Sind 2 Stunden Mittagspause auf der Arbeit zumutbar? Wie lange geht eure?

17 Antworten

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Es gibt keine gesetzlich geregelte Höchstdauer der Pausen.Je nach Branche und Unternehmen können die unterschiedlich lang ausfallen.Wenn ein Betriebsrat vorhanden ist,hat der ein Mitbestimmungsrecht,wenn nicht,kann der Arbeitgeber frei entscheiden.Im Einzelhandel ist eine Mittagspause von einer Stunde eigentlich normal.In kleineren Orten mit weniger Mitbewerbern kann die Pause aber auch ohne weiteres zwei Stunden betragen.Deine Kollegin hat doch vermutlich die gültige Regelung mit einer Unterschrift unter den Arbeitsvertrag akzeptiert.Also muss sie auch damit leben.

FunnyChrissy 
Beitragsersteller
 15.07.2012, 18:38

Sie wusste das von Anfang an - eigentlich war es auch immer normal und noch nie ein Problem. Woher das plötzlich kommt, ist mir schleierhaft. Ich befürchte, sie stellt sich damit selbst ein Bein. Danke dir für diese Einschätzung!

lenzing42  18.07.2012, 14:42
@FunnyChrissy

Es freut mich,wenn ich dir helfen konnte - und danke für das Kompliment und den Stern.

Bei uns dauert die Mittagspause und Frühstückspause jeweils nur 15 Minuten! Damals waren es 30 Minuten, wurde jedoch auf Druck der Angestellten und des Betriebsrates geändert. Ich halte 2 Stunden Mittagspause eindeutig zu viel. Es kommt aber natürlich auf die Situation an. Wenn jemand in der Nähe des Betriebes lebt und nach Hause kann, passt dies sicher gut. Wenn man aber eine längere Autofahrt auf sich nehmen soll, dann eher nicht. Außerdme haben auch nicht ale Geld während der Pause Essen zu gehen. Ich denke eine Stunde ist schon recht großzügig und wenn gar sogar zu viel. Vielleicht überlegt ihr euch, dass ihr Gleichzeit einführt? Dies bedeutet, dass jeder innerhalb der Öffnungszeiten flexibel kommen und gehen darf und somit auch selbst über seine Pausen entscheidet, am Ende des Tages aber z.B. 8 Stunden gearbeitet werden musste?

FunnyChrissy 
Beitragsersteller
 15.07.2012, 14:00

Ist bei uns leider so nicht durchführbar. Dafür ist zu wenig Personal da und im Bereich Einzelhandel ist es fast nicht möglich, gleitende Arbeitszeiten einzuführen. Noch dazu, wo 8 Stunden tägliche Arbeitszeit ein Traum wäre. :-) Ausgleich erfolgt allerdings auch immer. Sprich, als Vollzeitkraft bekommen wir dann einfach mal einen Tag mehr Freizeit. Übrigens wohnen wir fast alle in unmittelbarer Nähe des Betriebes. Mittags nach Hause fahren ist also gar kein Problem.

bei uns finden die Sozialvorschriften für Berufskraftfahrer Anwendung

Also : Fahrtunter-

brechung A. Mindestens 45 Min. nach 4,5 Std. Lenkzeit

B. Aufteilung in Abschnitte von 15 Min. zulässig A. Wie bisher

B. Aufteilung in 1 Abschnitt von 15 Min. gefolgt von 1 Abschnitt von 30 Minuten zulässig Tägliche Lenkzeit A. Maximal 9 Std.

B. Erhöhung auf 10 Std. zwei mal pro Woche zulässig A. Wie bisher

B. Wie bisher Wöchentliche

Lenkzeiten A. Keine ausdrückliche Regelung, aber de facto höchstens 56 Std. (zwischen 2 wöchentl. Ruhezeiten)

B. Höchstens 90 Std. (in 2 aufeinanderfolgenden Wochen) A. Höchstens 56 Std. pro Woche

B. Wie bisher Tägliche

Ruhezeit A. Mindestens 11 Std.

B. Aufteilung in 2 oder 3 Abschnitte möglich. Dann sind aber mindestens 12 Std. Ruhezeit einzuhalten. Außerdem muss ein Abschnitt mindestens 8 Std. betragen.

