Bei mir steht eine Betriebsprüfung von der Deutschen Rentenversicherung an. Was ist zu beachten?
Hallo liebe Community,
habe heute einen netten Brief von der Dt. Rentenversicherung erhalten. Im Rahmen einer Betriebsprüfung soll ich darlegen, ob ich in der Vergangenheit die SV-Beiträge für meine Arbeitnehmer richtig abgeführt habe. Leider habe ich kein Lohnkonto geführt bzw. die Angelegenheit von einem Steuerberater durchführen lassen.
Was muß ich beachten? Will nur von vornherein dazu sagen, daß ich die Beiträge immer abgeführt habe und nichts "unterschlagen" habe!
Muss ich irgendwas spezielles beachten oder kann ich hier so richtig in ein "Fettnäpfchen" treten? Hab keine Lust auf Schwierigkeiten mit der DRV...
Über eure Hilfe bin ich euch sehr dankbar.
Schöne Grüße
3 Antworten
Dafür ist der Steuerberater zuständig. Der muss die Unterlagen haben.
Du hast doch die Angelegenheit vom Steuerberaer machen lassen. Also hat der die Unterlagen.
Dersteuerberater bereitet in der Regel die Auszahlungsbelege vor. Wirklich überweisen muss der Betrieb die Beträge. Aber auch ein früherer Steuerberater kann die Belege (Lohnkonten) nicht einfach weg werfen
so ist es.
DH.
Du musst nichts Spezielles beachten. Wenn du alles abgeführt hast, ist doch alles ok. Mit den Prüfern von der Rentenversicherung habe ich bei mir im Büro nur gute Erfahrungen gemacht. Waren immer sehr nett. Wenn der Steuerberater alles gemacht hat und auch die Unterlagen noch bei ihm sind, musst du das angeben und die Prüfung findet dann dort statt, bzw. der Steuerberater kann die Unterlagen auch zur Rentenversicherung hinschicken.
Ja, wie gesagt die Abrechnungen hat NICHT der Steuerberater gemacht sondern ich alleine mit meinem "gefährlichen Halbwissen". Die Beiträge habe ich mittels eines Online-Rechners auf der Seite der Krankenkasse berechnet. Aber dann Antwort beruhigt mich ein bisschen...
Es reißt dir keiner den Kopf ab. Ruf doch einfach mal da an. Die helfen dir dann weiter.
Du hast gut reden. Wenn Versicherungsbeiträge von den Arbeitnehmern einbehalten, aber nicht abgeführt wurden, ist das Unterschlagung. Da machen sie dir im Ruck Zuck den Betrieb dicht.
Nun ja, Beiträge habe ich nicht unterschlagen. Es geht mir in 1. Linie um die kaufmännische Sorgfaltspflicht eines Selbständigen. Die war bei mir damals nicht so wie heute... :-(
Selbstanzeige ;-) Einfachste Art, die "Schulden" los zu werden ohne Strafe bezahlen zu müssen
Da solltest du schon den Steuerberater dazu nehmen. Und hoffen, dass der das richtig gemacht hat. Verantwortlich bist du dafür.
Ja, das sehe ich auch so.
Leider hat es damals keinen Steuerberater gegeben und mein heutiger distanziert sich davon, da er damals die Abrechnungen nicht gemacht hat. Sackgasse?