Abgefragt trotz Fehlen?

5 Antworten

NRW, Klasse 10, Gymnasium.
Bei uns machen das manche Lehrer auch so, vor allem da uns auch immer wieder gesagt wird, dass versäumte Stunden eigenständig nachgeholt werden müssen.
Hatte das selber mal in Bio, dass ich sogar Arbeitsblätter nicht hatte und trotzdem dazu abgefragt wurde, aber bei uns ist das alles rechtens so. Das passiert einem dann auch nur einmal und dann hält man sich daran.

Minerva78  08.01.2019, 20:56

RICHTIG, danke

Da Du die Pflicht hast, selbstständig versäumten Unterichtsstoff nachzuholen (müsstest Du eigentlich wissen), darf Dich Deine Lehrerin natürlich abfragen.

SPB1KV 
Beitragsersteller
 08.01.2019, 20:49

Aber doch nicht über den vor 1 Monat behandelten Stoff

beangato  08.01.2019, 20:52
@SPB1KV

Natürlich.

Lernst Du immer nur für einen Monat?

SPB1KV 
Beitragsersteller
 08.01.2019, 20:54
@beangato

Was meinst du mit "natürlich"? :)

beangato  08.01.2019, 21:02
@SPB1KV

... den Soff von vor über einem Monat

Du willst doch wohl Abitur machen. Da musst Du alles wissen, was Du jemals in Deiner Schullaufbahn gelernt hast.

Doch. Du hattest einen Monat Zeit, den fehlenden Stoff nachzuholen!

DU hast beim Schulstoff eine Holschuld: DU SELBST musst dich darum kümmern auf dem aktuellsten Stand zu sein.

Egal ob für eine Anfrage, Test oder Klausur.

Dein Bild ist aber nicht von einer bayrischen Seite oder? In §55 II GSO (Bayern) steht jedenfalls was ganz anderes

SPB1KV 
Beitragsersteller
 08.01.2019, 20:53

das habe ich auch festgestellt, aber doch, das Bild ist von der offiziellen Seite des bayerischen Kultusministeriums

MrRecht  08.01.2019, 21:03
@SPB1KV

Die Seite ist noch nicht aktualisiert. Am 1.8.2018 ist eine veränderte GSO und Kraft getreten.

Deine Frage wird jetzt in §23 GSO behandelt.

Dort heißt es:

1Schriftliche Leistungsnachweise sind insbesondere Kurzarbeiten, Stegreifaufgaben, fachliche Leistungstests und Praktikumsberichte; dafür gilt:

1.

Kurzarbeiten werden spätestens eine Woche vorher angekündigt, beziehen sich auf höchstens zehn unmittelbar vorangegangene Unterrichtsstunden. Die Bearbeitungszeit soll höchstens 30 Minuten betragen.

2.

Stegreifaufgaben werden nicht angekündigt, beziehen sich auf höchstens zwei unmittelbar vorangegangene Unterrichtsstunden. Die Bearbeitungszeit soll höchstens 20 Minuten betragen.

Die Einschränkung mit der Krankheit gibt es also nicht mehr.

SPB1KV 
Beitragsersteller
 08.01.2019, 21:07
@MrRecht

von wo hast du diese Information? :)

wenn du fehlst hast du dich zu informieren was los war. Und innerhalb eines Monats hättest du das Thema auswendig lernen können. Sicher darf sie das. Ist dein Problem wenn du es versäumst.

SPB1KV 
Beitragsersteller
 08.01.2019, 20:48

Sie hat die Ausfrage nicht angekündigt und der in der Abfrage geprüfte Inhalt darf sich nur auf die vorherigen beiden Stunden beziehen. Bitte die Frage zu erst durchlesen und nicht die spontane Meinung äußern

Minerva78  08.01.2019, 20:49
@SPB1KV

ich habe es gelesen. MÜSSEN Abfragen bei euch angekündigt werden? Bist du dir da sicher? Oder ist es Wohlwollen der Lehrer? Hier in NRW muß kein Test, keine Abfrage und keine Arbeit angekündigt werden.

kugel  08.01.2019, 20:50
@SPB1KV

Die vorigen beiden Stunden waren vor den Ferien. Diese zählen nicht zu den Schulstunden!

SPB1KV 
Beitragsersteller
 08.01.2019, 20:51
@Minerva78

muss sie nicht, aber wenn der Stoff sich nicht auf die letzte bzw. letzten beiden Stunden bezieht, dann müsste sie es doch ankündigen?

SPB1KV 
Beitragsersteller
 08.01.2019, 20:52
@kugel

Zu was zählen sie denn dann? :)

Minerva78  08.01.2019, 20:56
@SPB1KV

nein, warum? Wird im Abi nur der Stoff von 4 Wochen abgefragt?

SPB1KV 
Beitragsersteller
 08.01.2019, 20:58
@Minerva78

NEIN, DESWEGEN WIRD DER TERMIN DER ABITURPRÜFUNG LOGISCHERWEISE AUCH ANGEKÜNIDGT

SPB1KV 
Beitragsersteller
 08.01.2019, 21:00
@SPB1KV

und es ist auch so festgelegt, dass im Abitur nicht "der Stoff von 4 Wochen abgefragt" wird, GENAUSO wie es auch festgelegt ist, dass der in Abfragen geforderte Stoff auch in den letzten 1-2 Unterrichtsstunden bearbeitet wurde

SPB1KV 
Beitragsersteller
 08.01.2019, 21:02
@kugel

was "nein"?

kugel  08.01.2019, 21:02
@SPB1KV

Du hattest in den Ferien KEINE Schulstunden.

Demzufolge war deine letzte Schulstunde in diesem Fach vor den Ferien

SPB1KV 
Beitragsersteller
 08.01.2019, 21:03
@kugel

aber in den letzten Schulstunden vor den Ferien wurde dieses Thema nicht behandelt, sondern früher

kugel  08.01.2019, 21:03
@SPB1KV
dann müsste sie es doch ankündigen?

Nein. Die Ankündigung gilt nur für eine Kurzarbeit. Nicht für eine mündliche Abfrage

Minerva78  08.01.2019, 21:05
@SPB1KV

wenn du doch alles besser weißt- warum fragst du? Möchtest du gebauchpinselt werden? Aber nicht von mir. Wer so dämlich ist und erwartet der Stoff würde nur seinetwegen dann eben nicht abgefragt..........und ich lasse mich weder anmaulen noch ANSCHREIEN. Sieh zu wie du fertig wirst.

SPB1KV 
Beitragsersteller
 08.01.2019, 21:05
@kugel

aber wenn der Stoff sich nicht auf die letzten 1-2 Stunden bezieht

SPB1KV 
Beitragsersteller
 08.01.2019, 21:13
@kugel

wenn es denn Grundwissen ist, dann muss der Lehrer den Schülern mitteilen, dass dies ab dem jeweiligen Zeitpunkt zum Grundwissen gehört. Andernfalls darf es nicht als Grundwissen angesehen werden und vorausgesetzt werden. Sie hat nicht gesagt, dass sie es als Grundwissen voraussetzt.

SPB1KV 
Beitragsersteller
 08.01.2019, 21:28
@kugel

Da steht nicht, was du behauptet hast ("Der angefragte Stoff GEHÖRT zum Grundwissen!")