Selbstständiger Handelsvertreter + 2 Minijobs?
Hallo :)
derzeit arbeite ich noch als selbstständige Handelsvertreterin, diesen Job habe ich aber zum 01.03.2019 gekündigt.
ab dem 01.03.19 habe ich einen neuen Job (Angestellt).
Da die Firma aber eigentlich jetzt schon jemanden braucht, habe ich ab 01.11.2018 schon einen 450€ Vertrag mit denen gemacht.
Gleichzeitig möchte ich jetzt noch einen zweiten 450€ Job annehmen.
Das Problem : Bis zum 01.03.2019 habe ich nun 2 Nebenjobs und meine selbstständige Tätigkeit.
Ich war der Meinung, dass ich einen Nebenjob 450€ ganz normal ohen Abzüge ausüben kann und den anderen melden wir mit Steuerklasse 6 an, da habe ich dann eben die Abzüge.
Jetzt bin ich mir aber nicht mehr ganz sicher, ob das wirklich so funktioniert...:-)
Kennt sich jemand aus??
Danke und ein schönes Wochenende :-)
3 Antworten
Als selbstständiger Handelsvertreter hast Du vermutlich einen Steuerberater und dieser sollte Dir die Frage "steuersicher" beantworten (können).
Ich kenne es so Du übst einen sozialversicherungspflichtigen Job aus, so kannst Du einen Minijob nebenbei ausüben. Ein weiterer Minijob wäre sozialversicherungs- und steuerpflichtig.
Ohne sozialversicherungspflichtigen Hauptjob werden mehrere Minijobs mit einen Gesamteinkommen über 450 Euro zu steuer- und sozialversicherungspflichtigen Jobs.
Für den zweiten 450€ Job musst du aber die Erlaubnis von deinem Arbeitgeber einholen. Grundsätzlich darfst du so viele Minijobs machen wie du willst. Diese dürfen aber dann zusammen nicht 450 € übersteigen, wären sonst steuerpflichtig.
Aber es gibt bessere Beratungsstellen als meine Antwort hier :-D.
Wenn Du " hauptberuflich " noch aus selbständiger Tätigkeit Einkommen beziehst, darfst Du zwar nebenher auch mehrere Minijobs ausüben, aber dabei musst Du dann beachten, dass bei monatlicher Summierung der Einkommen aus diesen beiden Minijobs über 450 Euro oder 5400 Euro pro Jahr hinaus dann beide Minijobs sozialversicherungspflichtig werden.
Bei abhängig Beschäftigten mit SV-pflichtigem Haupterwerb würde das Einkommen aus den beiden Minijobs dann dem Haupterwerb zugerechnet werden.
Wenn ich den Inhalt des folgenden Links richtig verstehe, würden zwei Minijobs mit insgesamt mehr als 450 Euro pro Monat für Dich als Selbständige neben der SV-Pflicht dann auch in der Einkommensteuerpflicht Deinem Einkommen aus der selbständigkeit zugerechnet werden.