Selbstverteidigung mit Schusswaffe erlaubt?
Angenommen folgendes Szenario spielt sich ab:
Ein Sportschütze bewahrt seine Kleinkaliber-Schusswaffe zuhause sachgerecht auf. Eines nachts wird er durch Lärm geweckt, er sieht wie das Licht im Vorgarten angeht und drei mit Schusswaffen bewaffnete Männer versuchen, die Eingangstüre seines Einfamilienhauses aufzubrechen. Er ruft die Polizei mit seinem Smartphone, gibt einen schnellen Notruf ab und macht sich im Anschluss daran, seinen Waffenschrank aufzuschließen, die Waffe zu laden und schussbereit zu machen.
Mit einem Knall springt die Haustüre auf, der Sportschütze wartet mit gezückter Waffe in seinem Schlafzimmer. Die Türe zum Schlafzimmer geht auf, der Sportschütze drückt ab und streckt zwei der bewaffneten Personen nieder. Durch die Untersuchung der Mordkommission wird klar: es handelte sich um Schreckschusswaffen.
Welche Strafe droht dem Sportschützen in Anbetracht der Tatumstände?
9 Antworten
Das muss man dem Richter erklären und der entscheidet das.
Dennoch würde ich sagen das erstmal ein Signal vom Feind kommen muss, bevor ich etwas tue.
Nein, aber niemand wurde verletzt. Es muss wirklich ein Notfall sein.
Für viele Richter ist das nicht genug, es muss etwas passieren.
Du musst dich erst erschießen lassen, bevor du zurückfeuern darfst? Nein, das ist ein Märchen.
Willkommen in Deutschland
Nein das war nicht gemeint, so wirst Du niemals vor Gericht gut raus kommen. Das ist so, die Richter sind da streng.
Quatsch.
Ich bin nicht perfekt, ich kann auch mal etwas Falsches sagen, aber Anstand nur mit „Quatsch“ zu kommentieren, würde ich mal korrigieren.
Oder wen meinst Du?
Deine Behauptung man müsse "auf ein Signal vom Feind warten" und "es müsse etwas passiert sein" und "so wirst Du niemals vor Gericht gut raus kommen" ist schlicht und einfach Quatsch, weltfremd und entgegen der eindeutigen Rechtslage.
Naja wenn Du eine Person einfach abschiesst kannst Du es vergessen das Du vor Gericht da gut raus kommen würdest.
Die Person könnte auch behaupten das Sie besoffen war und nicht wusste was Sie macht. Sowas kann man nicht so einfach Bezeugen.
Da das hier aber nicht ein echter Fall sondern nur ein Gedanke war, kann man das nicht mit echten Fällen vergleichen. Also ist es im allgemeinen Quatsch ein Entschluss zu ziehen da Du und ich das nicht entscheiden sondern ganz allein der Richter. Ich habe meine Gedanken mal dazu aufgesagt, aber am Ende entscheidet es nur der Richter.
Verstehe überhaupt nicht was Du von mir mochtest. Anstatt rum zu heulen würde ich besser begründen, was Dir egal was Du sagst eh nichts bringen wird. Es sind nur Gedanken und viel zu wenig Informationen!
Nicht erlaubt da es Zweckentfremdet wird. Auch wenn es durchaus Notwehr wäre.
Dem Sportschützen würde bestimmt die Lizenz entzogen werden.
Unsinn...
Ein Metzger dürfte sich dann auch nicht mit seinem Metzgermesser wehren..
Und keiner mit einem Pfefferspray, weil das nur für die Abwehr von Tieren freigegeben ist?
Abgesehen davon, dass er mit seiner Kleinkaliberplempe kaum einen "niederstreckt" bleibt folgendes festzuhalten:
Notwehr ist nicht an bestimmte Mittel gebunden. Selbstverständlich ist auch diese Variante möglich und vor Gericht hat er gute Chancen damit straffrei davonzukommen..
Aber - vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand.
Kann auch negativ für ihn ausgehen, kommt auf die Umstände an
Meine Empfehlung - Grosskaliber schiessen oder auch Schrotflinte ist auch praktischer als Kleinkaliber.
Und ein Schuss auf die Beine würde auch dafür sorgen, dass die Handlungen sofort eingestellt werden und es nicht gleich Tote gibt
Und ein Schuss auf die Beine würde auch dafür sorgen, dass die Handlungen sofort eingestellt werden und es nicht gleich Tote gibt
Im Falle eines unbewaffneten Einbrechers mag das zutreffen.
Auch ein bewaffneter Einbrecher wird sich auf seine Wunde konzentrieren, wenn er gut getroffen wird - der Schmerz lässt einem da keine andere Wahl..
http://faoj.org/wp-content/uploads/2008/09/pampfig1a.jpg
https://www.podiatrytoday.com/sites/default/files/PT0114Gunshot2.png
Hast du meinen ersten Satz meiner Antwort nicht gelesen?
Mit Kleinkaliber brauchst du einen "Glückstreffer" (durchs Auge ins Kleinhirn) um irgendwas zu erreichen..
Die hier hatte 6 Päckchen Muni dabei und hat dann trotzden lieber erstochern, weil wohl zu mühsam mit der Spatzenpistole...
https://www.haz.de/Nachrichten/Panorama/Uebersicht/Mit-300-Schuss-Munition-ins-Krankenhaus
Und wie lautete der vorletzte Satz von mir? GK oder Schrot!
Also zusammengefasst - NEIN, so wie dargestellt unmöglich mit Kleinkalber!
Die Verwendung einer Waffe zur Selbstverteidigung ist nur in Situationen erlaubt, in denen eine unmittelbare Gefahr für Leib oder Leben besteht und keine andere Möglichkeit zur Abwehr des Angriffs bleibt. Die Verteidigung mit einer Waffe muss jedoch immer in einem angemessenen Verhältnis stehen.
Das Recht, sich zu Hause mit einer Waffe zu verteidigen, fällt ebenfalls unter § 32 StGB. Auch hier muss die Verteidigung angemessen und verhältnismäßig sein.
Die Türe zum Schlafzimmer geht auf, der Sportschütze drückt ab und streckt zwei der bewaffneten Personen nieder.
An der Stelle kommt in der Regel dann der Werbeblock.
Meines Erachtens wurde das Signal bereits durch das Aufbrechen der Haustüre und das Eindringen in die Wohnung mit gezückten vermeintlichen Schusswaffen gegeben.