Punkte für falsche Klausurantwort abziehen?
hey,
ich habe kürzlich eine Klausur geschrieben bei der ich leider nicht über die 5.0 hinweg gekommen bin.
Nun war ich deshalb bei der Klausureinsicht und bei einer Aufgabe ging es darum zu sagen ob eine Aussage richtig oder falsch ist. Bei 5 der 7 lag ich richtig, bei zweien musste ich raten, und hab dann auch noch direkt 2 mal falsch geraten ;(
Jetzt war die Benotung allerdings so das es für eine richtige Antwort einen Punkt gab, für eine falsche allerdings 2 Punkte Abzug. Von daher bin ich nur auf einen einzigen Punkt bei der Aufgabe gekommen.
Jetzt wurde mir gesagt das dies nicht zulässig ist und man dagegen Klagen kann wenn man aus diesem Grund durchgefallen ist (ich bin genau deswegen durchgefallen, das ganze wurde bei einer anderen Aufgabe ebenso gehandhabt wo ich einen von vier Punkten (dort ging es um Vor- und Nachteile von etwas) nicht korrekt hatte und deshalb nur einen von 4 Punkten erhalten habe).
Mir fehlen also 6 Punkte aus diesem Grund, mit 3 Punkten mehr hätte ich bestanden.
Ich finde leider bei Google nichts passendes dazu, deshalb frage ich hier:
Stimmt es das dies nicht zulässig ist? Ich wohne und studiere in NRW.
Da dies nur ein Nebenzweig meines Bachelors ist der nichts mit meinem Hauptfeld zu tun hat, wär dies das einzige Fach wo mir die gute Note nicht so wichtig ist, sondern eher das bestehen der Prüfung, weshalb ich die Prüfung eher ungerne erneut schreiben würde.
MfG,
asdf4747
9 Antworten
Also ich hatte auch schon eine Klausur, bei der es Abzug gab. ABER: 1. Es gab nur so viel Abzug, wie es Punkte für die richtige Antwort gegeben hätte (also zB 1 Punkt bei richtiger Antwort und -1 bei falscher) 2. Der Dozent hat es mehrfach und sehr deutlich betont und es stand bei der Fragestellung dabei. Hintergrund war der, dass man nicht allein durch raten zu Punkten kommen kann. (Man hat ja eine 50/50 Chance und wenn Punkte abgezogen werden, kommt man im Schnitt wieder bei 0 raus). Da das bei dir aber nicht vorher klar war, ist das mit Sicherheit unzulässig. Würde mich an deiner Stelle auf jeden Fall darüber beschweren!!
Ist zwar immer alles LAndesrecht, aber mir ist kein Bundesland bekannt, wo das zulässig wäre... in NRW auf jeden Fall nicht!
Ja, es gab ein Urteil dazu, dass dies nicht zulässig ist.
Bei uns wurden dann die Prüfungsbestimmungen geändert. Es gab vorher Multiple-Choice-Aufgaben, bei denen man, wenn man ein falsches Kästchen angekreuzt hat, Null Punkte bekam. Das ist verboten. Die positive Leistung wurde so nämlich nicht gewürdigt. Leider führte es dazu, dass die Bestehensgrenze extrem angehoben wurde, so dass immer noch genug durchfielen.
Den aktuellen Artikel dazu hat Dir schon User4747 geschickt.
das ist doch ein Riesenbesch... so etwas habe ich ja überhaupt noch nicht gehört, also keinen punkt geben für eine falsche Antwort ist ok, aber Punkte abziehen???? das gibt doch ein total falsches Bild, gibt es an der UNI oder HS nicht eine Stelle, wo man nachfragen kann, was meint der ASTA dazu?, ansonsten Anfrage an das Kultusministerium, es muss doch so etwas wie benotungsrichtlinien geben
Gibt es in Deutschland auch nicht, weil sowas einfach nicht angewendet wird. Das ist ein System aus den USA, aber in Deutschland gibt es halt für falsche Antworten keine Minuspunkte.
dann wende dich doch wirklich mal an das dezernat für Studienangelegenheiten, der Dozent kann doch nicht einfach Punktesysteme aus den USA übernehmen, oder wende dich an den Fachbereichssprecher oder Dekan oder wie das bei euch heißt, ich würde mir das nicht bieten lassen, auch wenn das fach nicht relevant für dich ist, das ist ganz einfach Willkür
Hier ein kleiner Artikel dazu der mit geschickt wurde:
http://www.pflichtlektuere.com/16/05/2012/multiple-choice-verwirrung-um-minuspunkte/
Da wird allerdings gesagt man muss damit bereits seinen letzten Versuch aufgebraucht haben damit das mit beanstandet werden kann.
Minuspunkte sind nicht zulässig! Richtige Antwort = Vollpunktzahl, Falsche oder nicht gegebene Antworten = 0 Punkte, Teilrichtig kann mit Teilpunkten oder ebenso mit 0 Punkten gewertet werden.
Aber Minuspunkte für falsche Antworten... ist nicht zulässig!
Aber Minuspunkte für falsche Antworten... ist nicht zulässig!
Die Quelle für diese Aussage würde mich interessieren.
Soweit ich das verstanden habe, darf es nicht passieren, dass es nach den Abzügen für "falsche" Antworten eine Punktzahl kleiner Null in der Teilaufgabe gibt. Das scheint im obigen Fall aber nicht so gewesen zu sein.
Nach solchen Richtiglinien hatte ich bei Google gesucht, allerdings habe ich da meistens etwas aus Sekundarstufen gefunden oder irgendwelche Beiträge zu spezifischen Klausuren an irgendwelchen Uni's/FH's. Genaueres bezüglich eines Gesetzes nicht.