Zahlt Haftpflicht bei Reinigung des Duschsiphons?

7 Antworten

Die Gebäudeversicherung reguliert den Gebäudeschaden, wird aber das Geld (Zeitwert, nicht Schadenshöhe) bei deiner Haftplicht wieder einfordern.

Die Schraube der Abdeckung darfst du NIE (!!!) öffnen, da du das Ding nie wieder dicht bekommst! 

Durch das Lösen senkt sich das Siphon ein klein wenig, der Dichtgummi kann verrutschen etc. 

Ein Sanitärler drückt von unten den Siphon hoch und zieht dann die Schraube an. Danach wird die Blende abgemauert oder mit einer Revi-Türe verschlossen. Meist kommt man aber nicht an den Hohlraum.

Das ist definitiv keine Tätigkeit, die von einem Laurn ausgeführt werden soll!

Lege dir in den Abfluss von oben ein Haarsieb, dann rutscht nichts mehr in den Siphon.

Das kommt nun auf die Kulanz der Versicherung an.

Du hast den Schaden selber bei dir verursacht. Ein Klempner hätte unter dem Sieb wieder die Dichtpaste genommen und dann wäre kein Wasserschaden entstanden.

Wenn du den Schaden bei jemanden anderen verursacht hast, übernimmt es in der Regel die PHV. Bei dir selber ist die dafür nicht zuständig.

Dafür ist dann die Hausrat / Gebäudeersicherung da.

Hallo,

ein Haftpflicht-Fall tritt ein, wenn du einen Schaden bei einer anderen Person verursachst. Für Schaden an deinem Eigentum ist eine Haftpflicht nicht zuständig.

Dafür gibt es eine Hausratversicherung. Ob die in deinem Falle greift, ist zumindest fraglich und hängt von deiner Versicherung ab. Die genauen Vertragsbedinungen hast nur du vorliegen. Ich denke aber, man wird von seiten der Versicherung dir Fahrlässigkeit vorwerfen und so versuchen, nicht zahlen zu müssen.

Kommt sicher auch auf die Schadenshöhe, Versicherungsdauer usw. an. Wenn du schon lange bei der Gesellschaft versichert, bisher noch keinen Schaden gemeldet hast und die Schadenshöhe eher gering ist, hast du in der Regel bessere Chancen.

LG, Chris

Apolon  02.08.2016, 12:07

@Funfroc,

könnte es sein, dass du dich mit den einzelnen Versicherungsarten nicht auskennst?

Dafür gibt es eine Hausratversicherung.

Was hat die Hausratversicherung mit einem Gebäudeschaden zu tun?

Ich denke aber, man wird von seiten der Versicherung dir Fahrlässigkeit vorwerfen und so versuchen, nicht zahlen zu müssen.

Und wo findet man in den Versicherungsbedingungen den Hinweis das Fahrlässigkeit in einer Hausratversicherung nicht versichert ist???

Niklaus  02.08.2016, 16:58
@Apolon

In den Policen meiner Kunden, ist  sogar grobe Fahrlässigkeit versichert. 

Das ist eine Frage, die du deinem Versicherungsvertreter stellen solltest (deinem Vertreter, nicht irgendeiner Telefonie am anderen Ende Europas ;) ...) 

Hier kennt niemand deine Verträge.

Apolon  02.08.2016, 12:01

@ragglan,

wer Fachkenntnisse übers Versicherungsrecht besitzt kann hier im Forum weiterhelfen.

Daher ist deine Antwort nicht angebracht, oder du verstehst den Sinn von Foren nicht.

ragglan  02.08.2016, 12:03
@Apolon

Nun, kannst du ohne Vertragseinsicht eine Antwort geben?

ragglan  02.08.2016, 12:08
@Apolon

Ach so ... nur so nebenbei.

Das Forum von GF ist wo anders. Hier befindest du dich auf der Hauptplattform. Gefällt dir meine Antwort nicht, bist gar der Meinung sie gehöre weg. dann ist der beste Weg, sie zu beanstanden, gerne auch mit Begründung.

Es ist jedenfalls nicht Sinnbringend eine derartige Diskussion zu beginnen. das hilft dem FS auch nicht weiter.

Apolon  02.08.2016, 12:13
@ragglan

Lies einfach mal meine Antwort, weiter oben.

Wenn er mir meine Fragen beantwortet, kann ich ihm auch weiterhelfen.

Dafür benötigt man aber keine Vertragseinsicht!

Apolon  02.08.2016, 12:17
@ragglan

@ragglan,

es ist auch nicht sinnvoll solche Kommentare zum besten zu geben.

Man sollte auch nur antworten, wenn man etwas weiß.

Ansonsten solltest du die Antworten zum Versicherungsrecht den Versicherungsexperten überlassen.

ragglan  02.08.2016, 12:26
@Apolon

Ich Antworte nach bestem Wissen und Gewissen. Hier ist eine Plattform für jeden und meiner Erfahrung nach ist es eben am Besten wenn man sich mit solchen Fällen direkt an die Leute wendet, die genaue Einsicht in Papiere wie auch die zusammen hängenden Vorgänge hat. Ähnlich wie bei medizinischen Fragen, der Gang zum Arzt einer Ferndiagnose vorzuziehen ist.

Außerdem hat der FS selbst die Parameter festgelegt, welche Antworten er nicht sehen möchte. Soweit ich erkennen kann, bist du nicht der FS

Klar kann man hier auf einen einfachen Durchnässungsschaden gehen. Aber das sollte man dennoch, meiner Ansicht nach, der entsprechenden Versicherung bzw. dem eigenen Vertreter zugestehen.


ragglan  02.08.2016, 14:46
@ragglan

Ziehe Durchnässungschaden zurück.

Haftplicht warum....? Nein! Voraussichtlich nicht einmal eine "Hausratsversicherung" (Wäre eher der Fall gewesen)