dann zahlen.
Eigentlich müßte der Enkel doch dann Halbwaisenrente erhalten!
Dann müssten die Großeltern aber ein erhebliches Einkommen haben, um heran gezogen zu werden.
Das Kind ist aber erbberechtigt als Nacherbe zu seinem Vater.
Unterhaltspflicht gilt zwar in auf- und absteigender Linie. Sie wird aber von den Behörden z.B. Sozialamt nicht weiter eingefordert.
Wenn der Vater des Kindes verstorben ist, hat das Kind ja einen Anspruch auf Halbwaisenrente.
Nein.
Kann der leibliche Vater keinen Unterhalt leisten, weil er verstorben ist, so tritt an die Stelle seines Unterhaltes die Halbwaisenrente.
Großeltern könnten nur zu Unterhaltsleistungen herangezogen werden, wenn die leiblichen Elternteile des Kindes nicht "leistungsfähig" sind, weil sie selbst noch minderjährig sind oder sich in der ersten Berufsausbildung befinden o.ä.
Glaub ich eigentlich nicht.
Normalerweise bekommt das Kind dann Halbwaisenrente.
Die bekommt er, läuft bereits.