C. Reduzierte tägliche Ruhezeit von 9 Std. ist 3 mal pro Woche zulässig, aber Ausgleich bis zum Ende der folgenden Woche notwendig

D. Bei Mehrfahrerbetrieb mindestens 8 Std. innerhalb von 30 Std.-Zeitraum A. Wie bisher

B. Aufteilung in 2 Abschnitte möglich. Dann sind aber mindestens 12 Std. Ruhezeit einzuhalten. Zuerst sind 3 dann 9 Std. zu nehmen

C. Reduzierte tägliche Ruhezeit ist 3 mal zwischen 2 wöchentlichen Ruhezeiten zulässig. Kein Ausgleich mehr vorgeschrieben!

D. Bei Mehrfahrerbetrieb mindestens 9 Std. innerhalb von 30 Std.-Zeitraum Wöchentliche

Ruhezeit A. Mindestens 45 Std. einschließlich einer Tagesruhezeit

B. Verkürzung auf 36 Std. am Standort des Fahrzeugs oder Heimatort des Fahrers und auf 24 Std. an anderen Orten möglich (Ausgleich innerhalb von 3 Wochen erforderlich)

C. Wöchentliche Ruhezeit ist nach 6 Tageslenkzeiten einzulegen (Ausnahme für grenzüberschreitenden Personenverkehr) A. Wie bisher

B. Verkürzung auf 24 Std. in einer Woche möglich, dann muss aber in der Vorwoche und in der Folgewoche eine Ruhezeit von jeweils mindestens 45 Std. eingehalten sein. Außerdem muss die Verkürzung auf 24 Std. innerhalb von drei Wochen ausgeglichen sein.

C. Wöchentliche Ruhezeit ist nach sechs 24-Stunden-Zeiträumen einzulegen (keine Ausnahme mehr!)

Anwendbarkeit des AETR

Es wird darauf hingewiesen, dass in bestimmten Fällen anstelle der ab 11. April 2007 geltenden fahrpersonalrechtlichen Bestimmungen der VO (EG) Nr. 561/2006 weiterhin die Vorschriften des AETR (Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals) anwendbar sind. Dies gilt für die gesamte Fahrstrecke bei Fahrten, die streckenweise außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz erfolgen, sofern das Fahrzeug in der EU, dem EWR oder einem AETR-Staat zugelassen ist (Art. 2 Abs. 3a der VO (EG) Nr. 561/2006). Ist das Fahrzeug außerhalb dieser Staaten zugelassen, gelten die Vorschriften des AETR nur für die Streckenabschnitte, die innerhalb der EU, des EWR oder eines AETR-Staates liegen (Art. 2 Abs. 3 der VO (EG) Nr. 561/2006). Die Vorschriften des AETR stimmen nahezu vollständig mit den fahrpersonalrechtlichen Bestimmungen aus der VO (EWG) 3820/85 überein.

Dieter2701  15.07.2012, 15:40

das gute an der Geschichte ist , das wir auch meistens dann Pause machen können , wann wir wollen - und sogar die Möglichkeit haben , uns ins Bett zu legen - und ein Nickerchen zu machen ....

Dieter2701  15.07.2012, 15:53
@Dieter2701

so schwierig ist es bei uns , eine Pause zu machen ..... :-DDDD

Ich finde 2 Stunden sind unverschämt.

Man ist dadurch gezwungen lange von Zuhause weg zu bleiben, aber kann teilweise nicht nach Hause um Essen zu fahren.

Das wird gemacht, damit den Mitarbeitern langweilig wird im Pausenraum,damit sie dann doch lieber freiwillig arbeiten als Pause zu machen.

Leider ist das legal, und es gibt kein Recht darauf die Pause aufzuteilen.

LaCapitana  15.07.2012, 13:53

was soll da unverschämt sein? Man kann ja seine Einkäufe erledigen, auch mal auf ein Amt gehen. In Ruhe zu Mittag essen. ist doch besser, als sich nach Feierabend abzuhetzen

Pirkko  15.07.2012, 13:58
@LaCapitana

Wenn der Betrieb gut genug liegt und man ein Auto hat, dann ist sowas toll, ja.

herrpuipui  15.07.2012, 13:58
@LaCapitana

Ich HALTE ES für unverschämt. Das ist meine Meinung.

Ich möchte nicht so lange an den Betrieb gebunden sein, ich möchte so kurz wie möglich da sein, da ich persönlich viel besser in der Freizeit einkaufen kann.

Wenn ich zum Amt gehen muss, lasse ich mich anders planen.

Das kann jeder Betrieb selber entscheiden. Da habt ihr halt später Feierabend. Wenn die Mehrheit damit einverstanden ist und die lange Mittagspause den Betrieb nicht gefährdet.