Darf ein Hausmeister Rauchmelder montieren und warten?
Hallo!
Kann mir jemand die Frage beantworten? Wenn ich selbstständiger Hausmeister bin, darf ich dann Rauchmelder montieren und warten? Ich dachte bisher immer, dass das Elektrofachbetrieben vorbehalten ist. Aber nach allem was ich bisher gelesen und gelernt habe, darf das theoretisch jeder.
Das nötige Fachwissen habe ich, habe gerade erst ein Zertifikat zur Fachkraft für Rauchwarnmelder gemacht. Auch dort war nie die Rede davon, dass es eine Elektrofachkraft sein muss. Sagt denn die DIN 14676 hierzu irgendwas? Oder irgend ein Gesetz?
Vielen Dank falls jemand genaue Infos hat.
8 Antworten
Rauchmelder sind doch nur so kleine Teile, die man günstig kauft und in entsprechenden Räumen an die Decke montiert, so wie man irgendwo ein Bild oder eine Lampe oder so etwas aufhängt. Das kann doch nun wirklich jeder. Das sind nur zwei kleine Bohrungen, die man machen muß. Ich würde nie auf die Idee kommen, dafür einen Elektriker kommen zu lassen.
Rauchmelder sind batteriebetrieben. Sie arbeiten im Niederrvoltbereich . Die Installation kann auch durch Kleben erfolgen. Aufgrund dieser Voraussetzungen ist der Einsatz einer Elektrofachkaraft nicht zwingend erforderlich und daher unnötig.
naja mir ging es auch nciht um die "Gefahr" die von den 9V in dem Melder ausgeht sondern eher darum, dass es ja sicherheitsrelevante Geräte sind. Und ich mittlerweile insbesondere durch meinen Beruf weiß was wir so für Regeln und Vorschriften haben, da kann man nie wissen .... ;)
Z.B. ist es auch so, dass Rauchmelder seit 2013/2014 nur noch von Fachkräften für Rauchwarnmelder montiert werden dürfen. Insbesondere wenn es mal zum Brand kommt und Personen zu schaden kommen wird die Versicherung nach entsprechenden Montage- und Wartungsprotokollen fragen und prüfen ob die Mindestanforderungen nach DIN 14676 erfüllt sind. Falls nicht kann es ziemlich teuer werden (Verlust von Versicherungsschutz).
Wieso denn Elektrofachkraft? Die Dinger werden an die Decke geschraubt und laufen mit Batterie. Wir haben die in unserer Wohnung sogar selbst angebracht.
Wo steht es denn, dass der Einbau von einer Fachkraft vorgenommen werden muss? Wo steht außerdem verbindlich als gesetzliche Vorgabe, dass die (nach Betriebsanleitung vorgeschriebene) jährliche Inspektion von einer Fachkraft ausgeführt werden muss?
Grundsätzlich ist zunächst verbindlich, dass Rauchwarnmelder gem der Landesbauordnung installiert werden müssen (je nach Bundesland!). In dem entsprechenden Paragraphen steht weiterhin, wer für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft zuständig ist (unterschiedlich je Bundesland). Da steht in keinem Fall, dass die Installationh durch eine Fachkraft xyz ausgeführt werden muss, ebenso nicht, welche Qualifikation derjeneige haben muss, der für die Betriebsbereitschaft zuständig ist.
Zum Einbau dürfen nur Geräte kommen die der DIN EN 14604 entsprechen. Das sind wohl die meisten; die Geräte sind immer entsprechend gekennzeichnet. Weiterhin gibt es keinerlei Vorschriften, welche detaillierte Ausstattung diese Geräte haben müssen: Funkvernetzung, Fernwartung oder sonstwie. Ausreichend sind Standardgeräte mit Alarm bei Rauch.
Der Betrieb der Melder ist in der DIN 14676 geregelt. Es handelt sich hierbei um eine Richtlinie(!) und nicht um ein verbindliches Gesetz. Allerding legen Versicherungen generell Wert auf die Einhaltung der Richtlinien. Wenn man sich an diese Richtlinie hält - die wichtigen Punkte liegen in Form einer Montage - und Betriebsanleitung den Meldern bei - kann nichts passieren. Wenn man also richtig montiert und sich einen Wartungszettel anlegt, in dem man die (nach Betriebsanleitung) zu prüfenden Punkte mit Datum, Uhrzeit und Unterschrift abarbeitet, wenn man auf dem Zettel eventuelle Mängel und die folgende Instandsetzung notiert, dann kann keine Versicherung etwas sagen.
Was allerdings passieren, aknn, ist, dass Eigentümergemeinschaften oder Vermieter sich auf ein bestimmtes Vorgehen einigen. Dann kann es sein, dass Fachfirmen mit der Montage und der Inspektion / Wartung beauftragt werden.Das ist dann jedoch völlig freiwillig. Eine gesetzliche Verpflichtung dazu gibt es nicht.