Bei mir steht eine Betriebsprüfung von der Deutschen Rentenversicherung an. Was ist zu beachten?

3 Antworten

Dafür ist der Steuerberater zuständig. Der muss die Unterlagen haben.

matthias29 
Beitragsersteller
 10.08.2010, 19:17

Ja, das sehe ich auch so.

Leider hat es damals keinen Steuerberater gegeben und mein heutiger distanziert sich davon, da er damals die Abrechnungen nicht gemacht hat. Sackgasse?

S1Stefan  10.08.2010, 19:23
@matthias29

Du hast doch die Angelegenheit vom Steuerberaer machen lassen. Also hat der die Unterlagen.

DerHans  10.08.2010, 19:40
@matthias29

Dersteuerberater bereitet in der Regel die Auszahlungsbelege vor. Wirklich überweisen muss der Betrieb die Beträge. Aber auch ein früherer Steuerberater kann die Belege (Lohnkonten) nicht einfach weg werfen

willywucher  10.08.2010, 19:15

so ist es.

DH.

Du musst nichts Spezielles beachten. Wenn du alles abgeführt hast, ist doch alles ok. Mit den Prüfern von der Rentenversicherung habe ich bei mir im Büro nur gute Erfahrungen gemacht. Waren immer sehr nett. Wenn der Steuerberater alles gemacht hat und auch die Unterlagen noch bei ihm sind, musst du das angeben und die Prüfung findet dann dort statt, bzw. der Steuerberater kann die Unterlagen auch zur Rentenversicherung hinschicken.

matthias29 
Beitragsersteller
 10.08.2010, 19:23

Ja, wie gesagt die Abrechnungen hat NICHT der Steuerberater gemacht sondern ich alleine mit meinem "gefährlichen Halbwissen". Die Beiträge habe ich mittels eines Online-Rechners auf der Seite der Krankenkasse berechnet. Aber dann Antwort beruhigt mich ein bisschen...

Erdnuckel  10.08.2010, 19:26
@matthias29

Es reißt dir keiner den Kopf ab. Ruf doch einfach mal da an. Die helfen dir dann weiter.

DerHans  10.08.2010, 19:42
@Erdnuckel

Du hast gut reden. Wenn Versicherungsbeiträge von den Arbeitnehmern einbehalten, aber nicht abgeführt wurden, ist das Unterschlagung. Da machen sie dir im Ruck Zuck den Betrieb dicht.

matthias29 
Beitragsersteller
 10.08.2010, 19:49
@DerHans

Nun ja, Beiträge habe ich nicht unterschlagen. Es geht mir in 1. Linie um die kaufmännische Sorgfaltspflicht eines Selbständigen. Die war bei mir damals nicht so wie heute... :-(

KotzbrockenJoe  20.08.2010, 20:56
@matthias29

Selbstanzeige ;-) Einfachste Art, die "Schulden" los zu werden ohne Strafe bezahlen zu müssen

Da solltest du schon den Steuerberater dazu nehmen. Und hoffen, dass der das richtig gemacht hat. Verantwortlich bist du dafür.