Sicherheitsdienst- Kundenschlüssel verlust?
Habe in der Ausübung meiner Tätigkeit einen Kundenschlüssel verloren.
Méin Cheff hat mich nun entlassen (hatte keine Probezeit mehr!). Außerdem verlangt er von mir das ich dafür haften soll, alledings sehe ich es nicht ein, da der Betrieb eine Betriebshaftlicht besitzt und ich eigentlich somit über diese mit versichert sein müsste.
Er stellt sich allerdings quer und meint dafür nicht zu haften. Kostenvoranschlag vom geschädigten: 40.000 Euro.
Ich habe alledings eine sau gute Haftpflicht wo diesen Schadensfall im Zweifel abdeckt (Gott sei dank). Nur sehe ich wiederum nicht ein das meine Versicherung da ran gehen muss wenn er doch eine über den Betrieb besitzt.
Desweiteren ist meiner Meinung nach die Kündigung rechtswidrig, oder Irre ich mich da ? außerhalb einer Probezeit fristlos zu entlassen, ohne einen sehr guten Rechtfertigungsgrund, geht meiner Meinung nach echt nicht.
Was empfehlt Ihr mir ?
lg
4 Antworten
Der Reihe nach: alleine weil du den Schlüssel wie auch immer verloren hast, dürfte sich eine Kündigung sozial nicht rechtfertigen lassen. Ein Kündigungsgrund kann ich mir insoweit nicht vorstellen. Die Frage ist, ob der Arbeitgeber überhaupt einen Kündigungsgrund benötigt.
Der Arbeitgeber benötigt einen Kündigungsgrund, wenn du Kündigungsschutz genießt. Kündigungsschutz hast du, wenn dein Arbeitsverhältnis bereits länger als sechs Monate dauert und in deinem Unternehmen rechnerisch mehr als zehn Vollzeit Mitarbeiter tätig sind. Erst dann benötigt der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund und kann nicht einfach unter Beachtung der ordentlichen Kündigungsfrist kündigen. Der Kündigungsgrund selbst wird allerdings nur hinterfragt, wenn du innerhalb von drei Wochen nach Zustellung der Kündigung Kündigungsschutzklage einreichst. Ohne Kündigungsschutzklage wird auch die schlechteste Kündigung wirksam.
Betreffend des Schlüssels kommt es genau auf den Sachverhalt an. Du solltest dies auf jeden Fall mit deiner Versicherung abklären. Auch der Arbeitgeber hat insoweit eine Versicherung. Es sollte eine Betriebshaftpflicht vorhanden sein, welche diesen Schaden abdeckt. Grundsätzlich hängt es auch davon ab was in so weit unterschrieben worden ist und ob der Arbeitgeber dich auf das erhebliche finanzielle Risiko hingewiesen hat. Hat der Arbeitgeber keine entsprechende Versicherung abgeschlossen und du nicht sehr fahrlässig gehandelt könnte es sein, dass der Arbeitgeber auf seinen Kosten sitzen bleibt. Dies würde ich in der Tat aber in engem Kontakt mit deiner Versicherung abklären.
Ich füge dir als Link eine Zusammenfassung bei, was bei einer Kündigung alles zu beachten ist. Solltest du Kündigungsschutz haben, macht der Gang zu einer Rechtsberatung auf jeden Fall Sinn.
http://www.kanzlei-mudter.de/die-kuendigung-im-arbeitsrecht-11-fragen.html
Ich ergänze:
Er sollte die Sache auf jeden Fall seiner Haftpflichtversicherung melden, denn die ist letztendlich auch dafür zuständig, unberechtigte Forderungen abzuwehren.
unterstellen wir mal das grob fahrlässiges Verhalten ausscheidet, würde ich das Gespräch mit der eigenen Versicherung suchen... diese wird grundsätzlich daran interessiert sein den Schade nicht zahlen zu müssen und entsprechende Schritte einleiten....
Davon abgesehen, Gewerkschaft einschalten, ggf. Kündigungsschutzklage und ggf. Prozesskostenbeihilfe beantragen..
Definitiv mehr Rat und vor allem professionelleren Rat als GuteFrage.net ;) auch wenn hier eine bereits eine wirklich gute Antwort beinhaltet ist...
Bei einem so hohen Kostenvoranschlag gehe ich mal davon aus, dass es sich um eine Schließanlage handelt. Sicher hast du auch dafür unterschreiben müssen, als du den Schlüssel bekommen hast... jedenfalls kenne ich das so. Damit hast du eine besondere Sorgfallspflicht und die hast du verletzt, indem du den Schlüssel verloren hast. Ob das eine fristlose Kündigung gerechtfertigt, fragst du am besten einen Anwalt.
Fakt ist aber, dass du den Schlüssel verloren hast und nicht dein AG. Nach meinem Wissensstand hast du dafür auch zu haften bzw. deine Haftpflichtversicherung. Aber auch diese Frage kannst du sicher bei einem Anwalt endgültig klären.
Frag einen Anwalt.
Ein Arbeitnehmer kann nur im Falle von fahrlässiger Schuld oder grob fahrlässiger Schuld belangt werden. Diese nachzuweisen ist da aber auf deiner Seite,. Du musst nachweisen dass du den Schlüssel allenfalls “leicht fahrlässig“ verloren hast. Ob dir das gelingt?
Ja handelt es sich, und nein ich habe dafür nicht unterschrieben! Wie würde der Fall dann aussehen ? Danke schon mal für deine Antwort.