Abgefragt trotz Fehlen?
Guten Abend, ich besuche derzeit die 12 Jahrgangsstufe an einem bayerischen Gymnasium. Im Fach Englisch wurde in einer Unterrichtsstunde, die vor ca. 1 Monat oder mehr stattgefunden hatte das amerikanische Wahlsystem besprochen. Gestern war es so, dass die Lehrerin abfragen wollte über diese Stunde (anscheinend wollte sie noch früher (näher an die Unterrichtsstunde vor 1 Monat) darüber abfragen, es ist aber nicht passiert). Sie hat nach Freiwilligen gefragt, die es natürlich nicht gab. Dann hat sie spontan jemanden ausgewählt und das war ich. Ich hatte jedoch in der (oder den) Stunde(n), in denen das Thema behandelt wurde gefehlt und auch entschuldigt gefehlt, deshalb wusste ich NICHTS zu diesem Thema. Ich bin mir nicht sicher, aber ich vermute, sie hat mir 0 Punkte eingetragen. Bezug zum Bild unten: dies ist zu finden auf der Seite des bayerischen Kultusministeriums und vorab: Stegreifaufgaben und Abfragen werden gleich gesehen, was den Inhalt angeht. Wie es bei mir ist: ich habe in den Stunden, in denen der abgefragte Inhalt bearbeitet wurde, nicht da und die schriftlichen Entschuldigungen wurden auch eingereicht. Ich meine, wenn sie angekündigt hätte über dieses Thema auszufragen, dann hätte ich es auch gelernt, aber unter den genannten Umständen darf sie es doch nicht tun, oder?
5 Antworten
NRW, Klasse 10, Gymnasium.
Bei uns machen das manche Lehrer auch so, vor allem da uns auch immer wieder gesagt wird, dass versäumte Stunden eigenständig nachgeholt werden müssen.
Hatte das selber mal in Bio, dass ich sogar Arbeitsblätter nicht hatte und trotzdem dazu abgefragt wurde, aber bei uns ist das alles rechtens so. Das passiert einem dann auch nur einmal und dann hält man sich daran.
RICHTIG, danke
Da Du die Pflicht hast, selbstständig versäumten Unterichtsstoff nachzuholen (müsstest Du eigentlich wissen), darf Dich Deine Lehrerin natürlich abfragen.
Doch. Du hattest einen Monat Zeit, den fehlenden Stoff nachzuholen!
DU hast beim Schulstoff eine Holschuld: DU SELBST musst dich darum kümmern auf dem aktuellsten Stand zu sein.
Egal ob für eine Anfrage, Test oder Klausur.
Dein Bild ist aber nicht von einer bayrischen Seite oder? In §55 II GSO (Bayern) steht jedenfalls was ganz anderes
das habe ich auch festgestellt, aber doch, das Bild ist von der offiziellen Seite des bayerischen Kultusministeriums
Die Seite ist noch nicht aktualisiert. Am 1.8.2018 ist eine veränderte GSO und Kraft getreten.
Deine Frage wird jetzt in §23 GSO behandelt.
Dort heißt es:
1Schriftliche Leistungsnachweise sind insbesondere Kurzarbeiten, Stegreifaufgaben, fachliche Leistungstests und Praktikumsberichte; dafür gilt:
1.
Kurzarbeiten werden spätestens eine Woche vorher angekündigt, beziehen sich auf höchstens zehn unmittelbar vorangegangene Unterrichtsstunden. Die Bearbeitungszeit soll höchstens 30 Minuten betragen.
2.
Stegreifaufgaben werden nicht angekündigt, beziehen sich auf höchstens zwei unmittelbar vorangegangene Unterrichtsstunden. Die Bearbeitungszeit soll höchstens 20 Minuten betragen.
Die Einschränkung mit der Krankheit gibt es also nicht mehr.
von wo hast du diese Information? :)
wenn du fehlst hast du dich zu informieren was los war. Und innerhalb eines Monats hättest du das Thema auswendig lernen können. Sicher darf sie das. Ist dein Problem wenn du es versäumst.
Sie hat die Ausfrage nicht angekündigt und der in der Abfrage geprüfte Inhalt darf sich nur auf die vorherigen beiden Stunden beziehen. Bitte die Frage zu erst durchlesen und nicht die spontane Meinung äußern
ich habe es gelesen. MÜSSEN Abfragen bei euch angekündigt werden? Bist du dir da sicher? Oder ist es Wohlwollen der Lehrer? Hier in NRW muß kein Test, keine Abfrage und keine Arbeit angekündigt werden.
Die vorigen beiden Stunden waren vor den Ferien. Diese zählen nicht zu den Schulstunden!
muss sie nicht, aber wenn der Stoff sich nicht auf die letzte bzw. letzten beiden Stunden bezieht, dann müsste sie es doch ankündigen?
Zu was zählen sie denn dann? :)
nein, warum? Wird im Abi nur der Stoff von 4 Wochen abgefragt?
NEIN, DESWEGEN WIRD DER TERMIN DER ABITURPRÜFUNG LOGISCHERWEISE AUCH ANGEKÜNIDGT
und es ist auch so festgelegt, dass im Abitur nicht "der Stoff von 4 Wochen abgefragt" wird, GENAUSO wie es auch festgelegt ist, dass der in Abfragen geforderte Stoff auch in den letzten 1-2 Unterrichtsstunden bearbeitet wurde
Nein.
was "nein"?
Du hattest in den Ferien KEINE Schulstunden.
Demzufolge war deine letzte Schulstunde in diesem Fach vor den Ferien
aber in den letzten Schulstunden vor den Ferien wurde dieses Thema nicht behandelt, sondern früher
dann müsste sie es doch ankündigen?
Nein. Die Ankündigung gilt nur für eine Kurzarbeit. Nicht für eine mündliche Abfrage
wenn du doch alles besser weißt- warum fragst du? Möchtest du gebauchpinselt werden? Aber nicht von mir. Wer so dämlich ist und erwartet der Stoff würde nur seinetwegen dann eben nicht abgefragt..........und ich lasse mich weder anmaulen noch ANSCHREIEN. Sieh zu wie du fertig wirst.
aber wenn der Stoff sich nicht auf die letzten 1-2 Stunden bezieht
Selbst dann ist der Lehrer berechtigt, dich zu diesem Thema abzufragen. Weil es Grundwissen ist.
wenn es denn Grundwissen ist, dann muss der Lehrer den Schülern mitteilen, dass dies ab dem jeweiligen Zeitpunkt zum Grundwissen gehört. Andernfalls darf es nicht als Grundwissen angesehen werden und vorausgesetzt werden. Sie hat nicht gesagt, dass sie es als Grundwissen voraussetzt.
Bitte?
Was hast du denn für Vorstellungen???
Der angefragte Stoff GEHÖRT zum Grundwissen! Siehe 8.4
http://www.isb-gym8-lehrplan.de/contentserv/3.1.neu/g8.de/id_26275.html
Dieses Grundwissen kann er sehr wohl OHNE Ankündigung mündlich abfragen.
Da steht nicht, was du behauptet hast ("Der angefragte Stoff GEHÖRT zum Grundwissen!")
Da stehts unter "Englisch"
https://www.lehrplanplus.bayern.de/jahrgangsstufenprofil/gymnasium/12
Aber doch nicht über den vor 1 Monat behandelten Stoff