Ohrfeige wegen unerlaubten Küssens strafbar?
Hallo,
angenommen man wird von einer anderen Person ohne Vorwarnung und meinerseits absolut ungewollt in einer Disco geküsst und ist derart perplex, dass man diese Person ohne groß Nachzudenken ohrfeigt/schlägt, ist das strafbar? Wie wird das ganze rechtlich behandelt, sollte man selbst für diese Ohrfeige angezeigt werden?
LG
16 Antworten
Strafrechtlich hat sich die Person, die gegen den Willen der anderen Person küsst, sexuelle Belästigung begangen und kann hierfür angezeigt werden.
Die Ohrfeige wiederum betrachte ich als Notwehr, um den Angriff auf die sexuelle Selbstbestimmung abzuwehren.
Der Person, die gegen ihren Willen geküsst wird, kann schwer einschätzen, ob die Person mit anderen rechtswidrigen Handlungen weitermacht und sie ist nicht in der Lage so rational zu denken, um zu überlegen, ob die Ohrfeige das beste Mittel ist.
Eine Anzeige kann natürlich gemacht werden, aber damit würde die übergriffige Person regelrecht um die Anzeige wegen sexueller Belästigung betteln.
Ich vermute mal, dass das Verfahren wegen Körperverletzung eingestellt wird, bevor es zu einer Verhandlung kommt.
Jedoch kann man dies im Grunde nie zu 100% sagen.
Wird als Notwehr gelten. Derjenige, der die Ohrfeige bekommen hatte, muss sich größere Sorgen machen.
Der andere begeht ja mit dem ungewollte Körperkontakt eine Straftat, also kann man die Ohrfeige auch als Selbstverteidigung ansehen.
Das nennt sich Notwehr und ist nicht strafbar.
Rechtfertigender Notstand, § 34 StGB