Selbstverteidigung mit Schusswaffe erlaubt?

9 Antworten

Das muss man dem Richter erklären und der entscheidet das.

Dennoch würde ich sagen das erstmal ein Signal vom Feind kommen muss, bevor ich etwas tue.

ImmoFrage 
Beitragsersteller
 21.11.2019, 22:36

Meines Erachtens wurde das Signal bereits durch das Aufbrechen der Haustüre und das Eindringen in die Wohnung mit gezückten vermeintlichen Schusswaffen gegeben.

JakobMessi10  21.11.2019, 22:37
@ImmoFrage

Nein, aber niemand wurde verletzt. Es muss wirklich ein Notfall sein.

Für viele Richter ist das nicht genug, es muss etwas passieren.

ImmoFrage 
Beitragsersteller
 21.11.2019, 22:42
@JakobMessi10

Du musst dich erst erschießen lassen, bevor du zurückfeuern darfst? Nein, das ist ein Märchen.

BlackxSeven  21.11.2019, 22:46
@ImmoFrage

Willkommen in Deutschland

JakobMessi10  21.11.2019, 22:47
@ImmoFrage

Nein das war nicht gemeint, so wirst Du niemals vor Gericht gut raus kommen. Das ist so, die Richter sind da streng.

ES1956  22.11.2019, 16:12

Quatsch.

JakobMessi10  22.11.2019, 17:32
@ES1956

Ich bin nicht perfekt, ich kann auch mal etwas Falsches sagen, aber Anstand nur mit „Quatsch“ zu kommentieren, würde ich mal korrigieren.

Oder wen meinst Du?

ES1956  22.11.2019, 17:39
@JakobMessi10

Deine Behauptung man müsse "auf ein Signal vom Feind warten" und "es müsse etwas passiert sein" und "so wirst Du niemals vor Gericht gut raus kommen" ist schlicht und einfach Quatsch, weltfremd und entgegen der eindeutigen Rechtslage.

JakobMessi10  22.11.2019, 17:46
@ES1956

Naja wenn Du eine Person einfach abschiesst kannst Du es vergessen das Du vor Gericht da gut raus kommen würdest.

Die Person könnte auch behaupten das Sie besoffen war und nicht wusste was Sie macht. Sowas kann man nicht so einfach Bezeugen.

Da das hier aber nicht ein echter Fall sondern nur ein Gedanke war, kann man das nicht mit echten Fällen vergleichen. Also ist es im allgemeinen Quatsch ein Entschluss zu ziehen da Du und ich das nicht entscheiden sondern ganz allein der Richter. Ich habe meine Gedanken mal dazu aufgesagt, aber am Ende entscheidet es nur der Richter.

Verstehe überhaupt nicht was Du von mir mochtest. Anstatt rum zu heulen würde ich besser begründen, was Dir egal was Du sagst eh nichts bringen wird. Es sind nur Gedanken und viel zu wenig Informationen!

Nicht erlaubt da es Zweckentfremdet wird. Auch wenn es durchaus Notwehr wäre.

Dem Sportschützen würde bestimmt die Lizenz entzogen werden.

Leestigter  22.11.2019, 14:38

Unsinn...

Ein Metzger dürfte sich dann auch nicht mit seinem Metzgermesser wehren..

Und keiner mit einem Pfefferspray, weil das nur für die Abwehr von Tieren freigegeben ist?

Abgesehen davon, dass er mit seiner Kleinkaliberplempe kaum einen "niederstreckt" bleibt folgendes festzuhalten:

Notwehr ist nicht an bestimmte Mittel gebunden. Selbstverständlich ist auch diese Variante möglich und vor Gericht hat er gute Chancen damit straffrei davonzukommen..

Aber - vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand.

Kann auch negativ für ihn ausgehen, kommt auf die Umstände an

https://www.focus.de/panorama/trotz-verstoss-gegen-waffengesetz-fluechtling-bei-einbruch-erschossen-staatsanwaltschaft-stellt-verfahren-gegen-jaeger-ein_id_6411326.html

Meine Empfehlung - Grosskaliber schiessen oder auch Schrotflinte ist auch praktischer als Kleinkaliber.

Und ein Schuss auf die Beine würde auch dafür sorgen, dass die Handlungen sofort eingestellt werden und es nicht gleich Tote gibt

Woher ich das weiß:Hobby
ImmoFrage 
Beitragsersteller
 22.11.2019, 09:54

Und ein Schuss auf die Beine würde auch dafür sorgen, dass die Handlungen sofort eingestellt werden und es nicht gleich Tote gibt

Im Falle eines unbewaffneten Einbrechers mag das zutreffen.

ImmoFrage 
Beitragsersteller
 22.11.2019, 14:38
@Leestigter

Pustekuchen.

Wir reden hier von einem Kleinkaliber. Hier fehlt ja der halbe Fuß!

Leestigter  22.11.2019, 15:02
@ImmoFrage

Hast du meinen ersten Satz meiner Antwort nicht gelesen?

Mit Kleinkaliber brauchst du einen "Glückstreffer" (durchs Auge ins Kleinhirn) um irgendwas zu erreichen..

Die hier hatte 6 Päckchen Muni dabei und hat dann trotzden lieber erstochern, weil wohl zu mühsam mit der Spatzenpistole...

https://www.haz.de/Nachrichten/Panorama/Uebersicht/Mit-300-Schuss-Munition-ins-Krankenhaus

Und wie lautete der vorletzte Satz von mir? GK oder Schrot!

Also zusammengefasst - NEIN, so wie dargestellt unmöglich mit Kleinkalber!

Die Verwendung einer Waffe zur Selbstverteidigung ist nur in Situationen erlaubt, in denen eine unmittelbare Gefahr für Leib oder Leben besteht und keine andere Möglichkeit zur Abwehr des Angriffs bleibt. Die Verteidigung mit einer Waffe muss jedoch immer in einem angemessenen Verhältnis stehen.

Das Recht, sich zu Hause mit einer Waffe zu verteidigen, fällt ebenfalls unter § 32 StGB. Auch hier muss die Verteidigung angemessen und verhältnismäßig sein.

Die Türe zum Schlafzimmer geht auf, der Sportschütze drückt ab und streckt zwei der bewaffneten Personen nieder.

An der Stelle kommt in der Regel dann der Werbeblock.