Selbstständigkeit: Unterlagen verloren...Betriebsprüfung?
Hallo,
ich habe mich von Juli 2015 bis ungefähr Februar 2016 neben meinem Hauptberuf als freiberuflicher Sprachlehrer versucht. Gestern ist mir klargeworden, dass ich meine Kassenbuchauszüge und meine Quittungen wahrscheinlich aus Versehen entsorgt habe. Sie lagen in einem großen Papierstapel, der sonst belanglos war. Ich wollte alles sortieren und sie gerieten wahrscheinlich unter die Sachen, die ich entsorgt habe. Bin gerade echt mit den Nerven fertig. Ich wollte die Tätigkeit eh demnächst abmelden, weil sie sich nicht rentiert (habe in den 7 Monaten nur 2.000 EUR vor Steuern erwirtschaftet und hatte nicht mehr Zeit für mich nach der Arbeit). Jetzt lese ich aber u.a., dass die Deutsche Rentenversicherung auch regelmäßig Betriebsprüfungen vornimmt.
- Werden auch abgemeldete Betriebe später geprüft?
- Ich habe immerhin von meinem Steuerberater damals eine Einkommensbescheinigung an Hand der Belege erstellen lassen. Er hat mir heute Kopien der Kassenbuchseiten zugemailt von der damaligen Erstellung. Die Quittungen hatte er aber nicht kopiert. Sie sind also ganz weg. Ist das so dramatisch?
- Wird man bestraft, wenn einem die Unterlagen fehlen?
1 Antwort
Eine Betriebsprüfung ist 12 bis 24 Monate nach Beendigung des Betriebes zu erwarten.
Wenn dann Unterlagen fehlen bzw. Dinge nicht mehr nachweisbar sind, ist zu befürchten, dass von Seiten der Steuerbehörde Schätzungen zu deinen Ungunsten vorgenommen werden und Forderungen bzgl. einer Nachzahlung auf dich zukommen.
Ich kenne 2 Personen die deswegen Ärger hatten, da gab es dann aber nur steuerliche Geldforderungen, weil Unterlagen unvollständig waren, strafrechtlich gab es bei beiden keine Probleme. Und bei einem ging es um ca. 80.000€.
Gibt es auch Strafen oder ähnliches? Ich lese, dass man eigentlich verpflichtet ist, Unterlagen bis zu 10 Jahren aufzubewahren...