Fristlos entlassen ( Ausbildung ). Rechtlich ok?
Hallo.
Ich habe eine Frage. Wenn man in der Ausbildung in der Berufsschule in einem Test ( keine Arbeit ) beim spicken erwischt wird, kann man einfach außerhalb der Probezeit vom betrieb entlassen werden? Ist nem Freund passiert. Die schule hat im betrieb wegen dem spicken angerufen und er ist fristlos entlassen worden. Ist das rechtlich ok? Er hätte noch ein 3/4 jahr gehabt
12 Antworten
Nein das ist kein Kündigungsgrund vorausgesetzt er ist wegen sowas Abgemahnt worden und das 1mal mündlich u. danach 2mal schriftlich! Diese Kündigung ist nicht rechtens!!!!! In der Regel stellt sich die IHK auch quer bei sowas und läßt ihn trotzdem zur Prüfung - weiss Ich daher weil Kumpel von mir wurde auch nen 1/2 jahr vor der Prüfung fristlos gekündigt und die IHK hat Ihn trotzdem zur Prüfung zugelassen!!!! Er war zwar nicht mehr in dem Betrieb arbeiten aber die Prüfung durfte er trotzdem machen.
Das Verhalten der dusseligen Berufsschule mit ihren charakterlich missratenen Lehrern ist kein Grund für eine fristlose Entlassung im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Wenn aber ein Auszubildender während der ersten 6 Monate dem Ausbilder ganzt gleich aus welchem Grzund nicht mehr gefällt, kann er fristlos entlassen werden nach dem Berufsbildungsgesetz. Danach ist das nur noch nach den §§ 611 ff. BGB wie bei allen anderen normalen Arbeitnehmern möglich. Der Entlassene sollte klären, ob er während oder nach der Probezeit gefeuert wurde. Ferner sollte er wegen des "Spickens" gegen die Schulbehörde vorgehen und gegen den Rauswurf aus der Schule Widersprucgh einlegen und danach Klage erheben. ferner sollte er die Schule auf Unterlassung künftiger Anzeigen wegen Schummeleien bei Leuten und Betrieben außehalb der Schule erheben und gem. § 839 Abs. 1 BGB i. V.m. Art. 34 GG beim Amtsgericht Schadensersatz gegen das Bundesland erheben, dem die Berufsschule gehört, auch wenn er während der Probezeit auf Grund der Anzeige fristlos entlassen werden konnte. Ferner sollte der Petz-Lehrer bei der vorgesetzten Behörde angezeigt werden. Desse Name und Verhalten sollte öffentlich gemacht werden, Auf derartige von Steuergeldern hochbezahlte Beamte sollte der Staat verzichten. Er schafft nur Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger. Jetzt sollte auch der Anzeiger arbeitslos werden.
Denke auch, dass das nicht ganz der Wahrheit entspricht. Da wird wohl etwas anderes vorgefallen sein was Dir Dein Freund nicht erzählen mag.
das ist ein schlechter Scherz vom Betrieb gewesen, oder? Eine Abmahnung - OK. Aber fristlose Kündigung? Auf gar keinen Fall. Es handelt sich zwar um Betrug, aber keinen schwerwiegenden. Hat der Betrieb einen Betriebsrat, an den sich dein Freund wenden kann? Dann würde ich das an seiner Stelle machen. Vors Arbeitsgericht gehen wäre der letzte mögliche Schritt in diesem Fall.
das ist kein kündigungsgrund des betriebes! es sei denn, jener freund erzählt dir nicht alles, was er so ausgefressen hat, schwänzt seit monaten die berufsschule ... der betrieb kann nur wegen schwerwiegender fehler in der firma oder wegen absoluten fehlverhaltens wie dauerschwänzen der berufsschule kündigen ...
DH