Kann man eine Multiple Choice Klausur so stellen?
Ist es rechtlich haltbar, wenn mehrere Antworten bei Multiple Choice Klausuren möglich sind (aber keine Info darüber gemacht wird, wie viele richtig sind), ich in einer Aufgabe drei Antworten ankreuze zum Beispiel, aber nur zwei richtig sind, und wegen dem einen Kreuz NULL Punkte für die ganze Aufgabe erhalte? das erscheint mir irgendwie rechtlich komisch....
4 Antworten
Nichtwissen wird bei Tests mit einer schlechteren Leistungsbewertung bestraft. Das gilt leider auch (nach meinen Erfahrungen) für nicht ausreichend formulierte Aufgabenstellungen. Es liegt im Ermessen des Lehrers, welche Tests geschrieben werden und wie die Bewertung ausfällt.
Es gibt natürlich die Möglichkeit, dich mit der Arbeit an einen Fachbetreuer zu wenden, der für das Fach zuständig ist, um eine zweite Meinung einzuholen. Gegebenenfalls lässt sich hier noch etwas machen, in den meisten Fällen ist diese Beurteilung allerdings auch sehr parteiisch.
Lass es über dich ergehen, im Recht zu sein steht nicht immer für Gerechtigkeit. Es wird dich vermutlich nicht umbringen.
Ist streng aber zulässig. Du hast ja falsch geantwortet und der Lehrer sucht nicht die richtigen Kreuze für dich raus. Man freut sich immer über multiple choice Klausuren... Bis man dann eine bekommt.
So ist es aber tatsächlich. In solchen Fällen gilt die Frage nur dann als korrekt beantwortet, wenn tatsächlich nur richtige Antworten angekreuzt wurden.
Sonst könnte man ja einfach alle Kästchen ankreuzen und hätte die richtigen automatisch dabei.
Zur Frage der Richtigkeit von Multiple-Choice Klausuren im Studium gibt/gab es schon mehr als ein Urteil.