Sind bei Leistungsnachweisen am Gymnasium grundsätzlich Negativpunkte erlaubt?
In der Mathematik-Stegreifaufgabe meiner Tochter (5.Kl. Gymnasium, Bayern) gab es eine Aufgabe, in der 6 Fragen durch Ankreuzen von "wahr" oder "falsch" zu beantworten waren. Bei dieser Aufgabe ( und nur innerhalb dieser Aufgabe) wurden falsche Antworten mit -1 Punkt bewertet. Meine Tochter hatte 4 von 6 Fragen richtig, erhielt aber insgesamt nur 2 Punkte auf die Gesamtaufgabe. Hätte sie vier Punkte erhalten, hätte sich die Gesamtnote um eine Notenstufe verbessert. Mir ist klar, dass die Lehrerin durch dieses Vorgehen Punkte durch simples Raten (z.B. durch Ankreuzen von "wahr" für alle Aussagen im Vertrauen darauf, dass irgendwas schon wahr sein wird) verhindern wollte. Aber ist das zulässig? Letztendlich zählen falsche Antworten ja doppelt negativ, und wer die Hälfte der Aufgaben richtig hat, bekommt trotzdem 0 Punkte.
4 Antworten
Auf Vorschlag von Kuestenflieger hier kurz die Info darüber, was ich herausgefunden habe. Ein langjähriger befreundeter Gymnasiallehrer sagte, es sei in Mathematik gängige Praxis, mit Minuspunkten zu arbeiten, um Zufallstreffer auszuschließen. Die betroffene Lehrerin meinte, sie hätte den Kindern erklärt, dass sie lieber nichts ankreuzen sollen, wenn sie unsicher sind. Ich finde das zwar nach wie vor seltsam, da es in keinem anderen Fach Minuspunkte gibt, wenn man etwas Falsches schreibt (und da kann man ja auch oft einfach nur raten), aber ich werde deswegen nicht weiter auf die Barrikaden gehen ... Über die rechtliche Zulässigkeit habe ich keine Infos gefunden; wenn es an Unis unzulässig ist, müsste das aber eigentlich auch fürs Gymnasium gelten.
Ja es ist durchaus zulässig nur leider nicht sehr schön.
An Universitäten wird es in vielen Fällen auch so gehandhabt, allerdings kann ich Ihren Ärger durchaus verstehen, wenn es sich hier schließlich um eine Arbeit der 5. Klasse handelt.
Schau vielleicht mal hier auf den Link, Seite 18, §22a, Abs. 2
https://www.intern.tu-darmstadt.de/media/dezernat\_ii/ordnungen/apb\_5\_novelle.pdf
Das sind die Prüfungsbestimmungen der TU Darmstadt und da steht:
Werden nicht zutreffende Antworten als zutreffend angesehen, ist die Aufgabe insgesamt
falsch beantwortet. Ein Punktabzug für falsche Antworten (Negativpunkte) ist unzulässig.
Solange es nicht in eurer Schulordnung oder der Prüfungsordnung vom Bundesland steht, glaube ich, dass die Lehrern durchaus die Freiheiten besitzen, einen Punktabzug zu gestalten.
Ich wüsste nicht, warum es nicht verboten sein sollte...
Beim Diktat kriegst du ja auch für jeden Fehler einen Negativpunkt...
Hm, ich denke, der Vergleich mit dem Diktat überzeugt mich nicht. Es besteht hier ein grundsätzlicher Unterschied im Bewertungssystem: im Diktat werden Fehler gezählt, in dieser Ex wurden für richtige Lösungen Punkte vergeben. Und beim oben genannten Verfahren hat eine falsche Antwort nicht nur keinen Punkt gebracht, sondern zugleich eine richtige Antwort quasi "gelöscht".
Ok :D Sehr guter Einwand :)
Aber ich denke dennoch, dass es zulässig ist - einfach nur aus dem Grund, damit die Schüler nicht einfach wild rumkreuzen bei Nichtwissen. Es gibt natürlich auch die Möglichkeit, die Skala strenger zu bewerten um diese Zufallstreffer wieder raus zu bewerten... aber die Negativpunkte sind halt meiner Meinung nach auch eine Möglichkeit... ob es pädagogisch wertvoll ist, steht natürlich auf einem anderen Blatt.
Kinder fühlen sich auch ohne Hubschraubermama wohl .
Forenteilnehmer fühlen sich ohne unqualifizierte Anworten auch wohler ;-)
Und in der nächsten Woche erklären Sie , was die Lehrkraft dazu gesagt hat .Das warum und die richtige Lesart .
Dann ist allen Forenlesern geholfen .
"Ärger" ist zu viel gesagt, ich würde nur gern wissen, evtl. mit schriftl. Quelle, ob es am Gymnasium zulässig ist. Falls ja, akzeptiere ich das, falls nicht, würde ich die Lehrkraft ansprechen.