Blaulicht auf Privat PKW - Ohne Leuchtmittel?
Guten Morgen zusammen!
Wie sieht es dort mit der Rechts- bzw. TÜV-Lage aus?
Ich baue derzeit ein Fanauto von Alarm für Cobra 11 und foliere viel... ich bereite eben das Auto so auf, wie ein Wagen von Alarm für Cobra 11.
Für Mode- und Dekozwecke möchte ich nun Folgendes machen:
- Ein Blaulicht, welches kein Leuchtmittel (Birne, etc) mehr besitzt, wo das Kabel abgeschnitten ist und nur die "blaue Haube" drauf ist auf das Auto machen (es ist ein mobiles, kleines Blaulicht, was eigentlich für den Zigarettenanzünder ist).
Wäre es mir erlaubt, wenn es vollstens funktionsunfähig ist, so ein Blaulicht auf das Dach zu machen?
Wenn ja, muss ich es eintragen lassen (es ist ja abnehmbar), oder kann ich es einfach so machen?
Grüße
LunaticTiger
6 Antworten
wenn das ding eh mobil ist, also per magnet auf das auto gepappt wird, ist das doch garkeine frage...
lass das teil einfach in der regel weg.
mitnehemn darfst du es, eingepackt in eine tasche oder so. offen liegend in der mittelkonsole würde ich eher lassen.
dann kannst du auch den stecker dran lassen und das kabel und die birne drin. weil wenn du auf privatgelände bist z.B. bei einem fantreffen oder so, dann darfst du es sogar rausholen und anmachen.
ein entfernter bekannter von mir hat ein feuerwerhrauto mit blaulichtern orginalgetreu restauriert. wenn der damit auf der öffentlichen straße fährt, sind die blaulichter mit lederhauben zu gemacht.
lg, anna
Es reicht nicht, eine Lichtanlage zu montieren, und dann die Leuchtmittel zu entnehmen, weil
- Alle an einem Fahrzeug angebrachten Lichtanlagen müssen funktionieren, und
- wenn diese Anlage funktioniert, ist sie illegal
Einzig mögliche Abhilfe: Lichtanlage auf öffentlichen Straßen abdecken.
Auch ohne Beleuchtung lässt das Blaulichtgehäuse auf ein Einsatzfahrzeug schließen. Das könnte auch als Amtsanmaßung gewertet werden, z.B. beim Falschparken. Probier's aus. Spätestens dann, wenn sich die Polizei über ein ihr unbekanntes Zivilfahrzeug wundert, ist das Ding ohnehin wieder vom Dach verschwunden. Vermutlich mit Anzeige.
Amtsanmaßung ist das absolut überhaupt gar nicht. Für Amtsanmaßung muss eine (Widerrechtliche) Weisung erteilt werden.
Laut STVzO Paragraph 49 ff müssen alle Beleuchtungseinrichtungen am Fahrzeug zugelassen sein, eine Zulassung dafür als privat Person wirst du nicht bekommen.
Klingt eindeutig!
Solange man es als Blaulicht erkannbar ist kannst du viel abstreiten, bringen wird das nichts
Genau das ist eben die Frage, die ich mir stelle. ^^
Wenn die Kappe weiß anstatt blau wäre?
Du kannst einen Beratungstermin beim Tüv vereinbaren
Würde ich drauf ankommen lassen, immer abstreiten, dass das Ding zum Auto gehört, es ist Gepäck, fertig.
Beim TÜV würde ich das vielleicht abmachen, ist aber eigentlich unwichtig.
Solange es hinreichend gut gesichert ist, also auch bei hohen Geschwindigkeiten fest ist und nicht angeschlossen ist, ist das einfach Fracht.
Ich glaube, du darfst ein funktionslosen Gegenstand transportieren.
Ich würde abstreiten, dass das durchsichtige Kunststoffding eine Beleuchtung ist.