Powerflare Blau als Warnleuchte?
Ich habe mal eine rechtliche Frage zu den blauen Powerflare Warnleuchten. Darf man um eine Unfallstelle abzusichern z.B auf einer Landstraße im dunkeln, die blauen Powerflare benutzen? Ich bedanke mich schon mal im Vorraus.
6 Antworten
Hallo Cram7,
der Einsatz von Blaulicht zur Absicherung einer Unfallstelle ist wie folgt gesetzlich geregelt.
§ 38 StVO Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall” oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
Da Du privat kein Fahrzeug mit Blaulicht ausrüsten darfst, ist es Dir also nicht möglich, diese Leuchten zur Absicherung einer Unfallstelle.
Allerdings finde ich im Bundeseinheitlichen Tatbestandkatalog nur folgenden Text:
Tatbestandsnummer: 38100
Tatvorwurf: Sie verwendeten missbräuchlich blaues Blinklicht oder blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn.
Ordnungswidrigkeit gem: § 38 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 134 BKat
Verwarnungsgeld 20,00 Euro
Punkte: keine
Fahrverbot keins
Aber Du verwendest das Blaulicht ja nicht zusammen mit dem Martinshorn, sondern nur alleine.
Wie gesagt, ich finde nirgendwo hierfür einen Tatbestand, aber wenn es denn doch geben sollte dürfte der ja weit unter den 20,00 Euro liegen.
Auch machst Du Dich ja nicht wegen Amtsanmaßung strafbar, denn Du führst ja keine Amtshandlung durch.
Denke insofern dürfte alles im grünen Bereich liegen.
Die zweite Frage ist, ob die Polizei nach einem Unfall Zeit hat sich drum zu kümmern ob Du berechtigst bist oder eben nicht berechtigt bist das Blaulicht einzusetzen halte ich für sehr fraglich.
Aber auf der sicheren Seite bist Duz natürlich, wenn Du Dir eine gelb blinkende Bodenhindernisleuchte besorgt und diese wie vorgesehen nutzt um die Unfallstelle abzusichern.
Schöne Grüße
TheGrow
Hallo theGrow da eine Powerflare frei verkäuflich ist darf diese auch egal welche farbe zur absicherung einer Unfall bzw gefahrenstelle verwendet werden da rein rechtlich eine Privatperson eine solche leuchte auch besitzen darf und ich glaube nicht das dich jemand anzeigt nur weil du mit einer Blauen warnleuchte eine Unfallstelle abgesichert hast Mit freundlichen Grüßen
Ivh habe mich letztens noch selber informiert, da ein Kollege von mir, ein paar orangene Powerflare für sein Auto gekauft hat und ich mir auch nicht sicher war ob die Verwendung überhaupt erlaubt ist. Dabei bin ich bei dem Anbieter selbst auf diesen Bericht gestoßen. http://www.powerflare.de/2013/08/pannen-warnleuchte-guenstig/ Da steht, dass die Verwendung von Powerflare nicht explizit in der STVZO geregelt sei. Aber scheinbar rät Powerflare selber, wie Ihr auch, eher zur gelben Powerflare für eine Absicherung bei einem Unfall.
Nein, lt. §36 der STVO darf Blaulicht nur von Fahrzeugen von BOS benutzt werden. Der genaue Text liegt mir gerade nicht vor. Aber Privatpersonen dürfen das definitiv nicht. Ich habe selber die Orangene geschenkt bekommen und schon zweimal im Einsatz gehabt.
Hallo HermesBoss,
der § 36 StVO regelt Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten, aber nicht den Einsatz von Blaulicht.
Denke aber Du meintest den § 38 StVO. Aber dort ist nicht explizit vorgeschrieben, dass nur Fahrzeuge von BOS Blaulicht verwenden dürfen. Vorgeschrieben ist lediglich, dass nur Fahrzeuge die mit Blaulicht ausgerüstet sind dieses auch verwenden dürfen.
Aber im Grunde genommen kommt es aufs gleiche raus, denn bis auf wenige Ausnahmen bekommen andere Institutionen keine Genehmigung sich ein Blaulicht einbauen zu lassen.
Ich weiß aber, dass es hiervon Ausnahmen gibt. In einigen Landkreisen bekommen Hausärzte die Ausnahmegenehmigung Blaulicht und Martinshorn in ihre Privatfahrzeuge zu verbauen und diese auch zu nutzen.
Schönen Gruß
TheGrow
Hi, schwierige Frage da das eine Rechtliche Grauzone ist. Der anbieter also Powerflare selbst hat auf der webseite www.powerflare.de einen ganz hilfreichen artikel zur verwendung der Powerflare geschrieben. Ich würde dir allerdings raten eine Gelbe oder Orange Powerflare anzuschaffen wenn du vorhast damit einen Unfall abzusichern. ich selbst habe auch die Blaue version davon aber nur aus Sammler zwecken und weil ich die manchmal als zusatzleuchte in unserem RTW mitführe aber das ist ja rein rechtlich dann wieder etwas ganz anderes. Allerdings könntest du als privatperson wie bereits erwähnt in eine Grauzohne tappen den die verwendung einer Warnleuchte als ergänzung zum warndreieck war durchaus sinnvoll wäre ist bis heute nicht klar festgelegt
Allerdings muss ich sagen wenn für mich akkute gefahr besteht z.b einen Unfall in einer Dunklen Kurve verwende ich sie einfach dann riskiere ich einfach ne anzeige wegen Amtsanmaßung das wäre mir dann egal
Deine Frage könnte eine Grundsatzdiskussion auslösen. Hier handelt es sich nämlich meiner Meinung nach um eine Grauzone, aber sehen wir uns mal die Gesetze dazu an:
§ 38 StVO Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
und:
§52 StVZO Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
(3) Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht – Rundumlicht – dürfen ausgerüstet sein:
1.Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei, des Zolldienstes, des Bundesamtes für Güterverkehr oder der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,
2.Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,
3.Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind,
4.Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind.
Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne oder nach hinten sind an Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Fahrzeugen nur in Verbindung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht – Rundumlicht –.
Also:
Dein Fahrzeug darfst Du grundsätzlich nicht mit einem blauen Blinklicht ausrüsten. Du würdest damit gegen die oben genannten Paragrafen verstoßen, das führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.
Wenn Du aber ein blaues Blinklicht im Fahrzeug mitführst das Du erst an einer Gefahren- oder Unfallstelle einsatzbereit machst [z.B. durch Einlegen der Batterien], und dieses dann nicht am Fahrzeug sondern z.B. 50m dahinter postierst dann sehe ich keinen Verstoß der geahndet werden könnte.
Ich gebe aber zu Bedenken das man darüber nachdenken sollte ob sowas für eine Privatperson sinnvoll ist. Denn wenn das in Mode kommt und an jeder Ecke blinkt es Blau dann werden die Fahrzeuge die tatsächlich berechtigt sind Blaulicht zu führen nicht mehr ernsthaft wahrgenommen. Besser sind dann 3-4 gelbe Warnleuchten.
Gute Ausführung, aber gelbe Leuchten o. ä. sind wohl echt besser, wie du richtig sagst!