Kleinunternehmen anmelden für 2 Tätigkeiten?

3 Antworten

Du kannst ein Gewerbe anmelden bei deiner Stadt bzw. Gemeinde und dich für diese "Kleinunternehmer-Regelung" entscheiden, falls die Voraussetzungen dafür erfüllt sind (z.B. unter 22.000€ Jahresumsatz):

Gewerbetreibende und feiberuflich Tätige sind Unternehmer - auch mit einer noch so kleinen und ggf. nebenberuflichen Selbstständigkeit.
Die oft benutzten Begriffe "Kleingewerbe" oder "Nebengewerbe" gibt es in der Realität der Gesetze und Verordnungen gar nicht. Beide sind Unternehmer.
Auch der Begriff "Mehrwertsteuer" entstammt mehr der Umgangssprache als entsprechenden Gesetzen. In dieser Seite wird daher überwiegend der Begriff "Umsatzsteuer" benutzt.
Für Gewerbetreibende und feiberuflich Tätige gibt es aber hinsichtlich der Umsatzsteuer zwei Verfahren:
  • Regelbsteuerung
Der Unternehmer weist in seinen Rechnungen Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer aus und führt sie ans Finanzamt ab. Umsatzsteuer, die er selbst für Lieferungen oder Dienstleistungen zu seinem Unternehmen gezahlt hat, bekommt er vom Finanzamt erstattet.
Der Unternehmer weist in seinen Rechnungen keine Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer aus. Er kann dafür aber auch keine Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet bekommen.
Bei Umsätzen unter 22.000 € pro Jahr (bis 2019:17.500 € pro Jahr) (oft am Anfang der selbstständigen unternehmerischen Tätigkeit) kann man zwischen diesen Besteuerungsarten wählen. Argumente für oder gegen die beiden Besteuerungsarten finden Sie in meiner Seite Gewerbe-FAQ.

https://www.klicktipps.de/gewerbe-wechsel-unternehmer-kleinunternehmer.php

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Dafür müssen nicht verschiedene Gewerbe angemeldet werden. Macht auch keinen Sinn. Du schreibst in die Gewerbeanzeige: Kleintransporte bis 3,5 t und Fahrzeugüberführungen.

Du kannst bei einer Gewerbeanmeldung mehrere Tätigkeiten angeben.

Die Kleinunternehmerregelung ist übrigens eine Regelung aus dem Umsatzsteuerrecht. Sofern der Umsatz unter 22.000 € liegt, bist du Kleinunternehmer, sofern du nicht auf die Anwendung dieser Regelung verzichtest.

https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html