Zahlt Haftpflicht bei Reinigung des Duschsiphons?
Ich habe eine Frage - bitte auch mit Kommentaren wie "Das war doch klar" und "Das war dumm" zurückhalten - das Kind ist nun in den Brunnen gefallen und meine Frage ist nun einfach, ob die Haftpflicht den Schaden überhaupt zahlt. Gottseidank besitze ich eine HPV.
Ich muss zum reinigen des Duschabflusses eigentlich immer die Schrauben in der Metallplatte abnehmen, sonst kann ich den Auffangsieb nicht herausnehmen. Nun müssen die Schrauben nicht mehr ganz gesessen haben, Duschabfluss war undicht, voila, Wasserschaden. Das war natürlich leichtsinnig, aber werde ich hier Probleme haben die Summe zu bekommen...? Hat hier jemand damit Erfahrung...?
Danke schon mal!
7 Antworten
Die Gebäudeversicherung reguliert den Gebäudeschaden, wird aber das Geld (Zeitwert, nicht Schadenshöhe) bei deiner Haftplicht wieder einfordern.
Die Schraube der Abdeckung darfst du NIE (!!!) öffnen, da du das Ding nie wieder dicht bekommst!
Durch das Lösen senkt sich das Siphon ein klein wenig, der Dichtgummi kann verrutschen etc.
Ein Sanitärler drückt von unten den Siphon hoch und zieht dann die Schraube an. Danach wird die Blende abgemauert oder mit einer Revi-Türe verschlossen. Meist kommt man aber nicht an den Hohlraum.
Das ist definitiv keine Tätigkeit, die von einem Laurn ausgeführt werden soll!
Lege dir in den Abfluss von oben ein Haarsieb, dann rutscht nichts mehr in den Siphon.
Das kommt nun auf die Kulanz der Versicherung an.
Du hast den Schaden selber bei dir verursacht. Ein Klempner hätte unter dem Sieb wieder die Dichtpaste genommen und dann wäre kein Wasserschaden entstanden.
Wenn du den Schaden bei jemanden anderen verursacht hast, übernimmt es in der Regel die PHV. Bei dir selber ist die dafür nicht zuständig.
Dafür ist dann die Hausrat / Gebäudeersicherung da.
Hallo,
ein Haftpflicht-Fall tritt ein, wenn du einen Schaden bei einer anderen Person verursachst. Für Schaden an deinem Eigentum ist eine Haftpflicht nicht zuständig.
Dafür gibt es eine Hausratversicherung. Ob die in deinem Falle greift, ist zumindest fraglich und hängt von deiner Versicherung ab. Die genauen Vertragsbedinungen hast nur du vorliegen. Ich denke aber, man wird von seiten der Versicherung dir Fahrlässigkeit vorwerfen und so versuchen, nicht zahlen zu müssen.
Kommt sicher auch auf die Schadenshöhe, Versicherungsdauer usw. an. Wenn du schon lange bei der Gesellschaft versichert, bisher noch keinen Schaden gemeldet hast und die Schadenshöhe eher gering ist, hast du in der Regel bessere Chancen.
LG, Chris
In den Policen meiner Kunden, ist sogar grobe Fahrlässigkeit versichert.
Das ist eine Frage, die du deinem Versicherungsvertreter stellen solltest (deinem Vertreter, nicht irgendeiner Telefonie am anderen Ende Europas ;) ...)
Hier kennt niemand deine Verträge.
@ragglan,
wer Fachkenntnisse übers Versicherungsrecht besitzt kann hier im Forum weiterhelfen.
Daher ist deine Antwort nicht angebracht, oder du verstehst den Sinn von Foren nicht.
Nun, kannst du ohne Vertragseinsicht eine Antwort geben?
Ach so ... nur so nebenbei.
Das Forum von GF ist wo anders. Hier befindest du dich auf der Hauptplattform. Gefällt dir meine Antwort nicht, bist gar der Meinung sie gehöre weg. dann ist der beste Weg, sie zu beanstanden, gerne auch mit Begründung.
Es ist jedenfalls nicht Sinnbringend eine derartige Diskussion zu beginnen. das hilft dem FS auch nicht weiter.
Lies einfach mal meine Antwort, weiter oben.
Wenn er mir meine Fragen beantwortet, kann ich ihm auch weiterhelfen.
Dafür benötigt man aber keine Vertragseinsicht!
@ragglan,
es ist auch nicht sinnvoll solche Kommentare zum besten zu geben.
Man sollte auch nur antworten, wenn man etwas weiß.
Ansonsten solltest du die Antworten zum Versicherungsrecht den Versicherungsexperten überlassen.
Ich Antworte nach bestem Wissen und Gewissen. Hier ist eine Plattform für jeden und meiner Erfahrung nach ist es eben am Besten wenn man sich mit solchen Fällen direkt an die Leute wendet, die genaue Einsicht in Papiere wie auch die zusammen hängenden Vorgänge hat. Ähnlich wie bei medizinischen Fragen, der Gang zum Arzt einer Ferndiagnose vorzuziehen ist.
Außerdem hat der FS selbst die Parameter festgelegt, welche Antworten er nicht sehen möchte. Soweit ich erkennen kann, bist du nicht der FS
Klar kann man hier auf einen einfachen Durchnässungsschaden gehen. Aber das sollte man dennoch, meiner Ansicht nach, der entsprechenden Versicherung bzw. dem eigenen Vertreter zugestehen.
Ziehe Durchnässungschaden zurück.
Haftplicht warum....? Nein! Voraussichtlich nicht einmal eine "Hausratsversicherung" (Wäre eher der Fall gewesen)
@Funfroc,
könnte es sein, dass du dich mit den einzelnen Versicherungsarten nicht auskennst?
Was hat die Hausratversicherung mit einem Gebäudeschaden zu tun?
Und wo findet man in den Versicherungsbedingungen den Hinweis das Fahrlässigkeit in einer Hausratversicherung nicht versichert ist???