Sex im Büro/Aufenthaltsraum?

Tommyleinchen59  14.05.2022, 07:22

Dein nerviges kopieren und einfügen hilft nicht weiter!

Eierspeise 
Beitragsersteller
 14.05.2022, 07:22

Deine Antworten auch nicht!

1 Antwort

Da gibt es mehrere Eskalationsstufen: Klärendes Gespräch, Abmahnung, Kündigung.

Beim klärenden Gespräch kann erklärt werden, warum die Betretungsregeln aufgestellt wurden. Dazu kommt dann, daß eine "unbekannte" Person im Gebäude war (warum?). Ich würde den Sicherheitsaspekt in den Vordergrund stellen und auf Probleme mit dem Versicherungsschutz hinweisen (vorher erkundigen!).

Die Abmahnung sollte durch den Disziplinarvorgesetzten ausgesprochen werden. Sie muß aber gut begründet sein, um im Zweifelsfall "juristisch wasserdicht" zu sein. Man sollte sie erst nach dem Ergebnis des klärenden Gespräches aussprechen, wenn man die Argumentation der Beschuldigten gehört hat.

Eine Kündigung ist das allerletzte Mittel. Dabei müssen die Gründe sehr schwerwiegend sein, wenn sie fristlos erfolgen soll. Auch eine reguläre Kündigung sollte gut begründbar sein.

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Die ganz fiese Art ist es, Information in den "Flurfunk" zu streuen. Aber dazu braucht man eine gewisse "kritische Masse" an Lästermäulern. Außerdem kann das auch ins Mobbing umschlagen. Das ist also nicht unbedingt eine Option für Vorgesetzte...

frodobeutlin100  14.05.2022, 09:52

der Arbeitgeber wird in der passenden Weise reagieren - dafür braucht es keine "Lästermäuler"

  • das Betriebsgelände wurde entgegen eines bestehenden Verbots außerhalb der Arbeitszeit betreten
  • es wurde auch noch eine betriebsfremde Person mitgebracht

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